ASGB Jugend
Aktuelle Änderungen zur Lehrlingsordnung
Anlässlich der Arbeitsmarktreform (Jobs Act) war es in Südtirol notwendig die Lehrlingsordnung den neuen Bestimmungen anzupassen. Über die Neuerungen wurde am 25. Jänner bei einer Pressekonferenz an der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie in Bozen informiert. Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Lehrlingsausbildung sind folgende:
Matura über einen Lehrvertrag
Die staatliche Verordnung enthält eine Sonderbestimmung für Südtirol, die es ermöglicht, die Matura in der Berufsschule über einen zweijährigen Lehrvertrag zu absolvieren. Personen mit einer abgeschlossenen Lehre oder Fachschule können somit die Matura erlangen, ohne dafür ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Voraussetzungen die Matura zu erlangen sind Aufnahmeprüfungen in allgemeinbildenden Fächern und das Erlernen der gesamten Inhalte des Maturajahres. Ziel dieser Maßnahme ist die Möglichkeit, auch in der Lehre die Ausbildung weiterführen zu können, denn es ist laut Bildungslandesrat Philipp Achammer „besonders wichtig, die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit aller Bildungswege zu erreichen“.
Die Details dieser speziellen Form der Lehre werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern noch festgelegt. Im Schuljahr 2017-2018 soll die Matura über einen Lehrvertrag erstmals erprobt werden.
Bisher war es in solchen Fällen notwendig, beim Arbeitgeber um bezahlte oder unbezahlte Freistellung anzufragen, wenn der Lehrvertrag während des Schuljahres endet oder wenn ein Berufsschuljahr wiederholt werden musste. Die neue Regelung erleichtert es den betroffenen Jugendlichen sehr, ihre Berufsausbildung abzuschließen.
Die Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern, trifft auf jene Lehrverträge zu, die nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Jobs act (25. Juni 2015) abgeschlossen wurden.
Beim Tag der Offenen Tür an den Brixner Berufsschulen am 20. Februar war die ASGB-JUGEND wieder mit dem Informationsstand „Fit für die Lehre“ vertreten, um alle Interessierten über das Lehrlingswesen zu informieren.
Die Details dieser speziellen Form der Lehre werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern noch festgelegt. Im Schuljahr 2017-2018 soll die Matura über einen Lehrvertrag erstmals erprobt werden.
Saisonale Lehre
In Südtirol werden im Gastgewerbe rund 85 Prozent der Köche und Servierfachkräfte über einen saisonalen Lehrvertrag ausgebildet. Die Arbeitsmarktreform sah die saisonale Lehre in ihrer ursprünglichen Form eigentlich nicht mehr vor. Durch intensive Bemühungen der lokalen Politiker in Rom konnten die Saisonsverträge jedoch gerettet werden.
Verlängerung der Lehrzeit
Es wird künftig möglich sein, die Lehrzeit eines Auszubildenden um bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn dieser am Ende der Lehrzeit die Berufsschule noch nicht abgeschlossen oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht absolviert hat.Bisher war es in solchen Fällen notwendig, beim Arbeitgeber um bezahlte oder unbezahlte Freistellung anzufragen, wenn der Lehrvertrag während des Schuljahres endet oder wenn ein Berufsschuljahr wiederholt werden musste. Die neue Regelung erleichtert es den betroffenen Jugendlichen sehr, ihre Berufsausbildung abzuschließen.
Die Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern, trifft auf jene Lehrverträge zu, die nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Jobs act (25. Juni 2015) abgeschlossen wurden.
ASGB-Jugend bei der Bildungsmesse in Bozen
Gemeinsam mit den Gewerkschaften, dem Amt für Lehrlingswesen und der Berufsberatung war die ASGB-JUGEND am 16. Jänner mit einem Informationsstand „Fit für die Lehre“ bei der Bildungsmesse an der Universität in Bozen präsent. Unser Ziel war es den Jugendlichen, vor allem den Mittelschülern der dritten Klassen, die duale Ausbildung und die Arbeitswelt näherzubringen.Beim Tag der Offenen Tür an den Brixner Berufsschulen am 20. Februar war die ASGB-JUGEND wieder mit dem Informationsstand „Fit für die Lehre“ vertreten, um alle Interessierten über das Lehrlingswesen zu informieren.