Transport & Verkehr
SAD Nahverkehr AG

Erneuerung Zusatzabkommen SAD Nahverkehr AG

Mit der Anfrage einer dringenden Einladung anfangs August 2015 für ein Treffen der Betriebsleitung SAD und den Gewerkschaften ASGB, ORSA u UGL haben wir einen Mechanismus in Gang gesetzt der seit über zwei Jahrzehnten fällig war. Der ASGB hat bei den Betriebswahlen der SAD ein Vertrauen erhalten das es nicht zu enttäuschen galt.
Da beim ersten Treffen zwischen Betriebsräte und Betrieb keine geschlossenen Vorgangsweise erkennbar war und beim darauffolgenden Treffen aller Gewerkschaften und einigen Betriebsräten sogar eine Zersplitterung zu befürchten war, entschlossen der ASGB ORSA und UGL einige dringend erneuerungsbedürftigen Punkte mittels vorgesehenen Dringlichkeitsbrief mit den vorgesehenen Folgeprozeduren im Alleingang zu fordern. ( sprich Treffen mit Firmenleitung, Treffen mit Regierungskommissar und letztlich bei keiner Einigung Streikmaßnahmen)
Nach drei Treffen mit der Firmenleitung ( 13. und 26. August und 03. September) dem Treffen mit dem Regierungskommissar am 08. September, den darauffolgenden Treffen mit der Firmenleitung am 11. und 17. September, kam es 29. September zum ersten Streikaufruf. In den darauffolgenden Treffen vom 05.und 15. Oktober war erneut kein Entgegenkommen der Firma erkennbar und so kam es zu einem erneuten Streikausruf für 26. Oktober. Dasselbe gilt für den 3. Streikausruf am 13. November, bei dem alle Sektoren der SAD A.G. zu einem 24 stündigen Streik aufgefordert wurden. Trotzdem kam kein Signal zur Verhandlungsbereitschaft und somit kam es zum Ausruf eines weiteren Streiks für den 30. November. Nach Genehmigung durch die römische Streikkommission schaltete sich Landesrat Mussner ein und verpflichtete sich bei der Sitzung zwischen Betrieb, Gewerkschaften und Landesregierung am Donnerstag, den 26. Oktober als Garant zu fungieren. Dieses Treffen bewirkte vordergründig die Verhandlungsbereitschaft, zudem wurden eine Reihe von Treffen mit der Betriebsleitung vereinbart immer in Beisein des Landesrates Mussner. Wohlwissend über den derzeitigen Unmut der Angestellten bzgl. der normativen und ökonomischen Situation basierend auch auf die Verhandlungsrunden ohne Ergebnis, jedoch um die Verhandlungsbereitschaft nicht zu stören oder gar zu unterbrechen erkannte der ASGB daraus einen Widerspruch und verzichtete auf den Streik am 30. November. Sollte bis Anfang Februar kein zufriedenstellendes Ergebnis zustande kommen, kann unsere Gewerkschaft die angefangenen Kampfmaßnahmen rechtlich weiterführen ohne von vorne beginnen zu müssen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Dienstleistungen des ASGB

Das Angebot der bilateralen
Körperschaften im Sektor Handel

Die Leistungen der EbK ab 2016
Mit 1. Januar 2016 ändern sich die Leistungen der Bilateralen Körperschaft (EbK) im Südtirol Handels- und Dienstleistungssektor. Während das Angebot in den letzten Jahren ausgebaut wurde und so den Beschäftigten und Betriebsinhabern des Sektors interessante und nützliche Unterstützungen geboten werden konnten, werden jetzt einige Leistungen gekürzt und manche gänzlich wegfallen.
Notwendig wurden diese Maßnahmen, da die Nachfrage für bestimmte Leistungen wie jene für die Kostenrückerstattung bei Inanspruchnahme von konventionierten Kinderbetreuungseinrichtungen rasant angestiegen ist und zu einem Ungleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen geführt hat. Hinzu kommt, dass die seit 2008 anhaltende Wirtschaftskrise, die auch Teile des Handels- und Dienstleistungssektors voll erfasst hat, zu schwankenden Einnahmen der EbK geführt hat.
Um auch in den nächsten Jahren ein gutes Leistungspaket bieten zu können, war es notwendig, ab 1. Januar 2016 einige Leistungen zu ändern. So wird die einmalige Geburtenprämie von 500 Euro für jedes neugeborene Kind gestrichen. Gleiches gilt für die Bestattungszulage, mit welcher die Bestattungsspesen bis max. 1.500 Euro rückerstattet wurden. Die in den vergangenen Jahren immer mehr genutzte und kostenintensivste Leistung der EbK ist die Rückvergütung für die Kinderbetreuung. Diese Leistung kann man zu Recht als Erfolgsmodell der EbK bezeichnen. Sie wurde auch von anderen Bilateralen Körperschaften übernommen. Sie ermöglicht vielen Beschäftigten des Handels- und Dienstleistungssektors in Südtirol ihre Kinder in Ferienzeiten verlässlich halb- oder ganztags unterzubringen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Die EbK leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diese Leistung wird daher von der EbK auch in Zukunft angeboten, allerdings mit einer geringeren Rückerstattung, nämlich im Ausmaß von 65 Prozent statt der bisherigen 75 Prozent.
Reduziert wurde auch die Rückerstattung für den entlohnten Hochzeitsurlaub des Angestellten an den Betrieb. Die Rückerstattung wurde von 100 auf 50 Prozent gesenkt.
Trotz dieser Reduzierungen des Leistungsangebots bietet die EbK auch in Zukunft nützliche Leistungen für die eingeschriebenen Beschäftigten. Hierfür und für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite der EbK www.ebk.bz.it . Auskunft erteilen auch die Bezirksbüros des ASGB.
Die Leistungen der ENBIT
In Südtirol gibt es eine weitere bilaterale Körperschaft des Handelssektors. Die ENBIT bezieht sich auf jene Arbeitnehmer/innen, für welche der Kollektivvertrag des Arbeitgeberverbandes Confesercenti (Verband der Selbständigen) angewandt wird. Die ENBIT bietet folgende Leistungen für Arbeitnehmer/innen:
Rückvergütung von 50 Prozent für Kinderbetreuungsausgaben
Einmalige Geburtenprämie von 600 Euro für jedes Neugeborene bzw. Adoptivkind
Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand
Für weitere Informationen und für die erforderlichen Voraussetzungen verweisen wir auf folgenden Internetlink: www.enbitbz.it