Gesundheitsdienst

Ersetzt eine Sammelklage
Kollektivvertragsverhandlungen?

Die nationale Verbraucherorganisation CODACONS hat für großes Aufsehen gesorgt, indem sie alle öffentlich Bediensteten zu einer Sammelklage (class action) aufgerufen hat. Sie will damit bei den Betroffenen die Hoffnung wecken, dass die verloren gegangenen Gehaltserhöhungen der letzten fünf Jahre ausbezahlt werden müssten.
Laut CODACONS könnte jeder öffentlich Angestellter 8.800 Euro als Entschädigung für die angeblich „ungesetzliche“ Blockade der Gehälter und für die Verzögerung bei der Erneuerung des Kollektivvertrages ab 01.01.2016 verlangen. Zu dieser Angelegenheit sind sich alle Gewerkschaften einig, dass eine solche Aktion große Bedenken weckt. Dies die Gründe dafür:
eine Sammelklage ist in so einem Fall laut Rechtsexperten rein technisch nicht möglich;
laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 24.06.2015 Nr. 178 welches eine weitere Blockade der Gehaltsaufbesserungen als verfassungswidrig eingestuft hat, dürfen die Gehälter nicht weiter eingefroren bleiben. Außerdem schließt dieses Urteil eine rückwirkende Gehaltsforderung aus;
korrekterweise muss festgehalten werden, dass die Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages mit den dazugehörenden Gehaltserhöhungen im Laufen sind.

Sollten die Angebote weiterhin völlig unter den Erwartungen bleiben, rufen wir alle Mitarbeiter des öffentlichen Sektors in Südtirol dazu auf, geschlossen an den Mobilisierungen (Versammlungen, Kundgebungen und evtl. Streiks) teilzunehmen. Dies wäre dann nämlich die wirksamste Möglichkeit um die politischen Entscheidungsträger zum Einlenken zu bewegen.

Gesundheitsdienst

Ungleiche Behandlung des Personals

Für die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst ist es nicht akzeptabel, dass die Landesregierung das öffentliche Personal nach unterschiedlichen Maßstäben behandelt. Damit nimmt der ASGB-Gesundheitsdienst Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Gehaltserhöhung für Ärzte mit einem Jahresgehalt von über 240.000 Euro. Für diese hat die Landesregierung nun eine Obergrenze von 288.000 Euro festgelegt.
„Wir fordern, dass die Landesregierung dieselbe Energie und Großzügigkeit wie sie sie für die betroffenen Ärzte an den Tag legt, auch für die 8.000 Mitarbeiter/innen des nichtärztlichen Personals und für alle anderen Bediensteten der Landesverwaltung und lokalen Körperschaften aufwendet. Seit über fünfJahren sehen sich nämlich über 40.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol mit einem Gehaltsstopp konfrontiert“, erklärt der Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienst, Andreas Dorigoni.
 Wenn sich die Landesregierung schon auf Rom berufe, so Dorigoni, anstatt mit eigenen Beschlüssen und Gesetzen die primären Kompetenzen der Autonomie zu verteidigen, dann solle es dies beim gesamten Personal tun. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich verfügt, dass die entgangene Inflationsanpassung bei den Gehaltsverhandlungen zu berücksichtigen sei.
„Bei einer Inflation von insgesamt zehn Prozent in den letzten fünf Jahren kann man daher das Angebot der Landesregierung zur Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten von 0,9 Prozent nur als beschämend bezeichnen. Die Erhöhung der Ärzte um 48.000 Euro macht hingegen 20 Prozent aus“, zeigt sich Dorigoni empört.