Bau
Abzug des Mitgliedsbeitrages im Bausektor
Nachdem wir öfters feststellen müssen, dass Arbeiter des Bausektors nicht immer wissen ob und bei welcher Gewerkschaft sie eingeschrieben sind, weisen wir darauf hin, dass der entsprechende Mitgliedsbeitrag NICHT monatlich über den Lohnstreifen abgezogen wird, sondern AUSSCHLIESSLICH über die halbjährliche Auszahlung des Hinterlegungsgeldes ( im JULI+ Dezember jeden Jahres ) durch die BAUARBEITERKASSE. Damit dieser Beitrag abgezogen werden kann, muss der Arbeiter natürlich vorher einen entsprechenden Mitgliedsantrag bei einer Gewerkschaft unterschrieben haben.