Thema

8. März - Internationaler Tag der Frau

für die Rechte der Frau und den Weltfrieden:
„Heute für morgen Zeichen setzen“

Der 8. März wird bereits seit über 100 Jahren gefeiert. Das alles beherrschende Thema der ersten Jahre war das Frauenwahlrecht, aber auch die ungleiche Behandlung und Ausbeutung der Frauen und Mädchen.
Mit besserer Bildung für Mädchen wurde der Diskriminierung im Berufs- und Alltagsleben der Kampf angesagt. Mit weiteren Themen, wie die weibliche Genitalverstümmelung, Kinderheirat, Armut und jede andere Form der Ausbeutung von Frauen und Kindern, der hohe weibliche Anteil unter den Erkrankten an AIDS in Afrika wurde über weltweites Unrecht und Gewalt an Frauen ins Bewusstsein gerufen. Die Rolle der Frau in politischen Entscheidungsprozessen und Chancengleichheit werden immer wieder thematisiert, gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit angemahnt.
In Italien wurde 1946 erstmals auf Initiative der politischen Partei UDI der Frauentag gefeiert. Sie wählten die Mimose als Sinnbild der Frau. Ihr erklärtes Ziel war es, die Emanzipation der Frauen aus der männlichen Dominanz zu erreichen. Seither ist es in Italien, und auch in Südtirol Brauch, den Frauen an ihrem Festtag diese Blume zu schenken. Und die Frauen lassen sich gerne verwöhnen, sie gehen gemeinsam aus und feiern „la festa delle donne“.
Der eigentliche Sinn dieses über 100 Jahre alten Frauentages scheint aber noch immer nicht das gesellschaftliche Bewusstsein erreicht zu haben, Besucherinnen der politisch geprägte Initiativen bleiben unter sich. Sie werden als „Frauenrechtlerinnen“ abgetan, in einer Gesellschaft, wo die Bezeichnung Feministin häufig als Schimpfwort verstanden wird.
Wir sind von der Gleichstellung der Geschlechter noch weit entfernt, selbst wenn sie verfassungsrechtlich geschützt ist, so gibt es für die meisten Frauen auf der Welt weder die rechtliche, soziale und noch die ökonomische Gleichberechtigung. Bei den weltweit herrschenden Ereignissen, wie Krieg, Terror, Umweltkatastrophen, Wirtschaftskrisen und Ernährungsnot sind vor allem Frauen und Kinder der Gewalt und Not ausgesetzt, wo Bildung zu einem unerreichbaren Luxusgut wird, denn sie sind Opfer von Hunger und Krankheit, von Vergewaltigung und Mord, betroffen von Flucht im täglichen Kampf ums Überleben.
Wir Frauen sollen und dürfen nicht vergessen, dass 1977 die UN-Generalversammlung in einer Resolution den 8. März als den Tag für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden bestimmt hat.
Heuer steht in Deutschland der Frauentag unter dem Motto „Heute für morgen Zeichen setzen“. Wir können nun mit Zahlen auf die weiter bestehende Ungleichheit zwischen Frau und Mann hinweisen, uns auf Statistiken berufen, die den Beweis der ungleichen Behandlung zwischen Frau und Mann in der Politik und Gesellschaft, bei der Arbeit und Karriere, bei Renten und Verdienst erbringen.
Nichts, aber gar nichts soll uns Frauen davon abhalten, gemeinsam ein Zeichen im gesellschaftliche Bewusstsein für die Gleichberechtigung und Chancengleich zu setzen und so wirklich einen Beitrag für den Weltfrieden von morgen zu leisten. Ganz im Sinne der Mimose, die zarten Blüten vereinen sich zu einer starken und von weitem sichtbaren Leuchtkraft und ihr unwiderstehlicher Duft durchdringt alle Räume.

Öffentlicher Dienst

Verordnung über die Nebentätigkeiten

Mit Dekret Nr. 3 des Landeshauptmanns vom 15.01.2016, sind die Nebentätigkeiten neu geregelt worden. Der wichtigste Grundsatz ist: um jede Nebentätigkeit muss angesucht werden. Für die Bediensteten der Landesverwaltung müssen die Ansuchen um Nebentätigkeiten über das telematische System erfolgen.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
Art. 1
Dieses Dekret gilt für die Landesbediensteten, die Bediensteten der Sanität, der Bezirksgemeinschaften und des Wohnbauinstituts. Für die Bediensteten der Schulen staatlicher Art gelten nur die Bestimmungen laut Art.10.
Die Gemeinden sind ausgenommen, da sie unter die Zuständigkeit der Region fallen und somit eine eigene Personalordnung haben.
Art. 4
Für geringfügige Nebentätigkeiten, z.B. gelegentliche Mitarbeit und einer Vergütung von maximal 1.000 Euro im Jahr, wird das Ansuchen an den Vorgesetzten gestellt, das dieser positiv begutachten kann.
Art. 5
Bei gewinnbringenden Tätigkeiten über 1.000 Euro braucht es die Genehmigung der Personalverwaltung. Grundsätzlich dürfen die Bruttoeinkünfte aus der Nebentätigkeit auf keinen Fall mehr als 30 Prozent des zustehenden jährlichen Bruttoeinkommens bei Vollzeit überschreiten. Wichtig: Nur für jene Bediensteten, bei denen die 30 Prozent des Bruttoeinkommens unter 7.000 Euro liegen, gelten die 7.000 Euro als Höchstgrenze für Einkommen aus Nebentätigkeiten.
Art. 6
Wenn die Verwaltung keine Vollzeit anbieten kann, können die Bediensteten bis zu 130 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der jeweiligen Gehaltsstufe verdienen, z.B. 50 Prozent TZ Verwaltung + 80 Prozent Nebentätigkeit. Sobald die Verwaltung eine zumutbare Vollzeitstelle anbietet oder bei Teilzeit auf Antrag, gilt die Regelung laut Art.5 der 30 Prozent bzw. 7.000 Euro.
Art. 7
Neu ist, dass auch beim unbezahlten Wartestand aus persönlichen oder familiären Gründen eine geringfügige Nebentätigkeit laut Art. 5 möglich ist. Bei Beanspruchung eines unbezahlten Wartestandes kann das Personal nun auch einmalig für ein Jahr die Einkommensgrenze laut Art. 5 mit Genehmigung überschreiten. Damit bekommt das Personal die Möglichkeit einer beruflichen Weiterentwicklung oder Neuorientierung.
Bei Abwesenheiten wegen Krankheit oder Mutterschaftsurlauben ist dieser Art. nicht zulässig.
Art. 8
Das Personal muss der Verwaltung innerhalb 31.03. jeden Jahres die jährlichen Bruttoeinkünfte aus der Nebentätigkeit mitteilen.
Art. 11
Die Ermächtigung von gelegentlichen Nebentätigkeiten für Führungskräfte erteilt der Generaldirektor. Nähere Auskünfte erteilen euch eure zuständigen Fachsekretäre.