Dienstleistungen des ASGB

Baby Bonus auch für 2016

Eltern von Kindern, die im Jahr 2016 geboren werden, können um den sogenannten Baby Bonus, eine staatliche Förderung der Familien im Ausmaß von 80 Euro monatlich, ansuchen. Der Baby Bonus wird bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt und gilt auch bei Adop­tionen und Anvertrauungen, voraussichtlich bis zum Jahr 2017. Der Beitrag ist jedoch vom Einkommen und Vermögen der Familie abhängig.
Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation der Familie wird die staatliche ISEE Erklärung angewandt. Die Grenze, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, liegt bei 25.000 Euro laut ISEE; dabei handelt es sich nicht um das Bruttoeinkommen. Durch Anwendung bestimmter Koeffizienten und unter Berücksichtigung verschiedener Situationen der Familie, wie z.B. Miete, Darlehen, Besitz usw. wird der ISEE-Wert ermittelt.
Auch für die im Jahr 2015 geborenen Kinder muss die ISEE Erklärung mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation erneuert werden. Auf jeden Fall müssten die Betroffenen ein entsprechendes Aufforderungsschreiben von der INPS/NISF erhalten. Eventuell kann für 2016 neu angesucht werden, wenn voriges Jahr der ISEE Wert zu hoch war. Die Checkliste für die notwendigen Dokumente ist auf unserer Internet Seite unter www.asgb.org Dienstleistungen abrufbar. Es wird daran erinnert, dass die ISEE Erklärung nur für ASGB Mitglieder und nach Terminvereinbarung abgefasst wird.

Dienstleistungen des ASGB

Mitteilung für Mieter von Institutswohnungen

Auch heuer erhalten Mieter von Sozialwohnungen anlässlich der Abfassung der Steuererklärung einen sogenannten Steuerbonus, der sich nach dem Einkommen des Mieters richtet. In den Genuss dieses Steuerbonus kommt man allerdings nur, wenn man eine Steuererklärung abfasst.

Einkommen bis zu 15.493,71 Euro - 900 Euro Bonus
Einkommen über 30.987,41 Euro - 450 Euro Bonus

Mieter von Sozialwohnungen erhalten in den nächsten Wochen vom WOBI eine Bestätigung, die jene Daten beinhaltet, die für die Abfassung der Steuererklärung notwendig sind; deshalb ist dieses Schreiben mit den übrigen Unterlagen mitzubringen.