Gesundheitsdienst
Ungleiche Behandlung des Personals
Für die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst ist es nicht akzeptabel, dass die Landesregierung das öffentliche Personal nach unterschiedlichen Maßstäben behandelt. Damit nimmt der ASGB-Gesundheitsdienst Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Gehaltserhöhung für Ärzte mit einem Jahresgehalt von über 240.000 Euro. Für diese hat die Landesregierung nun eine Obergrenze von 288.000 Euro festgelegt.
„Wir fordern, dass die Landesregierung dieselbe Energie und Großzügigkeit wie sie sie für die betroffenen Ärzte an den Tag legt, auch für die 8.000 Mitarbeiter/innen des nichtärztlichen Personals und für alle anderen Bediensteten der Landesverwaltung und lokalen Körperschaften aufwendet. Seit über fünfJahren sehen sich nämlich über 40.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol mit einem Gehaltsstopp konfrontiert“, erklärt der Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienst, Andreas Dorigoni.
Wenn sich die Landesregierung schon auf Rom berufe, so Dorigoni, anstatt mit eigenen Beschlüssen und Gesetzen die primären Kompetenzen der Autonomie zu verteidigen, dann solle es dies beim gesamten Personal tun. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich verfügt, dass die entgangene Inflationsanpassung bei den Gehaltsverhandlungen zu berücksichtigen sei.
„Bei einer Inflation von insgesamt zehn Prozent in den letzten fünf Jahren kann man daher das Angebot der Landesregierung zur Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten von 0,9 Prozent nur als beschämend bezeichnen. Die Erhöhung der Ärzte um 48.000 Euro macht hingegen 20 Prozent aus“, zeigt sich Dorigoni empört.
„Wir fordern, dass die Landesregierung dieselbe Energie und Großzügigkeit wie sie sie für die betroffenen Ärzte an den Tag legt, auch für die 8.000 Mitarbeiter/innen des nichtärztlichen Personals und für alle anderen Bediensteten der Landesverwaltung und lokalen Körperschaften aufwendet. Seit über fünfJahren sehen sich nämlich über 40.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol mit einem Gehaltsstopp konfrontiert“, erklärt der Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienst, Andreas Dorigoni.
Wenn sich die Landesregierung schon auf Rom berufe, so Dorigoni, anstatt mit eigenen Beschlüssen und Gesetzen die primären Kompetenzen der Autonomie zu verteidigen, dann solle es dies beim gesamten Personal tun. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich verfügt, dass die entgangene Inflationsanpassung bei den Gehaltsverhandlungen zu berücksichtigen sei.
„Bei einer Inflation von insgesamt zehn Prozent in den letzten fünf Jahren kann man daher das Angebot der Landesregierung zur Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten von 0,9 Prozent nur als beschämend bezeichnen. Die Erhöhung der Ärzte um 48.000 Euro macht hingegen 20 Prozent aus“, zeigt sich Dorigoni empört.