Dienstleistungen des ASGB

Das Angebot der bilateralen
Körperschaften im Sektor Handel

Die Leistungen der EbK ab 2016
Mit 1. Januar 2016 ändern sich die Leistungen der Bilateralen Körperschaft (EbK) im Südtirol Handels- und Dienstleistungssektor. Während das Angebot in den letzten Jahren ausgebaut wurde und so den Beschäftigten und Betriebsinhabern des Sektors interessante und nützliche Unterstützungen geboten werden konnten, werden jetzt einige Leistungen gekürzt und manche gänzlich wegfallen.
Notwendig wurden diese Maßnahmen, da die Nachfrage für bestimmte Leistungen wie jene für die Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme von konventionierten Kinderbetreuungseinrichtungen rasant angestiegen ist und zu einem Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen geführt hat. Hinzu kommt, dass die seit 2008 anhaltende Wirtschaftskrise, die auch Teile des Handels- und Dienstleistungssektors voll erfasst hat, zu schwankenden Einnahmen der EbK geführt hat.
Um auch in den nächsten Jahren ein gutes Leistungspaket bieten zu können, war es notwendig, ab 1. Januar 2016 einige Leistungen zu ändern. So wird die einmalige Geburtenprämie von 500 Euro für jedes neugeborene Kind gestrichen. Gleiches gilt für die Bestattungszulage, mit welcher die Bestattungsspesen bis max. 1.500 Euro rückerstattet wurden. Die in den vergangenen Jahren immer mehr genutzte und kostenintensivste Leistung der EbK ist die Rückvergütung für die Kinderbetreuung. Diese Leistung kann man zu Recht als Erfolgsmodell der EbK bezeichnen. Sie wurde auch von anderen Bilateralen Körperschaften übernommen. Sie ermöglicht vielen Beschäftigten des Handels- und Dienstleistungssektors in Südtirol ihre Kinder in Ferienzeiten verlässlich halb- oder ganztags unterzubringen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die EbK leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diese Leistung wird daher von der EbK auch in Zukunft angeboten, allerdings mit einer geringeren Rückerstattung, nämlich im Ausmaß von 65 Prozent statt der bisherigen 75 Prozent.
Reduziert wurde auch die Rückerstattung für den entlohnten Hochzeitsurlaub des Angestellten an den Betrieb. Die Rückerstattung wurde von 100 auf 50 Prozent gesenkt.
Trotz dieser Reduzierungen des Leistungsangebots bietet die EbK auch in Zukunft nützliche Leistungen für die eingeschriebenen Beschäftigten. Hierfür und für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite der EbK www.ebk.bz.it . Auskunft erteilen auch die Bezirksbüros des ASGB.
Die Leistungen der ENBIT
In Südtirol gibt es eine weitere bilaterale Körperschaft des Handelssektors. Die ENBIT bezieht sich auf jene Arbeitnehmer/innen, für welche der Kollektivvertrag des Arbeitgeberverbandes Confesercenti (Verband der Selbständigen) angewandt wird. Die ENBIT bietet folgende Leistungen für Arbeitnehmer/innen:
Rückvergütung von 50 Prozent für Kinderbetreuungsausgaben
Einmalige Geburtenprämie von 600 Euro für jedes Neugeborene bzw. Adoptivkind
Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand
Für weitere Informationen und für die erforderlichen Voraussetzungen verweisen wir auf folgenden Internetlink: www.enbitbz.it

Dienstleistungen des ASGB
DGA

Informationen aus dem Steuerbeistandszentrum

Verrechnung Guthaben/Steuerschuld über dem Arbeitgeber
Wie bereits in der letzten AKTIV Ausgabe angeführt, sind die Steuerzahler selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die entsprechende Steuerschuld in Abzug gebracht bzw. ob das Steuerguthaben ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten sich die Interessierten an das Steuerbeistandszentrum wenden um die Sachlage zu überprüfen.
Guthaben über die Agentur der Einnahmen
Einige Steuerzahler, die bei der Abfassung ihrer Steuererklärung keinen Arbeitgeber bzw. keine Rente hatten und das Steuerguthaben direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt erhalten, müssen noch ein wenig Geduld haben. Die Agentur hat nämlich bis zum 23. Jänner 2016 Zeit, die Guthaben für das Jahr 2014, die über das Mod. 730 errechnet wurden, auszuzahlen.
ISEE-Bewertungssystem ab Jänner 2016
Die ISEE-Erklärung ist ähnlich wie die EEVE-Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE-Erklärung wird zum Beispiel fürs staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der UNI Gebühren benötigt; aber auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE-Bewertungssystem verwendet, zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen sowie für die Reduzierung der Gas- und Stromrechnung (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener).
Ab Jänner 2016 wird für die Berechnung des ISEE-Wertes das Einkommen für das Jahr 2014 herangezogen;
beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2015 sowie der Durchschnittswert für 2015 benötigt;
das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU-Wert zum 31. Dezember 2015 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE-Wertes berücksichtigt.
Ebenso eingetragen werden alle im Jahr 2014 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Pflegegeld, Mietgeld usw.
Berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2016 mit Eintragung des entsprechenden Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste für die erforderlichen Unterlagen ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich. Die Abfassung der ISEE Erklärung wird nur nach Terminvereinbarung zusammen mit dem entsprechenden Gesuch um Sozialleistungen gemacht.