Dienstleistungen des ASGB

Büro Neumarkt - Terminvereinbarung für die
Abfassung der Steuerklärungen

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass auch heuer wieder eine Terminvereinbarung für die Abfassung der Steuererklärungen notwendig ist. Die ASGB-Mitglieder sind gebeten, bereits frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden. Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 11. März 2016 immer Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen. Terminvereinbarungen sind auch per e mail an mdibiasi@asgb.org möglich.

Dienstleistungen des ASGB

Mod. 730/2016 - Dokumente für die
Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/15, bzw. Unico 2015
Mod. C.U. 2016 (auch vom Ehepartner und Kindern)
Mod. C.U. 2016 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung
Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie
Zinsbestätigung der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietverträge (Vermieter und Mieter)
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) und Einzahlungsbelege der Miete
Begräbnisspesen
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen - Ex-Ehepartner und Urteil
Einschreibegebühren Universität
Tierarztspesen für Haustiere
Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten bei Sanierung
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 bzw. 65 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe
Einzahlungsbelege für Kindergarten, Volks-, Mittel und Oberschule ab 16.07.2015 (auch Privatschulen)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Saldo 2014 und Akkonti 2015 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) für IRPEF, (cedolare secca)
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren
Pflegespesen abzüglich des Pflegegeldes
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren und Zusammenlegung von Versicherungszeiten
Zusätzliche Einzahlungen für Zusatzrente.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.