Dienstleistungen des ASGB

Vermietete Wohnungen mit
Einheitsbesteuerung (cedolare secca)

Vermieter von Wohnungen mit der sog. Cedolare secca müssen darauf achten, dass bei Fälligkeit bzw. automatischer Verlängerung des Mietvertrages auch die Option für die günstigere Besteuerung beim Registeramt verlängert wird. Dies gilt bei Verträgen mit Fälligkeit nach drei Jahren in den sogenannten dicht besiedelten Gemeinden sowie bei den „normalen“ Mietverträgen nach vier Jahren. Wurde die Option für die Einheitsbesteuerung nicht verlängert, sind die Registergebühren nachzuzahlen sowie die Steuererklärung richtig zu stellen.

Die Seite der Rentnergewerkschaft

Ausgleichszahlung Pensionen

Nachdem die erfolgte Ausgleichszahlung im August des vergangenen Jahres gemäß dem Dekret Renzi nur einem geringen Teil entspricht und nicht in vollem Ausmaß zugesprochen worden sind, haben die Rentner der nationalen Gewerkschaften zu einer Klage gegen das Fürsorgeinstitut NISF/INPS aufgerufen. In erster Linie wurden die Rentner dazu aufgefordert, dem NISF/INPS ein Einschreiben zu schicken, damit die Verjährungsfrist unterbrochen wird.
Die Rentnergewerkschaft im ASGB hat sich zwar an den Pressekonferenzen auf lokaler Ebene beteiligt, ist aber der Meinung, dass es momentan nicht notwendig ist, etwas zu unternehmen.
Es haben sich nämlich bereits mehrere Gruppen von Rentnern auf nationaler Ebene zusammengeschlossen und sind gegen das Gesetzesdekret, welches eine teilweise Aufwertung der Renten in den letzten Jahren vorsieht, vor Gericht gezogen. Es werden wohl wieder mehrere Instanzen bis hin zum Verfassungsgerichtshof notwendig sein um die Politik zum Einlenken zu bringen und eine Überarbeitung des Gesetzesdekretes zu erzwingen. Ein Erfolg ist dabei jedoch nicht gesichert, denn die Maßnahme stützt sich auf Einsparungsgründen, die für den Staat leider unbedingt notwendig sind.
Nachdem also nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich eine überarbeitete Bestimmung auf alle Rentner auswirkt und nicht nur auf jene, die vor Gericht gezogen sind, rät die Rentnergewerkschaft im ASGB davon ab, in dieser Phase tätig zu werden.
Interessierte Personen, die dennoch beabsichtigen sich dem Vorgehen der anderen Gewerkschaften anzuschließen und die auf eigene Kosten vor Gericht zu ziehen möchten, können sich an den ASGB Bozen und an alle ASGB-Bezirksbüros wenden.