Dienstleistungen des ASGB
Vermietete Wohnungen mit
Einheitsbesteuerung (cedolare secca)
Einheitsbesteuerung (cedolare secca)
Vermieter von Wohnungen mit der sog. Cedolare secca müssen darauf achten, dass bei Fälligkeit bzw. automatischer Verlängerung des Mietvertrages auch die Option für die günstigere Besteuerung beim Registeramt verlängert wird. Dies gilt bei Verträgen mit Fälligkeit nach drei Jahren in den sogenannten dicht besiedelten Gemeinden sowie bei den „normalen“ Mietverträgen nach vier Jahren. Wurde die Option für die Einheitsbesteuerung nicht verlängert, sind die Registergebühren nachzuzahlen sowie die Steuererklärung richtig zu stellen.