Dienstleistungen des ASGB

Mitteilung für Mieter von Institutswohnungen

Auch heuer erhalten Mieter von Sozialwohnungen anlässlich der Abfassung der Steuererklärung einen sogenannten Steuerbonus, der sich nach dem Einkommen des Mieters richtet. In den Genuss dieses Steuerbonus kommt man allerdings nur, wenn man eine Steuererklärung abfasst.

Einkommen bis zu 15.493,71 Euro - 900 Euro Bonus
Einkommen über 30.987,41 Euro - 450 Euro Bonus

Mieter von Sozialwohnungen erhalten in den nächsten Wochen vom WOBI eine Bestätigung, die jene Daten beinhaltet, die für die Abfassung der Steuererklärung notwendig sind; deshalb ist dieses Schreiben mit den übrigen Unterlagen mitzubringen.

Dienstleistungen des ASGB

Vermietete Wohnungen mit
Einheitsbesteuerung (cedolare secca)

Vermieter von Wohnungen mit der sog. Cedolare secca müssen darauf achten, dass bei Fälligkeit bzw. automatischer Verlängerung des Mietvertrages auch die Option für die günstigere Besteuerung beim Registeramt verlängert wird. Dies gilt bei Verträgen mit Fälligkeit nach drei Jahren in den sogenannten dicht besiedelten Gemeinden sowie bei den „normalen“ Mietverträgen nach vier Jahren. Wurde die Option für die Einheitsbesteuerung nicht verlängert, sind die Registergebühren nachzuzahlen sowie die Steuererklärung richtig zu stellen.