Wildbachverbauung

Leistungsprämie für das Jahr 2005 festgelegt

Die im Landeszusatzvertrag vom Juni 2003 vorgesehene Leistungsprämie beträgt für das Jahr 2005 176,40 Euro. Die Auszahlung der Leistungsprämie ist von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Als Berechnungsgrundlage für die volks- und betriebswirtschaftlichen Indikatoren werden von den Vertragsparteien die vom Statistikinstitut ASTAT gelieferten Daten anerkannt.
Die Betriebe können die Prämie als Bestandteil von 12 Monatsgehältern auszahlen, wobei die erste Prämie spätestens mit der Entlohnung für den Monat März zu zahlen ist oder in einer einmaligen Lösung innerhalb derselben Frist. Anspruch auf die Prämie haben alle Arbeitnehmer, die am 1. Tag des betreffenden Monats beschäftigt waren, wobei die Prämie im Verhältnis zur Anzahl der Dienstmonate, die ein Arbeitnehmer im Jahr 2005 aufweist, berechnet wird. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden die fehlenden monatlichen Prämienanteile im Rahmen der Abfertigung ausbezahlt. Bei den Lehrlingen wird der Prämienbetrag anhand der Gehaltsstufe berechnet, die im Monat der Prämienauszahlung erreicht ist; bei Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie anhand der individuellen Arbeitszeit im Jahr vor der Prämienauszahlung berechnet. Die Prämie wird von der jährlichen Bemessungsgrundlage ausgeklammert, die für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird.

Öffentlicher Dienst

Großer Wahlerfolg des ASGB beim NISF/INPS und INAIL

Anlässlich der im Jänner 2006 durchgeführten Wahlen zur Erneuerung der Kommission laut Art. 29 des D.P.R. Nr. 752/76 ist es dem ASGB gemeinsam mit seinen Betriebsvertretern beim NISF/INPS und INAIL gelungen, durch konstante und intensive Arbeit zu Gunsten aller Bediensteten, ein außerordentlich gutes Resultat zu erzielen.
Von den vier Personalvertretern beim NISF/INPS wurden sage und schreibe drei Mitglieder der ASGB Liste gewählt, wodurch die Vormachtstellung unserer Gewerkschaft weiter ausbaut wird. Spitzenkandidat Helmuth Renzler konnte wiederum durch ein hervorragendes Ergebnis bei den Vorzugsstimmen einen ganz persönlichen Erfolg verbuchen. Damit zeigt sich einmal mehr, wie gut und erfolgreich der ASGB in den vergangenen Jahren seine harte und glaubwürdige Aufbauarbeit geleistet hat.
Etwas anders ist die Situation beim INAIL, wo die Kommission laut Art. 29 des D.P.R. Nr. 752/76 schon seit vielen Jahren nicht mehr existiert hat und die entsprechenden Befugnisse, im Widerspruch zu den Autonomiebestimmungen, teilweise von der Generaldirektion in Rom ausgeübt wurden.
Durch die konsequente und hartnäckige Haltung des (ASGB)-Präsidenten des beratenden Landeskomitees des INAIL, Franz Stuefer, ist es, trotz starker Widerstände auch vonseiten der konföderierten Gewerkschaftsvertretungen, erstmals wieder gelungen Neuwahlen durchzuführen. Trotz dass die konföderierten Gewerkschaften, um einen eventuellen Wahlerfolg des ASGB zu verhindern, eine Einheitsliste eingereicht haben, kann der ASGB als ganz großen Wahlerfolg verbuchen, dass Rechtsanwältin Frau Dr. Erika Ober, mit der größten Anzahl an Vorzugsstimmen aller Kandidaten/innen aller Listen in die Kommission gewählt wurde. Ein ganz besonderes Kompliment für unsere Kandidatin, welche sich durch ihre geradlinige Haltung profiliert hat und natürlich auch an alle anderen Kandidaten/innen, welche dem ASGB viele Stimmen gebracht haben.
Der ASGB wird in Zukunft in beiden Betrieben und insbesondere beim INAIL, wo bis heute noch vieles im Argen liegt, dafür sorgen, dass die Autonomiebestimmungen vonseiten der Verwaltung, zu Gunsten aller Bediensteten, Anwendung finden.