Verbrauchertelegramm

VZS warnt: Bargeldloses Bezahlen schafft
gläsernen Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sieht die im Stabilitätsgesetz vorgesehene Verpflichtung der Betriebe auch bei kleinen Beträgen bargeldlose Bezahlungen zuzulassen sehr kritisch. Wer dies ablehnt soll künftig bestraft werden. Die Risiken, dass dies der Einstieg in den Ausstieg vom Bargeld ist, sind immens, sagt dazu der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. Denn Bargeld ist gelebter Datenschutz: bargeldloses Zahlen hinterlässt Datenspuren, die zunehmend kommerziell genutzt und zur Erstellung eines Verbraucherprofils verwendet werden können. Die aufgezeichneten Lebensgewohnheiten könnten den Verbraucher daher „gläsern“ machen. Zu allem Überfluss müssten die Verbraucher die Zeche dafür - sprich die Entgelte der Banken für den elektronischen Zahlungsverkehr - über höhere Preise selbst bezahlen.
Des weiteren schütze Bargeld vor negativen Zinsen. Denn schon seit einiger Zeit diskutieren Ökonomen, wie man sparfreudige Verbraucher durch negative Zinsen zum Konsumieren „motivieren“ könnte. Somit könnten ohne Bargeld Zentralbanken, Banken und Politik erheblichen Einfluss auf unser Alltagsleben und unsere Ersparnisse erhalten. Und dies obwohl die italienische Verfassung das Ersparte besonders schützt.
Das Turbo-Bargeldlose-Bezahlen und die ständige Verfügbarkeit des Zahlungsmittels kann bei vielen Menschen leichter zu unüberlegten Käufen und in die Verschuldung führen.

Verbrauchertelegramm

Besseres Gewährleistungsrecht
für Online-Käufer in Sicht

Die EU-Kommission will das Gewährleistungsrecht EU-weit vereinheitlichen und verbessern. Kürzlich wurden die entsprechende Pläne vorgestellt. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) begrüßt dies, sieht es aber kritisch, dass es künftig unterschiedliche Vorschriften geben soll, je nachdem ob Kunden im Onlineshop oder Ladengeschäft einkaufen.
Bislang gilt in der EU eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren, verknüpft mit einer Beweislastumkehr von mindestens sechs Monaten. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Händler nachweisen, dass die Ware nicht schon beim Verkauf defekt war. Am 8. Dezember hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, wonach für den Fernabsatz – und das betrifft vor allem Online-Geschäfte – die Beweislastumkehr künftig auf zwei Jahre ausgeweitet werden soll. Der Kommissionsvorschlag ist ein Gewinn für Verbraucher in Italien. Er führt aber auch dazu, dass das Gewährleistungsrecht je nach Vertriebskanal zersplittert. Viel besser wären laut VZS EU-weit einheitliche Regeln für den digitalen und analogen Handel.