ASGB Jugend

Forschungsstipendien sind Einkommensteuerbefreit

Als im Frühjahr dieses Jahres die Agentur der Einnahmen Forschungsstipendiaten laufend aufgefordert hat, die bereits gewährten Steuerrückerstattungen zurückzuzahlen, machte sich unter den Empfängern natürlich nicht nur Ungewissheit, sondern auch Panik breit.

Bis dahin war es nämlich Usus – gestützt durch ein Gutachten der Agentur für Einnahmen - dass die vom Land Südtirol gewährten Beihilfen für Forschungsdoktorate von der Einkommenssteuer befreit sind. Ein erneutes Gutachten aus dem Jahr 2015 hat das vorangegangene Gutachten jedoch widerrufen und festgestellt, dass die Stipendien nun doch der Einkommenssteuer unterliegen und rückwirkend zurückgezahlt werden müssen.
Die ASGB-Jugend und die Südtiroler Hochschülerschaft haben diesen Missstand mehrmals angeprangert und um Klärung desselben ersucht. Daraufhin haben die Senatoren Hans Berger und Karl Zeller einen Abänderungsantrag eingereicht, den die Haushaltskommission im Senat genehmigt hat und der vorsieht, dass die vom Land Südtirol vergebenen Forschungsstipendien nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegen.
Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft, wodurch auch bereits gewährte Stipendien von der Steuer befreit sind.
Die Tatsache, dass die lokalen Politiker im Fall der Forschungsstipendien, genauso wie im Fall der Steuerbegünstigung für Akademiker, das Ruder im letzten Moment herumreißen konnten, ist für die Nutznießer natürlich sehr positiv.
Für Otto-Normalverbraucher, der nichts von den Steuervorteilen hat, ist es jedoch schlimm zu sehen, in welchem rechtlichen Vakuum man sich in Italien bewegt. Das Wort von gestern ist bereits heute nichts mehr wert. Aber genau dieser Umstand sorgt für eine Rechtsunsicherheit, die qualifizierte Jugendliche nicht wie geplant nach Italien zurückholt, sondern eher ins Ausland treibt.

ASGB Jugend

Hick-Hack um „Rientro dei cervelli“

Die ASGB-Jugend zeigt sich erfreut über die neueste Entwicklung zum Steuerbonus für Akademiker, kritisiert aber aufs Schärfste die dauernd wechselnden gesetzlichen Voraussetzungen, die nichts als Rechtsunsicherheit verbreiten.

Mit Verwunderung hat die ­ASGB-JUGEND die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass das sogenannte „Controesodo-Gesetz“ (238/10), besser bekannt unter „rientro dei cervelli“, obwohl im vergangenen Februar bis Ende 2017 verlängert, durch Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets 147 wieder abgeschafft und durch dasselbe ab 1. Januar 2016 ersetzt wurde.
Die neue Regelung geht ganz klar zu Lasten der Rückkehrer und war in keiner Weise vorhersehbar. Die nachteiligste Neuerung ist mit Sicherheit der Umstand, dass die Steuer­begünstigung ab 2016 nur noch 30 Prozent ausmacht. Zukünftig muss der Auslandsaufenthalt statt der aktuell gültigen zwei Jahre, fünf Jahre betragen. Daran ist noch eine Verpflichtung, für mindestens zwei Jahre in Italien zu bleiben, gekoppelt. Positiv ist einzig und allein die Tatsache, dass das Alterslimit abgeschafft wurde.
Um dieser Farce, die in Italien hauptsächlich Südtiroler Studenten betrifft, entgegenzuwirken, haben die Südtiroler Senatoren einen Antrag eingereicht, mit welchem die Frist für die Inanspruchnahme der besagten Steuerbegünstigung wieder auf 2017 nach alten Kriterien festgelegt wurde.
Dies ist natürlich für all jene, die bereits ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben und von der neuen Regelung diskriminiert worden wären eine gute Neuigkeit. Nichtsdestotrotz beweist dieses Hick-Hack, dass in Italien Rechtssicherheit ein dehnbarer Begriff ist.