Die Seite der Rentnergewerkschaft

Rentnergewerkschaft unterzeichnet
Einvernehmensprotokoll

„Die Bevölkerungspyramide steht Kopf“. Hinter dieser simplen Feststellung verbirgt sich die brisante Problematik des zunehmenden Alterns unserer Gesellschaft, welche eine Reihe sozialer und gesellschaftspolitischer Herausforderungen für die Zukunft, aber auch für die Gegenwart mit sich bringt. Senioren- bzw. Alters­politik nimmt deshalb heute mehr denn je die Stellung einer klassischen politischen Querschnittsmaterie ein. Seniorenpolitik bedeutet Generationen-, Sozial-, Gesundheits-, Wohnungs-, Verkehrs-, Freizeit- und Bildungspolitik in einem. Um diesen Herausforderungen in Zukunft besser Rechnung zu tragen, haben die Rentnergewerkschaft des ASGB und die Fachgewerkschaften von CGIL, SGB-CISL und UIL zusammen mit dem Ressort Gesundheit und Soziales der Südtiroler Landesverwaltung ein Einvernehmensprotokoll ausgearbeitet. Die Unterzeichnung erfolgte nun am 18. Januar 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz.
Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, zeitgemäße Betreuungsformen für ältere Menschen in unserem Land zu definieren und deren Angebot zu forcieren, um allen Senioren ein Altern in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Abkommen die Notwendigkeit einer permanenten Beobachtung der demografischen Bevölkerungsentwicklung mittels entsprechender Analysen fest. Die daraus erzielten Erkenntnisse sollen dann die Grundlage für sämtliche Maßnahmen im Bereich der Seniorenpolitik bilden. Auch die Vernetzung und der notwendige Ausbau der gesundheitlichen Betreuung für unsere alten Menschen bilden einen Eckpfeiler des Dokuments. Hierbei ist es für die Zukunft unerlässlich, das Betreuungsangebot der 20 Sozial- und Gesundheitssprengel, der Haus­ärzte und anderer Gesundheitsberufe bestmöglich aufeinander abzustimmen. Nur so kann eine 24-stündige individuelle Betreuungskontinuität für den Einzelnen erreicht werden. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch die rasche Umsetzung der „Territorialen Anlaufstellen“ für alle Pflege- und Betreuungsformen, welche dem Einzelnen einen schnellen und ganzheitlichen Zugang zu den verschiedenen Sozial- und Gesundheitsdiensten eröffnet.
Der Schlüsselrolle der Familie als Garant für ein würdevolles Altern wird im Einvernehmens­protokoll ebenfalls Rechnung getragen. Studien belegen, dass die Einbindung des alten Menschen in ein gesundes familiäres Umfeld nicht nur zunehmender Vereinsamung sondern auch damit zusammenhängenden Krankheiten wie Depression oder Demenz vorbeugen. Vorgesehen ist hier deshalb eine verstärkte Unterstützung der Familie als Alternative zu anderen Betreuungseinrichtungen.
Im Bereich des Wohnbaus ist hingegen vorgesehen, für Senioren hinderliche architektonische Barrieren bei Neubauten oder Renovierungen in Zukunft möglichst zu vermeiden. Auch bei der Vergabe von öffentlichen Wohnungen sollen allein stehende Personen ab sofort mehr berücksichtigt werden.
Alle diese Maßnahmen zielen in ihrer Gesamtheit darauf ab, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auch im zunehmenden Alter noch in das gesellschaftliche Leben einzubringen (aktives Altern). Tätigkeiten wie Aufsichts- und Überwachungsdienste in Bibliotheken, Museen, Parks oder öffentlichen Gebäuden, sowie in der Betreuung anderer Menschen aber auch das nähere Kennenlernen der neuen Kommunikationstechnologien bei Treffen mit Jugendlichen liefern hierbei interessante Ansätze.
In diesem Sinne stellt das Einvernehmensprotokoll nicht nur ein Dokument zum Schutz des alten Menschen dar, sondern bildet vielmehr einen Fahrplan zur verstärkten Miteinbeziehung der älteren Mitglieder unserer Gesellschaft.
Allen, die in irgendeiner Weise dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

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Der Vorstand der
Rentnergewerkschaft tagte

Es kommt immer wieder vor, dass von uns verfasste Pressemitteilungen nicht veröffentlicht werden. So geschehen auch mit der untenstehenden, die wir am 17. Dezember 2015 allen Medien zugesandt haben.
„Kürzlich hielt der Landesvorstand der Rentnergewerkschaft im ASGB seine letzte Sitzung in diesem Jahre ab. Ausführlich beschäftigte sich der Vorstand mit der Vorbereitung der Landesversammlung, die am 09. März 2016 im Kolpinghaus in Bozen stattfindet. Die Landesversammlung wird sich vor allem mit dem Thema Gesundheit auseinandersetzen. Der neue Generaldirektor Dr. Thomas Schael wird zu den anstehenden Reformen im Südtiroler Gesundheitswesen und deren Auswirkungen, vor allem auch bezogen auf die Notwendigkeiten der Rentner, Stellung beziehen.
Der Vorstand beschäftigte sich auch mit dem neuen Stabilitätsgesetz, welches z. Z. im Abgeordnetenhaus in 2. Lesung behandelt wird. Diesbezüglich begrüßen die Rentner im ASGB die Befreiung der Erstwohnungen von der verhaßten IMU (bei uns GIS). Begrüßt wird auch die Fortsetzung der Erleichterungen zur Anstellung von jungen Menschen auf unbestimmte Zeit. Ansonsten gibt es im sozialen Bereich nur Kosmetikmaßnahmen, die das Leben der Rentner und der sozial schwächeren Schichten nicht erleichtern.
In diesem Zusammenhang wird wiederholt kritisiert, dass die Folgen der Wirtschaftskrisen seit 2008 vor allem von den sozial schwachen Kategorien zu tragen sind. Dazu gehört auch der fehlende Inflationsausgleich auf die Renten. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Nachzahlung dieses Ausgleichs wird zwar begrüßt. Es geht aber nicht an, dass die Regierung und das Parlament dieses Urteil in wesentlichen Teilen ganz einfach missachten. Dieses Verhalten darf die Gesellschaft insgesamt nicht hinnehmen, weil diese gefährliche Praxis ansonsten zur Geflogenheit werden kann. Diesbezüglich müssen alle auf verschiedenste Art und Weise Druck auf die Politik ausüben.
Energisch protestieren die Rentner im ASGB gegen die Kürzungen für die Patronate und für die Steuerberatungsstellen (CAF). Die Patronate sind heute diejenigen Einrichtungen, die den Bürgern helfen, sich im Gewirr der sozialen Gesetzgebung zurecht zu finden und die Sozialleistungen auch in Anspruch nehmen zu können. Diese Kürzung ist ein einfacher Diebstahl am Bürger! Das gleiche gilt auch für die Steuerberatungsstellen. „Die undurchsichtige Steuergesetzgebung erfordert es ganz einfach, dass über diese Steuerberatungsstellen die Bürger ihrer Steuerflicht mit erschwinglichen Kosten nachkommen können“, so die Rentner im ASGB abschließend.