Verbrauchertelegramm
GESUNDHEITSREFORM

Dekret über die „Angemessenheit“ der Verschreibungen ist weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin

Das derzeit auf gesamtstaatlicher Ebene in Entwurf befindliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibungen wird von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) äußerst kritisch begutachtet.
Mit diesem Dekret plant man, die „Verschreibbarkeit“ von 208 Leistungen strikten Bedingungen zu unterwerfen. Das Dekret sieht unter gewissen Umständen auch Strafen für die verschreibenden ÄrztInnen vor, so etwa bei Missbrauch oder enormer Verschwendung, wie Gesundheitsministerin Lorenzin erklärte.
Somit riskieren Patienten, diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen zu können – außer sie sind in der Lage, die Leistungen selbst zu bezahlen. Und dies liegt nicht für alle im Bereich des Möglichen, das belegen die stetig steigenden Zahlen über den Behandlungsverzicht: in Südtirol sind zwischen 2011 und 2013 die Ausgaben für die Gesundheit um 14% gesunken. Damit wäre das Dekret neben den unmöglich langen Wartezeiten ein weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin.
Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU, unter ihnen die Verbraucherzentrale Südtirol, haben daher um ein Treffen mit der Gesundheitsministerin ersucht, um die Rechte der PatientInnen auf Zugang zu den Behandlungen sichergestellt zu wissen.

Verbrauchertelegramm
VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG DER ZINSESZINSEN

Forderung von zwölf Verbraucherverbänden
an die Nationalbank

Zwölf Verbrauchervereine, darunter auch die Verbraucherzentrale Südtirol, haben der Banca d'Italia ein Grundsatzpapier mit Vorschlägen, Anmerkungen und Abänderungen zum neuen Beschluss des CICR (Comitato Interministeriale per il Credito ed il Risparmio, Interministerielles Komitee für den Kredit und das Sparen) vorgelegt, welcher den Art. 120 des Bankeneinheitstextes umsetzt, welcher seinerseits seit 1. Jänner 2014 die Zinseszinsen abgeschafft hat.
Der Beschluss des CICR muss, so die Verbände, das Verbot der Zinseszinsen auf Sollzinsen in den Bankgeschäften effektiv umsetzen. Mit dem Beschluss muss ein stabiler rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, ohne heimliche „Schlupfwege“, die ohnehin nur in flächendeckende Beanstandungen münden würden. Die Verspätung bei der Vorlage dieses Beschlusses hat den Banken einen Vorwand für ausweichende Verhaltensweisen geliefert, welche bei sonstigen Strafmaßnahmen sofort aufhören müssen.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it