Verbrauchertelegramm

Nachrangige Obligationen & Co.: welches
Wertpapier wurde gekauft?

In Zeiten des Bail-in sollte man dies genau wissen! VZS bietet Kontrolle der Bankdokumente. Die Bankaktien, vor allem jene von nicht quotierten Banken, sind nicht für alle SparerInnen geeignete Finanzprodukte. Ihr Risiko ist ohne Zweifel hoch, und daher sollten jene, die nicht gewillt sind, ihr investiertes Kapital zu riskieren, solche Papiere nicht kaufen. Außerdem handelt es sich um sogenannte „nicht liquide“ Wertpapiere, und daher ist es sehr schwierig bis fast unmöglich, die Wertpapiere wieder zu verkaufen, vor allem wenn die entsprechende Bank nicht gut aufgestellt ist. Die nachrangigen Obligationen bergen ebenfalls ein hohes Risiko im Fall einer wackligen Bankstabilität. Je weiter in der Zukunft ihre Fälligkeit liegt (auch bis zu 5-6 Jahre), umso höher ist das Risiko, das eigene Kapital zu verlieren, wenn die emittierende Bank ihre finanzielle Stabilität verlieren sollte. Sollte dann auch noch die neue Bail-In-Prodezur angewandt werden (siehe www.verbraucherzentrale.it), sind die nachrangigen Obligationen jene die gleich nach den Aktien „herangezogen“ werden … mit besten Grüßen an die SparerInnen. Dann bleibt nur noch der Weg vor Gericht. Erfolgte der Kauf der Wertpapiere vor einigen Jahren oder Monaten, kann man jetzt eigentlich nur die Dokumentation von unabhängigen Fachleuten kontrollieren lassen, um zu sehen, ob sich unter den neuen Regeln des Bail-In Risiken abzeichnen.

ASGB Jugend

Aktuelle Änderungen zur Lehrlingsordnung

Anlässlich der Arbeitsmarktreform (Jobs Act) war es in Südtirol notwendig die Lehrlingsordnung den neuen Bestimmungen anzupassen. Über die Neuerungen wurde am 25. Jänner bei einer Pressekonferenz an der Landesberufsschule für Handwerk und Industrie in Bozen informiert. Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Lehrlingsausbildung sind folgende:

Matura über einen Lehrvertrag
Die staatliche Verordnung enthält eine Sonderbestimmung für Südtirol, die es ermöglicht, die Matura in der Berufsschule über einen zweijährigen Lehrvertrag zu absolvieren. Personen mit einer abgeschlossenen Lehre oder Fachschule können somit die Matura erlangen, ohne dafür ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Voraussetzungen die Matura zu erlangen sind Aufnahmeprüfungen in allgemeinbildenden Fächern und das Erlernen der gesamten Inhalte des Maturajahres. Ziel dieser Maßnahme ist die Möglichkeit, auch in der Lehre die Ausbildung weiterführen zu können, denn es ist laut Bildungslandesrat Philipp Achammer „besonders wichtig, die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit aller Bildungswege zu erreichen“.
Die Details dieser speziellen Form der Lehre werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern noch festgelegt. Im Schuljahr 2017-2018 soll die Matura über einen Lehrvertrag erstmals erprobt werden.
Saisonale Lehre
In Südtirol werden im Gastgewerbe rund 85 Prozent der Köche und Servierfachkräfte über einen saisonalen Lehrvertrag ausgebildet. Die Arbeitsmarktreform sah die saisonale Lehre in ihrer ursprünglichen Form eigentlich nicht mehr vor. Durch intensive Bemühungen der lokalen Politiker in Rom konnten die Saisonsverträge jedoch gerettet werden.
Verlängerung der Lehrzeit
Es wird künftig möglich sein, die Lehrzeit eines Auszubildenden um bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn dieser am Ende der Lehrzeit die Berufsschule noch nicht abgeschlossen oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht absolviert hat.
Bisher war es in solchen Fällen notwendig, beim Arbeitgeber um bezahlte oder unbezahlte Freistellung anzufragen, wenn der Lehrvertrag während des Schuljahres endet oder wenn ein Berufsschuljahr wiederholt werden musste. Die neue Regelung erleichtert es den betroffenen Jugendlichen sehr, ihre Berufsausbildung abzuschließen.
Die Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern, trifft auf jene Lehrverträge zu, die nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Jobs act (25. Juni 2015) abgeschlossen wurden.
ASGB-Jugend bei der Bildungsmesse in Bozen
Gemeinsam mit den Gewerkschaften, dem Amt für Lehrlingswesen und der Berufsberatung war die ASGB-JUGEND am 16. Jänner mit einem Informationsstand „Fit für die Lehre“ bei der Bildungsmesse an der Universität in Bozen präsent. Unser Ziel war es den Jugendlichen, vor allem den Mittelschülern der dritten Klassen, die duale Ausbildung und die Arbeitswelt näherzubringen.
Beim Tag der Offenen Tür an den Brixner Berufsschulen am 20. Februar war die ASGB-JUGEND wieder mit dem Informationsstand „Fit für die Lehre“ vertreten, um alle Interessierten über das Lehrlingswesen zu informieren.