Transport & Verkehr
Preissteigerung im öffentlichen Nahverkehr
Angestellte fordern Qualitätsverbesserungen
Obwohl eine Preissteigerung und somit eine zusätzliche ökonomische Belastung in der heutigen Zeit alles andere als zu befürworten ist, kann diese im öffentlichen Nahverkehr unter Berücksichtigung, dass der Bürger den Rest der benötigten finanziellen Mittel aufzubringen hat und die EU Vorgaben noch bei weitem nicht erreicht werden, als vertretbar angesehen werden. Allerdings sollte davon auch das durchführende Personal profitieren, fordert der zuständige Fachsekretär, Richard Goller.
Um einerseits eine noch größere Benutzerfreundlichkeit zu erreichen, vor allem aber, um den Dienst in Zukunft kostengünstig durchführen zu können, müssen dringend einige Verbesserungen angestrebt werden, erklärt Goller. In erster Linie sind hierfür die Preise der Touristen- und Mobilitätskarten anzupassen und insbesondere deren Handhabung zu verbessern. Die derzeitigen Kosten dieser Karten stehen nämlich nicht im Verhältnis eines Inhabers des „Südtirol-Passes“. Auch die entsprechenden Kontrollen sollten verstärkt werden.
Die Kontrollen der Überlandlinien lassen sehr zu wünschen übrig. Zahlreiche Leerfahrten und nicht notwendige Linien-Dienste müssen möglichst vermieden werden und in Zukunft soll die Kontrolle der Dienste von landeseigenem Personal durchgeführt werden. Dies würde erhebliche Einsparungen ermöglichen. Das benachbarte Nordtirol praktiziert dies in vorbildlicher Art und Weise.
Bei der Ausschreibung im Jahr 2018 muss eine weitere Zersplitterung der Konzessionen unbedingt vermieden werden. Der neue Gesetzestext schließt dies nämlich nicht aus und die teilweise notwendige Nachbesserung der Anschlüsse in den Knotenpunkten, aber auch der Anschlüsse bei Zug-Bus bzw. Bus–Bus würde sich sehr schwierig gestalten.
In diesem Zusammenhang fordert der ASGB-GTV die Landesabteilung für Mobilität auf, den Angestellten im öffentlichen Nahverkehr und zwar für alle Konzessionäre, eine längst fällige ökonomische Aufbesserung zu gewähren.
Der derzeitige angewandte nationale Kollektivvertrag ist seit mehr als sieben Jahren nicht mehr erneuert worden. Hier besteht aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Inflation der vergangenen Jahre ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf. Auch dies sollte als Investition in eine verbesserte Dienstleistung angesehen werden, so Goller abschließend.
Um einerseits eine noch größere Benutzerfreundlichkeit zu erreichen, vor allem aber, um den Dienst in Zukunft kostengünstig durchführen zu können, müssen dringend einige Verbesserungen angestrebt werden, erklärt Goller. In erster Linie sind hierfür die Preise der Touristen- und Mobilitätskarten anzupassen und insbesondere deren Handhabung zu verbessern. Die derzeitigen Kosten dieser Karten stehen nämlich nicht im Verhältnis eines Inhabers des „Südtirol-Passes“. Auch die entsprechenden Kontrollen sollten verstärkt werden.
Die Kontrollen der Überlandlinien lassen sehr zu wünschen übrig. Zahlreiche Leerfahrten und nicht notwendige Linien-Dienste müssen möglichst vermieden werden und in Zukunft soll die Kontrolle der Dienste von landeseigenem Personal durchgeführt werden. Dies würde erhebliche Einsparungen ermöglichen. Das benachbarte Nordtirol praktiziert dies in vorbildlicher Art und Weise.
Bei der Ausschreibung im Jahr 2018 muss eine weitere Zersplitterung der Konzessionen unbedingt vermieden werden. Der neue Gesetzestext schließt dies nämlich nicht aus und die teilweise notwendige Nachbesserung der Anschlüsse in den Knotenpunkten, aber auch der Anschlüsse bei Zug-Bus bzw. Bus–Bus würde sich sehr schwierig gestalten.
In diesem Zusammenhang fordert der ASGB-GTV die Landesabteilung für Mobilität auf, den Angestellten im öffentlichen Nahverkehr und zwar für alle Konzessionäre, eine längst fällige ökonomische Aufbesserung zu gewähren.
Der derzeitige angewandte nationale Kollektivvertrag ist seit mehr als sieben Jahren nicht mehr erneuert worden. Hier besteht aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Inflation der vergangenen Jahre ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf. Auch dies sollte als Investition in eine verbesserte Dienstleistung angesehen werden, so Goller abschließend.