Öffentlicher Dienst
Urteil findet keine Anerkennung

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Gehaltsverhandlungen: Land setzt Urteil einseitig um

Seit April 2010 ist es zu einer Blockade der Gehälter der öffentlich Bediensteten gekommen und somit wurden deren Gehälter in den letzten fünf Jahren nie an die Inflation angepasst.
Nachdem im Sommer das Urteil des Verfassungsgerichtes in Rom die Blockade der Gehälter im öffentlichen Dienst für nicht rechtens erklärt hatte, trafen sich die Gewerkschaften auf Landesebene bereits am 14. Juli und verfassten ein Schreiben an die Landesregierung, in dem sie diese dazu auffordert, notwendige Geldmittel für die Gehälter im Haushalt des Landes vorzusehen.
Beinahe zeitgleich erstellte das AFI eine Studie zum Kaufkraftverlust und kam zum Schluss, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst Einbußen von über zehn Prozent erlitten hatten. Weiter errechnete das AFI , dass das Land Südtirol circa 160 Mio Euro bereitstellen müsste, wollte es die Gehälter anpassen, im Gegenzug hat das Land mittlerweile in diesen fünf Jahren ca. 386 Mio. Euro eingespart. Die Forderung der Gewerkschaften belief sich auf 52 Mio Euro. Am 27. Oktober kam es dann zu einem ersten Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation des Landes und den Gewerkschaften.
Im Rahmen dieses Treffens eröffnete Generaldirektor Dr. Staffler, den Gewerkschaften, dass die Landesregierung 23,5 Mio Euro bereitstellen würde. Im Laufe des Gespräches stellte sich heraus, dass davon lediglich 15 Mio Euro für die Anpassung der Gehälter aller Bediensteten im Bereich Landesverwaltung, Sanität, Ärzte, Gemeinden und Schulen staatlicher Art bereit stünden. Einstimmig lehnten die Gewerkschaften dieses Angebot ab und verließen den Verhandlungstisch. Dies vor allem auch deshalb, da die Verwaltung an dieses äußerst geringe Angebot auch die Forderung nach Verhandlung des normativen Bereiches knüpfen wollte.
In einem weiteren Treffen am 10. November kam von öffentlicher Seite ein neues Angebot: 12 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und 3 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime) für 2016. Für 2017 und 2018 jeweils zusätzliche 6 Mio (Landesverwaltung, Wobi, Sanität, Ärzte, Schulen staatlicher Art) und jeweils zusätzliche 1,5 Mio (Gemeinden, BZG, Altersheime). Dies entspräche einer Erhöhung von ca. 1,9 Prozent in drei Jahren.
Das Gegenangebot der Gewerkschaften lautete: 12+12 Mio aufgeteilt auf zwei Jahren, allerdings müssen die Verträge für Ärzte, Führungskräfte der Sanität, sowie den Schulen staatlicher Art getrennt verhandelt werden, so wie es bis heute der Fall war.
Laut Schreiben von Seiten der Verwaltung fand unser Vorschlag in der Landesregierung wenig Gehör. Im Gegenteil: die Landesregierung knüpfte ein weiteres Entgegenkommen ihrerseits an die Forderung nach Verhandlung des normativen Teil.

Öffentlicher Dienst
ASGB Landesbedienstete und SSG/ASGB sagen

NEIN zu drei Prozent Stellenabbau im Bildungsbereich

Nachdem Landesrätin Deeg erst gegen Ende August mitgeteilt hatte, die Betreuungsangebote im Bildungsbereich – speziell im Kindergartenbereich - ausbauen zu wollen, erklärte sie eine Woche später, den Bildungsbereich auf Sparmöglichkeiten durchleuchten zu wollen.
Da in den letzten Jahren in diesem Bereich bereits mehrere Sparmaßnahmen ergriffen worden waren (z.B. wurde im Bereich der Schulen staatlicher Art das Überstundenkontingent von 7,5 Mio. auf 3,4 Mio. Euro gekürzt) und die letztendliche Konsequenz dieser „Durchleuchtung“ nur einen Stellenabbau bedeuten könnte, meldeten sich bereits im September die Fachsekretärinnen der Landesbediensteten Karin Wellenzohn und der Schule Petra Nock zu Wort.
In einer gemeinsamen Presseaussendung sprachen sich die beiden klar gegen die geplanten Kürzungen aus, denn aufgrund der gestiegenen Anforderungen im Bildungsbereich ist es bereits heute nicht mehr möglich allen anstehenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Offiziell mögen zwar noch keine Stellen gestrichen worden sein, indirekt ist es aber bereits zu Kürzungen gekommen, da sich doch die Anzahl der Kindergartenkinder bzw. der Schüler merklich erhöht hat und man mit demselben Stellenkontingent diese Bedarf decken musste. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der Migrationswelle, von der auch unser Land betroffen ist. Man benötigt hierfür zusätzliche Mittel für Sprachkurse und Inklusion; die Aufgaben der Lehrpersonen sind in den letzten Jahren umfangreicher und komplexer geworden. Will man also in Südtirol die Qualität der verschiedenen Bildungsstufen beibehalten, dann kann man mit einer Kürzung des Personals das bisherige Angebot nicht aufrechterhalten.
Durch die Einführung der Berufsmatura und somit weiterer Lehrgänge und die folgende Steigerung der Schülerzahlen an den Berufsschulen sind weitere Ressourcen notwendig. Bereits in diesem Jahr mussten überdimensional große Klassen gebildet werden, da ansonsten der Unterricht nicht gewährleistet werden konnte. Innerhalb der einzelnen Schulstufen mussten so Stellen verschoben werden.
Nicht nur die Qualität der Betreuung und des Unterrichts würden leiden, sondern es würden auch die Möglichkeiten von Individualisierung und Differenzierung eingeschränkt werden. Es wird auch hier von offizieller Seite immer wieder festgestellt, dass die Stellen der Inklusionslehrer nicht gekürzt worden wären, allerdings wurden die Parameter der Verteilung so verändert, dass das jetzige Personal für die steigenden Bedürfnisse reichen muss. Konkret bedeutet dies, dass Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Verhältnis weniger Betreuung erhalten als sie bräuchten. Wie lange man mit verringerten Mitteln den immer so gelobten Standard unseres Bildungssystems beibehalten kann, ist fraglich.
Hinzu kommt, dass ein neues Landesgesetz ausgearbeitet werden muss, welches die Prinzipien der staatsweit greifenden Schulreform lt. Gesetz 107/2015 (die sog. „Buona Scuola“) übernimmt bzw. die gesetzlichen Bestimmungen auf Landesebene anpasst. Das Gesetz sieht unter anderem auch eine Potenzierung der Personalressourcen zur Durchführung der neuen Schulprogramme vor. Das bedeutet: es braucht mehr Personal.
Wie diese zwei divergierenden Zielsetzungen vereinbart werden sollen ist fraglich.
Landesrat Achammer spricht sich eindeutig gegen eine Kürzung der Stellen aus, da er die Herausforderungen kennt, welchen sich dieser Bereich täglich stellen muss. Es ist nun wichtig, dass alle politisch Verantwortlichen dies erkennen und in diesem Bereich, welcher die Zukunft unserer Kinder bedeutet, keine weiteren Einsparungen vornehmen.