Dienstleistungen des ASGB

Mod. 730/2016 - Dokumente für die
Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/15, bzw. Unico 2015
Mod. C.U. 2016 (auch vom Ehepartner und Kindern)
Mod. C.U. 2016 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung
Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie
Zinsbestätigung der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietverträge (Vermieter und Mieter)
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) und Einzahlungsbelege der Miete
Begräbnisspesen
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen - Ex-Ehepartner und Urteil
Einschreibegebühren Universität
Tierarztspesen für Haustiere
Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten bei Sanierung
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 bzw. 65 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe
Einzahlungsbelege für Kindergarten, Volks-, Mittel und Oberschule ab 16.07.2015 (auch Privatschulen)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Saldo 2014 und Akkonti 2015 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) für IRPEF, (cedolare secca)
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren
Pflegespesen abzüglich des Pflegegeldes
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren und Zusammenlegung von Versicherungszeiten
Zusätzliche Einzahlungen für Zusatzrente.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

Dienstleistungen des ASGB

Baby Bonus auch für 2016

Eltern von Kindern, die im Jahr 2016 geboren werden, können um den sogenannten Baby Bonus, eine staatliche Förderung der Familien im Ausmaß von 80 Euro monatlich, ansuchen. Der Baby Bonus wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt und gilt auch bei Adop­tionen und Anvertrauungen, voraussichtlich bis zum Jahr 2017. Der Beitrag ist jedoch vom Einkommen und Vermögen der Familie abhängig.
Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation der Familie wird die staatliche ISEE Erklärung angewandt. Die Grenze, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, liegt bei 25.000 Euro laut ISEE; dabei handelt es sich nicht um das Bruttoeinkommen. Durch Anwendung bestimmter Koeffizienten und unter Berücksichtigung verschiedener Situationen der Familie, wie z.B. Miete, Darlehen, Besitz usw. wird der ISEE-Wert ermittelt.
Auch für die im Jahr 2015 geborenen Kinder muss die ISEE Erklärung mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation erneuert werden. Auf jeden Fall müssten die Betroffenen ein entsprechendes Aufforderungsschreiben von der INPS/NISF erhalten. Eventuell kann für 2016 neu angesucht werden, wenn voriges Jahr der ISEE Wert zu hoch war. Die Checkliste für die notwendigen Dokumente ist auf unserer Internet Seite unter www.asgb.org Dienstleistungen abrufbar. Es wird daran erinnert, dass die ISEE Erklärung nur für ASGB Mitglieder und nach Terminvereinbarung abgefasst wird.