Gebietskörperschaften

Meine Erfahrungen, meine Eindrücke

Seit 1. September dieses Jahres bin ich Mitarbeiter des ASGB und arbeite als Sekretär bei den Fachgewerkschaften Gebietskörperschaften und Gesundheitsdienst. Nach über 18 Jahren Tätigkeit im Verwaltungsbereich des Gesundheitsbezirkes Bruneck habe ich eine neue Herausforderung angenommen und mich dieser gestellt.
Ich bin als neuer Mitarbeiter des ASGB von allen im Team herzlich aufgenommen worden und fühle mich in meinem neuen Arbeitsumfeld sehr wohl. Mein Arbeitsbereich ist sehr interessant und abwechslungsreich. Während meine Aufgabe im Bereich Gesundheitsdienst im Wesentlichen darin besteht, mich für die Interessen unserer Mitglieder, speziell jener in den Krankenhäusern Bruneck und Innichen einzusetzen, so geht es bei den Gebietskörperschaften zudem um den Abschluss verschiedenster dezentraler Abkommen in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften des ganzen Landes. Sowohl die Mitarbeit und Teilnahme an den Vertragsverhandlungen als auch die Beratung unserer Mitglieder in den verschiedensten Fragen betreffend deren Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz gehören zu meinem Arbeitsspektrum dazu. Nach dreimonatiger Tätigkeit beim ASGB kann ich nun zusammenfassend sagen, dass mein neuer Arbeitsbereich sehr interessant und vielfältig ist. Meine Erwartungen, welche ich an den neuen Arbeitsbereich und an das neue Arbeitsumfeld hatte, wurden zur Gänze erfüllt. Aus diesem Grund freue ich mich auch weiterhin die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und mich für deren Rechte einzusetzen.

Bau

Abzug des Mitgliedsbeitrages im Bausektor

Nachdem wir öfters feststellen müssen, dass Arbeiter des Bausektors nicht immer wissen ob und bei welcher Gewerkschaft sie eingeschrieben sind, weisen wir darauf hin, dass der entsprechende Mitgliedsbeitrag NICHT monatlich über den Lohnstreifen abgezogen wird, sondern AUSSCHLIESSLICH über die halbjährliche Auszahlung des Hinterlegungsgeldes ( im JULI+ Dezember jeden Jahres ) durch die BAUARBEITERKASSE. Damit dieser Beitrag abgezogen werden kann, muss der Arbeiter natürlich vorher einen entsprechenden Mitgliedsantrag bei einer Gewerkschaft unterschrieben haben.