Die Seite der Rentnergewerkschaft
Mitteilung für ehemalige ENEL-Bedienstete
Am 12. Oktober 2015 hat die Enel S.p.A. den Fachgewerkschaften (Unterzeichner des Kollektivvertrages) mitgeteilt, dass sie die Regelung über die Ermäßigung auf die Tarife für Elektroenergie für ehemalige Bedienstete (in Pension) oder deren Hinterbliebene aufkündigt und diese somit am 31. Dezember 2015 verfällt. Am 27. November 2015 wurde dann zwischen ENEL und Gewerkschaften eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Für Angestellte der Enel S.p.A. (noch im Dienst) wurde bereits 2011 als Ersatz für die Ermäßigung der Stromtarife eine Regelung vereinbart, welche einen zusätzlichen Betrag im Lohnzettel oder eine Einzahlung in den Pensionszusatzfond (FOPEN) vorsieht.
Die von der Kündigung betroffenen haben bereits vor Ende des Jahres 2015 eine Mitteilung der ENEL erhalten, welche bestätigt, dass am 31. Dezember 2015 die aktuelle Regelung verfällt. Mit einer folgenden Mitteilung wird Enel die weitere Vorgehensweise erklären.
Die Betroffenen können dann entweder die vorgesehene Abfindung ( die je nach Alter gestaffelt ist – junge Berechtigte erhalten mehr, ältere weniger) annehmen oder innerhalb 31. 12. 2016 dagegen Rekurs einlegen.
Wer sich für die Abfindung entscheidet kann sich diese als einmaligen Betrag oder in drei Jahresraten (Ticketbefreiung, Steuerklasse…) auszahlen lassen und innerhalb 30. Juni 2016 die von ENEL vorgelegte Annahmeerklärung (manifestazione di interesse) unterschreiben und abschicken.
Für allfällige weitere Informationen steht der Kollege der GEW, Stefan Gasser, Telefon 339 2867446 gerne zur Verfügung.
Für Angestellte der Enel S.p.A. (noch im Dienst) wurde bereits 2011 als Ersatz für die Ermäßigung der Stromtarife eine Regelung vereinbart, welche einen zusätzlichen Betrag im Lohnzettel oder eine Einzahlung in den Pensionszusatzfond (FOPEN) vorsieht.
Die von der Kündigung betroffenen haben bereits vor Ende des Jahres 2015 eine Mitteilung der ENEL erhalten, welche bestätigt, dass am 31. Dezember 2015 die aktuelle Regelung verfällt. Mit einer folgenden Mitteilung wird Enel die weitere Vorgehensweise erklären.
Die Betroffenen können dann entweder die vorgesehene Abfindung ( die je nach Alter gestaffelt ist – junge Berechtigte erhalten mehr, ältere weniger) annehmen oder innerhalb 31. 12. 2016 dagegen Rekurs einlegen.
Wer sich für die Abfindung entscheidet kann sich diese als einmaligen Betrag oder in drei Jahresraten (Ticketbefreiung, Steuerklasse…) auszahlen lassen und innerhalb 30. Juni 2016 die von ENEL vorgelegte Annahmeerklärung (manifestazione di interesse) unterschreiben und abschicken.
Für allfällige weitere Informationen steht der Kollege der GEW, Stefan Gasser, Telefon 339 2867446 gerne zur Verfügung.