Die Seite der Rentnergewerkschaft

Der Vorstand der
Rentnergewerkschaft tagte

Es kommt immer wieder vor, dass von uns verfasste Pressemitteilungen nicht veröffentlicht werden. So geschehen auch mit der untenstehenden, die wir am 17. Dezember 2015 allen Medien zugesandt haben.
„Kürzlich hielt der Landesvorstand der Rentnergewerkschaft im ASGB seine letzte Sitzung in diesem Jahre ab. Ausführlich beschäftigte sich der Vorstand mit der Vorbereitung der Landesversammlung, die am 09. März 2016 im Kolpinghaus in Bozen stattfindet. Die Landesversammlung wird sich vor allem mit dem Thema Gesundheit auseinandersetzen. Der neue Generaldirektor Dr. Thomas Schael wird zu den anstehenden Reformen im Südtiroler Gesundheitswesen und deren Auswirkungen, vor allem auch bezogen auf die Notwendigkeiten der Rentner, Stellung beziehen.
Der Vorstand beschäftigte sich auch mit dem neuen Stabilitätsgesetz, welches z. Z. im Abgeordnetenhaus in 2. Lesung behandelt wird. Diesbezüglich begrüßen die Rentner im ASGB die Befreiung der Erstwohnungen von der verhaßten IMU (bei uns GIS). Begrüßt wird auch die Fortsetzung der Erleichterungen zur Anstellung von jungen Menschen auf unbestimmte Zeit. Ansonsten gibt es im sozialen Bereich nur Kosmetikmaßnahmen, die das Leben der Rentner und der sozial schwächeren Schichten nicht erleichtern.
In diesem Zusammenhang wird wiederholt kritisiert, dass die Folgen der Wirtschaftskrisen seit 2008 vor allem von den sozial schwachen Kategorien zu tragen sind. Dazu gehört auch der fehlende Inflationsausgleich auf die Renten. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Nachzahlung dieses Ausgleichs wird zwar begrüßt. Es geht aber nicht an, dass die Regierung und das Parlament dieses Urteil in wesentlichen Teilen ganz einfach missachten. Dieses Verhalten darf die Gesellschaft insgesamt nicht hinnehmen, weil diese gefährliche Praxis ansonsten zur Geflogenheit werden kann. Diesbezüglich müssen alle auf verschiedenste Art und Weise Druck auf die Politik ausüben.
Energisch protestieren die Rentner im ASGB gegen die Kürzungen für die Patronate und für die Steuerberatungsstellen (CAF). Die Patronate sind heute diejenigen Einrichtungen, die den Bürgern helfen, sich im Gewirr der sozialen Gesetzgebung zurecht zu finden und die Sozialleistungen auch in Anspruch nehmen zu können. Diese Kürzung ist ein einfacher Diebstahl am Bürger! Das gleiche gilt auch für die Steuerberatungsstellen. „Die undurchsichtige Steuergesetzgebung erfordert es ganz einfach, dass über diese Steuerberatungsstellen die Bürger ihrer Steuerflicht mit erschwinglichen Kosten nachkommen können“, so die Rentner im ASGB abschließend.

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Mitteilung für ehemalige ENEL-Bedienstete

Am 12. Oktober 2015 hat die Enel S.p.A. den Fachgewerkschaften (Unterzeichner des Kollektivvertrages) mitgeteilt, dass sie die Regelung über die Ermäßigung auf die Tarife für Elektroenergie für ehemalige Bedienstete (in Pension) oder deren Hinterbliebene aufkündigt und diese somit am 31. Dezember 2015 verfällt. Am 27. November 2015 wurde dann zwischen ENEL und Gewerkschaften eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Für Angestellte der Enel S.p.A. (noch im Dienst) wurde bereits 2011 als Ersatz für die Ermäßigung der Stromtarife eine Regelung vereinbart, welche einen zusätzlichen Betrag im Lohnzettel oder eine Einzahlung in den Pensionszusatzfond (FOPEN) vorsieht.
Die von der Kündigung betroffenen haben bereits vor Ende des Jahres 2015 eine Mitteilung der ENEL erhalten, welche bestätigt, dass am 31. Dezember 2015 die aktuelle Regelung verfällt. Mit einer folgenden Mitteilung wird Enel die weitere Vorgehensweise erklären.
Die Betroffenen können dann entweder die vorgesehene Abfindung ( die je nach Alter gestaffelt ist – junge Berechtigte erhalten mehr, ältere weniger) annehmen oder innerhalb 31. 12. 2016 dagegen Rekurs einlegen.
Wer sich für die Abfindung entscheidet kann sich diese als einmaligen Betrag oder in drei Jahresraten (Ticketbefreiung, Steuerklasse…) auszahlen lassen und innerhalb 30. Juni 2016 die von ENEL vorgelegte Annahmeerklärung (manifestazione di interesse) unterschreiben und abschicken.
Für allfällige weitere Informationen steht der Kollege der GEW, Stefan Gasser, Telefon 339 2867446 gerne zur Verfügung.