Transport & Verkehr
SAD Nahverkehr AG
Erneuerung Zusatzabkommen SAD Nahverkehr AG
Mit der Anfrage einer dringenden Einladung anfangs August 2015 für ein Treffen der Betriebsleitung SAD und den Gewerkschaften ASGB, ORSA u UGL haben wir einen Mechanismus in Gang gesetzt der seit über zwei Jahrzehnten fällig war. Der ASGB hat bei den Betriebswahlen der SAD ein Vertrauen erhalten das es nicht zu enttäuschen galt.
Da beim ersten Treffen zwischen Betriebsräte und Betrieb keine geschlossenen Vorgangsweise erkennbar war und beim darauffolgenden Treffen aller Gewerkschaften und einigen Betriebsräten sogar eine Zersplitterung zu befürchten war, entschlossen der ASGB ORSA und UGL einige dringend erneuerungsbedürftigen Punkte mittels vorgesehenen Dringlichkeitsbrief mit den vorgesehenen Folgeprozeduren im Alleingang zu fordern. ( sprich Treffen mit Firmenleitung, Treffen mit Regierungskommissar und letztlich bei keiner Einigung Streikmaßnahmen)
Nach drei Treffen mit der Firmenleitung ( 13. und 26. August und 03. September) dem Treffen mit dem Regierungskommissar am 08. September, den darauffolgenden Treffen mit der Firmenleitung am 11. und 17. September, kam es 29. September zum ersten Streikaufruf. In den darauffolgenden Treffen vom 05.und 15. Oktober war erneut kein Entgegenkommen der Firma erkennbar und so kam es zu einem erneuten Streikausruf für 26. Oktober. Dasselbe gilt für den 3. Streikausruf am 13. November, bei dem alle Sektoren der SAD A.G. zu einem 24 stündigen Streik aufgefordert wurden. Trotzdem kam kein Signal zur Verhandlungsbereitschaft und somit kam es zum Ausruf eines weiteren Streiks für den 30. November. Nach Genehmigung durch die römische Streikkommission schaltete sich Landesrat Mussner ein und verpflichtete sich bei der Sitzung zwischen Betrieb, Gewerkschaften und Landesregierung am Donnerstag, den 26. Oktober als Garant zu fungieren. Dieses Treffen bewirkte vordergründig die Verhandlungsbereitschaft, zudem wurden eine Reihe von Treffen mit der Betriebsleitung vereinbart immer in Beisein des Landesrates Mussner. Wohlwissend über den derzeitigen Unmut der Angestellten bzgl. der normativen und ökonomischen Situation basierend auch auf die Verhandlungsrunden ohne Ergebnis, jedoch um die Verhandlungsbereitschaft nicht zu stören oder gar zu unterbrechen erkannte der ASGB daraus einen Widerspruch und verzichtete auf den Streik am 30. November. Sollte bis Anfang Februar kein zufriedenstellendes Ergebnis zustande kommen, kann unsere Gewerkschaft die angefangenen Kampfmaßnahmen rechtlich weiterführen ohne von vorne beginnen zu müssen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Nach drei Treffen mit der Firmenleitung ( 13. und 26. August und 03. September) dem Treffen mit dem Regierungskommissar am 08. September, den darauffolgenden Treffen mit der Firmenleitung am 11. und 17. September, kam es 29. September zum ersten Streikaufruf. In den darauffolgenden Treffen vom 05.und 15. Oktober war erneut kein Entgegenkommen der Firma erkennbar und so kam es zu einem erneuten Streikausruf für 26. Oktober. Dasselbe gilt für den 3. Streikausruf am 13. November, bei dem alle Sektoren der SAD A.G. zu einem 24 stündigen Streik aufgefordert wurden. Trotzdem kam kein Signal zur Verhandlungsbereitschaft und somit kam es zum Ausruf eines weiteren Streiks für den 30. November. Nach Genehmigung durch die römische Streikkommission schaltete sich Landesrat Mussner ein und verpflichtete sich bei der Sitzung zwischen Betrieb, Gewerkschaften und Landesregierung am Donnerstag, den 26. Oktober als Garant zu fungieren. Dieses Treffen bewirkte vordergründig die Verhandlungsbereitschaft, zudem wurden eine Reihe von Treffen mit der Betriebsleitung vereinbart immer in Beisein des Landesrates Mussner. Wohlwissend über den derzeitigen Unmut der Angestellten bzgl. der normativen und ökonomischen Situation basierend auch auf die Verhandlungsrunden ohne Ergebnis, jedoch um die Verhandlungsbereitschaft nicht zu stören oder gar zu unterbrechen erkannte der ASGB daraus einen Widerspruch und verzichtete auf den Streik am 30. November. Sollte bis Anfang Februar kein zufriedenstellendes Ergebnis zustande kommen, kann unsere Gewerkschaft die angefangenen Kampfmaßnahmen rechtlich weiterführen ohne von vorne beginnen zu müssen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.