Öffentlicher Dienst
Urteil findet keine Anerkennung
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Gehaltsverhandlungen: Land setzt Urteil einseitig um
Seit April 2010 ist es zu einer Blockade der Gehälter der öffentlich Bediensteten gekommen und somit wurden deren Gehälter in den letzten fünf Jahren nie an die Inflation angepasst.
Nachdem im Sommer das Urteil des Verfassungsgerichtes in Rom die Blockade der Gehälter im öffentlichen Dienst für nicht rechtens erklärt hatte, trafen sich die Gewerkschaften auf Landesebene bereits am 14. Juli und verfassten ein Schreiben an die Landesregierung, in dem sie diese dazu auffordert, notwendige Geldmittel für die Gehälter im Haushalt des Landes vorzusehen.
Beinahe zeitgleich erstellte das AFI eine Studie zum Kaufkraftverlust und kam zum Schluss, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst Einbußen von über zehn Prozent erlitten hatten. Weiter errechnete das AFI , dass das Land Südtirol circa 160 Mio Euro bereitstellen müsste, wollte es die Gehälter anpassen, im Gegenzug hat das Land mittlerweile in diesen fünf Jahren ca. 386 Mio. Euro eingespart. Die Forderung der Gewerkschaften belief sich auf 52 Mio Euro. Am 27. Oktober kam es dann zu einem ersten Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation des Landes und den Gewerkschaften.
Im Rahmen dieses Treffens eröffnete Generaldirektor Dr. Staffler, den Gewerkschaften, dass die Landesregierung 23,5 Mio Euro bereitstellen würde. Im Laufe des Gespräches stellte sich heraus, dass davon lediglich 15 Mio Euro für die Anpassung der Gehälter aller Bediensteten im Bereich Landesverwaltung, Sanität, Ärzte, Gemeinden und Schulen staatlicher Art bereit stünden. Einstimmig lehnten die Gewerkschaften dieses Angebot ab und verließen den Verhandlungstisch. Dies vor allem auch deshalb, da die Verwaltung an dieses äußerst geringe Angebot auch die Forderung nach Verhandlung des normativen Bereiches knüpfen wollte.
In einem weiteren Treffen am 10. November kam von öffentlicher Seite ein neues Angebot: 12 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und 3 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime) für 2016. Für 2017 und 2018 jeweils zusätzliche 6 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und jeweils zusätzliche 1,5 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime). Dies entspräche einer Erhöhung von ca. 1,9 Prozent in drei Jahren.
Das Gegenangebot der Gewerkschaften lautete: 12+12 Mio aufgeteilt auf zwei Jahren, allerdings müssen die Verträge für Ärzte, Führungskräfte der Sanität, sowie den Schulen staatlicher Art getrennt verhandelt werden, so wie es bis heute der Fall war.
Laut Schreiben von Seiten der Verwaltung fand unser Vorschlag in der Landesregierung wenig Gehör. Im Gegenteil: die Landesregierung knüpfte ein weiteres Entgegenkommen ihrerseits an die Forderung nach Verhandlung des normativen Teil.
Nachdem im Sommer das Urteil des Verfassungsgerichtes in Rom die Blockade der Gehälter im öffentlichen Dienst für nicht rechtens erklärt hatte, trafen sich die Gewerkschaften auf Landesebene bereits am 14. Juli und verfassten ein Schreiben an die Landesregierung, in dem sie diese dazu auffordert, notwendige Geldmittel für die Gehälter im Haushalt des Landes vorzusehen.
Beinahe zeitgleich erstellte das AFI eine Studie zum Kaufkraftverlust und kam zum Schluss, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst Einbußen von über zehn Prozent erlitten hatten. Weiter errechnete das AFI , dass das Land Südtirol circa 160 Mio Euro bereitstellen müsste, wollte es die Gehälter anpassen, im Gegenzug hat das Land mittlerweile in diesen fünf Jahren ca. 386 Mio. Euro eingespart. Die Forderung der Gewerkschaften belief sich auf 52 Mio Euro. Am 27. Oktober kam es dann zu einem ersten Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation des Landes und den Gewerkschaften.
Im Rahmen dieses Treffens eröffnete Generaldirektor Dr. Staffler, den Gewerkschaften, dass die Landesregierung 23,5 Mio Euro bereitstellen würde. Im Laufe des Gespräches stellte sich heraus, dass davon lediglich 15 Mio Euro für die Anpassung der Gehälter aller Bediensteten im Bereich Landesverwaltung, Sanität, Ärzte, Gemeinden und Schulen staatlicher Art bereit stünden. Einstimmig lehnten die Gewerkschaften dieses Angebot ab und verließen den Verhandlungstisch. Dies vor allem auch deshalb, da die Verwaltung an dieses äußerst geringe Angebot auch die Forderung nach Verhandlung des normativen Bereiches knüpfen wollte.
In einem weiteren Treffen am 10. November kam von öffentlicher Seite ein neues Angebot: 12 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und 3 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime) für 2016. Für 2017 und 2018 jeweils zusätzliche 6 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und jeweils zusätzliche 1,5 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime). Dies entspräche einer Erhöhung von ca. 1,9 Prozent in drei Jahren.
Das Gegenangebot der Gewerkschaften lautete: 12+12 Mio aufgeteilt auf zwei Jahren, allerdings müssen die Verträge für Ärzte, Führungskräfte der Sanität, sowie den Schulen staatlicher Art getrennt verhandelt werden, so wie es bis heute der Fall war.
Laut Schreiben von Seiten der Verwaltung fand unser Vorschlag in der Landesregierung wenig Gehör. Im Gegenteil: die Landesregierung knüpfte ein weiteres Entgegenkommen ihrerseits an die Forderung nach Verhandlung des normativen Teil.