Die Steuererklärung an sich kann dann ab 18. April bis voraussichtlich Ende Juni abgefasst werden. Die Öffnungszeiten der ASGB Büros sind separat aufgelistet.
Die maßgeblichen Neuerungen
für das Steuerjahr 2015 sind folgende:
Der Bonus IRPEF
für Einkommen zwischen 8.174 und 24.000 Euro wurde auf 960 Euro pro Jahr angehoben (80 € x 12 Monate); zwischen 24.000 und 26.000 Euro wird der Bonus anteilsmäßig reduziert. Wurde der Steuerbonus nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, kann er über das Mod. 730 verrechnet werden. Sollte sich das Gesamteinkommen aufgrund von weiteren Einkommen z.B. Gebäudebesitz, Mieten, usw. erhöhen, verliert oder reduziert sich das Anrecht auf den Bonus und kann über die Steuererklärung zurückerstattet werden.
Grenzpendler
Der steuerfreie Betrag für Grenzpendler, die jeden Tag aus Arbeitsgründen die Grenze passieren, wurde von 6.700 auf 7.500 Euro angehoben.
Grund- und Gebäudebesitz
Die besteuerbare Grundlage bei Grundbesitz wird anlässlich der Steuererklärung wiederum aufgewertet. Bei vermieteten Gebäuden müssen die Daten der Registrierung eingetragen werden.
Kondominiumverwalter
im Mod. 730 wurde ein neuer Abschnitt K für die Verwalter von Kondominien eingeführt, mit Angabe der Katasterdaten für die außerordentlichen Sanierungsspesen sowie mit Angabe der Lieferantenlisten der vom Kondominium angekauften Waren und Dienstleistungen; mit Abfassung dieses neuen Feldes K wird die Abfassung des Mod. UNICO AC hinfällig.
Abschreibungen
Der abschreibbare Höchstbetrag für Spenden an ONLUS Organisationen wurde angehoben.
Mit der neuen Schulreform wurde auch die Möglichkeit zur Abschreibung der Einschreibegebühren für Kindergärten, Volks-, Mittel- und Oberschulen eingeführt und zwar bis zu 400 Euro pro Kind für bezahlte Gebühren ab 16.07.2015.
Neuerungen 2016
Für das Jahr 2016 wurde die Möglichkeit zum Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten und Umbauarbeiten von Wohngebäuden von 50 Prozent verlängert. Auch der Steuerabzug von 65 Prozent für die energetische Sanierung ist um ein weiteres Jahr verlängert worden. Ebenso ist der „Möbelbonus“ im Ausmaß von 50 Prozent für den Kauf von Möbeln und großen Elektrogeräten der Klasse A+ bis zu 10.000 Euro im Zusammenhang mit Umbauarbeiten von Wohngebäuden, für ein weiteres Jahr bestätigt worden.
Für junge verheiratete oder auch nur zusammenlebende Paare, die eine Erstwohnung gekauft haben, gilt für den Kauf von Möbeln im Jahr 2016 eine abschreibbare Obergrenze von 16.000 Euro. Allerdings müssen diese Paare seit mindestens drei Jahren zusammenleben und einer der beiden muss jünger als 35 sein.
Neue Absetzmöglichkeit der MwSt. bei Wohnungskauf
Gemäß neuem Stabilitätsgesetz können beim Kauf von Wohnungen der Klasse A und B innerhalb 31. Dezember 2016 (direkt von der Baufirma) 50 Prozent der bezahlten MwSt. von der Einkommenssteuer in 10 konstanten Raten abgesetzt werden.
Steuerkontrollen - Verlängerung
Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung abgefasst haben, können bis zu fünf Jahre (bisher vier Jahre) kontrolliert werden. Wenn hingegen keine Steuererklärung eingereicht wurde, hat die Agentur der Einnahmen sieben Jahre Zeit eine Kontrolle durchzuführen (bisher waren es fünf Jahre).