ASGB Jugend
Forschungsstipendien sind Einkommensteuerbefreit
Als im Frühjahr dieses Jahres die Agentur der Einnahmen Forschungsstipendiaten laufend aufgefordert hat, die bereits gewährten Steuerrückerstattungen zurückzuzahlen, machte sich unter den Empfängern natürlich nicht nur Ungewissheit, sondern auch Panik breit.
Bis dahin war es nämlich Usus – gestützt durch ein Gutachten der Agentur für Einnahmen - dass die vom Land Südtirol gewährten Beihilfen für Forschungsdoktorate von der Einkommenssteuer befreit sind. Ein erneutes Gutachten aus dem Jahr 2015 hat das vorangegangene Gutachten jedoch widerrufen und festgestellt, dass die Stipendien nun doch der Einkommenssteuer unterliegen und rückwirkend zurückgezahlt werden müssen.
Die ASGB-Jugend und die Südtiroler Hochschülerschaft haben diesen Missstand mehrmals angeprangert und um Klärung desselben ersucht. Daraufhin haben die Senatoren Hans Berger und Karl Zeller einen Abänderungsantrag eingereicht, den die Haushaltskommission im Senat genehmigt hat und der vorsieht, dass die vom Land Südtirol vergebenen Forschungsstipendien nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft, wodurch auch bereits gewährte Stipendien von der Steuer befreit sind.
Die Tatsache, dass die lokalen Politiker im Fall der Forschungsstipendien, genauso wie im Fall der Steuerbegünstigung für Akademiker, das Ruder im letzten Moment herumreißen konnten, ist für die Nutznießer natürlich sehr positiv.
Für Otto-Normalverbraucher, der nichts von den Steuervorteilen hat, ist es jedoch schlimm zu sehen, in welchem rechtlichen Vakuum man sich in Italien bewegt. Das Wort von gestern ist bereits heute nichts mehr wert. Aber genau dieser Umstand sorgt für eine Rechtsunsicherheit, die qualifizierte Jugendliche nicht wie geplant nach Italien zurückholt, sondern eher ins Ausland treibt.
Die ASGB-Jugend und die Südtiroler Hochschülerschaft haben diesen Missstand mehrmals angeprangert und um Klärung desselben ersucht. Daraufhin haben die Senatoren Hans Berger und Karl Zeller einen Abänderungsantrag eingereicht, den die Haushaltskommission im Senat genehmigt hat und der vorsieht, dass die vom Land Südtirol vergebenen Forschungsstipendien nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft, wodurch auch bereits gewährte Stipendien von der Steuer befreit sind.
Die Tatsache, dass die lokalen Politiker im Fall der Forschungsstipendien, genauso wie im Fall der Steuerbegünstigung für Akademiker, das Ruder im letzten Moment herumreißen konnten, ist für die Nutznießer natürlich sehr positiv.
Für Otto-Normalverbraucher, der nichts von den Steuervorteilen hat, ist es jedoch schlimm zu sehen, in welchem rechtlichen Vakuum man sich in Italien bewegt. Das Wort von gestern ist bereits heute nichts mehr wert. Aber genau dieser Umstand sorgt für eine Rechtsunsicherheit, die qualifizierte Jugendliche nicht wie geplant nach Italien zurückholt, sondern eher ins Ausland treibt.