Die Seite der Rentnergewerkschaft

V. ordentliche Landesversammlung

am Mittwoch, den 09.März 2015 – 9.30 Uhr
Kolpinghaus Bozen, A.- Kolping-Straße 3
Thema:
„Die anstehende Gesundheitsreform, ihre soziale Dimension und Antwort auf die Belange der Senioren“


Tagesordnung
9.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Grußworte der Gäste
Tätigkeitsbericht
Referat des Generaldirektors
des Sanitätsbetriebes Dr.Thomas Schael
Diskussion zu unserm Thema
Anträge und Resolutionen
Ehrung verdienter Mitglieder
Allfälliges
Schlusswort
13.00 Uhr
Mittagessen im Kolpinghaus

Kommentar
Tony Tschenett

Gleichstellung des ASGB

Werte Mitglieder des ASGB,

ich habe an dieser Stelle schon einmal zum Angriff der CISL auf die Gleichstellung des ASGB Stellung genommen.
Die CISL hat die Gleichstellung des ASGB nie anerkannt und versucht diese seit Jahren zu Fall zu bringen. Der CISL entstehen durch die Gleichstellung des ASGB keine rechtlichen Nachteile, der ASGB würde hingegen ohne rechtliche Gleichstellung mit den nationalen Gewerkschaften die wesentlichen Gewerkschaftsrechte verlieren.
Trotz verankerter Gleichstellung muss der ASGB immer wieder in manchen Bereichen (Staatsbahnen, Post) die Vertretungsrechte gerichtlich einklagen, wobei sich die (privatisierten) Staatsbetriebe auch bei der Umsetzung der vom obersten italienischen Gerichthof zugunsten des ASGB gefällten Urteile querstellen. Die faktische Gleichstellung des ASGB mit den nationalen Gewerkschaftsbünden in Südtirol ist bis heute nicht zur Gänze vollzogen.
Die vorherigen Interventionen der CISL gegen den ASGB, insbesondere die Eingaben beim Verwaltungsgericht Bozen, blieben wirkungslos. Der erneute Anlauf im Jahr 2011 hat jedoch dazu geführt, dass der Staatsrat diese Streitfrage wegen Nichtzuständigkeit wieder an das Bozner Verwaltungsgericht rückverwiesen hat mit der Empfehlung, den Landtagsbeschluss von 1978 über die Repräsentativität des ASGB neu fassen zu lassen. Diese Empfehlung hat das Verwaltungsgericht Bozen in seinem endgültigen und unanfechtbaren Schiedsspruch vom Mai 2015 mit der Auflage für den Südtiroler Landtag verschärft, für die Neufeststellung der repräsentativsten Gewerkschaft der deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler ein anderes Zählungsinstrument als das der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung der einzelnen Gewerkschaftsmitglieder zu finden, da dieses aufgrund des Datenschutzes nicht anwendbar sei. Laut diesem Schiedsspruch müsste dem ASGB mangels geeignetem Feststellungsinstrument die Gleichstellung aberkannt werden. Der Südtiroler Landtag hatte nun bis Mitte November 2015 Zeit, dem Schiedsspruch Folge zu leisten.
Der Landtag hat am 10.11.2015 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, bei der nationalen Datenschutzbehörde eine Klärung zu beantragen, ob und inwiefern der Landtag ermächtigt ist, über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen hervorgehenden personenbezogenen Daten zu bearbeiten. Weiters hat der Landtag beschlossen, das gegenständliche Verfahren bis zur Entscheidung über die genannten Anträge auszusetzen und die Südtiroler Landesregierung aufzufordern, die zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen, um die staatlichen Bestimmungen zur Gleichstellung von 1978 anzupassen.
Die große Mehrheit für den Landtagsbeschluss und die eindeutigen Stellungnahmen aller deutschsprachigen Fraktionen im Landtag stehen für eine breite politische Unterstützung zur Beibehaltung des Gleichstellungsrechts für den ASGB und damit für das Recht auf eine eigenständige Gewerkschaftsvertretung in Südtirol. An dieser Stelle bedanken wir uns bei den Landtagsabgeordneten der Südtiroler Volkspartei, der Freiheitlichen, der Südtiroler Freiheit und der Bürgerunion Südtirol für ihr klares Bekenntnis zum ASGB.
Nichts desto trotz werden wir uns weiterhin mit aller Kraft für eure Interessen einsetzen und wünschen euch und euren Lieben ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2016.

Euer
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB