Jugend

Hick-Hack um Forschungsstipendien

Das Hick-Hack rund um die Forschungsstipendien erinnert an eine Tragikkomödie und wäre wohl filmreif. Zum Lachen ist uns trotzdem nicht zumute, da rund 300 Studenten, die seit 2012 vom Land ein Stipendium für ein Forschungsdoktorat erhalten haben, bangen müssen, tausende von Euros an Steuern ans Finanzamt zurückzubezahlen.
Die leidige Geschichte nahm 2012 ihren Anfang, als die Südtiroler Hochschülerschaft (SH) bei der Agentur für Einnahmen in Rom um Klarheit ersucht hat, warum Stipendien von einem Studendenhilfswerk einer x-beliebigen Universität steuerbefreit waren, Stipendien für Forschungsdoktorate die vom Land vergeben wurden, jedoch in der Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. Da die SH jedoch niemals eine Antwort aus Rom erhielt, wandten sie sich an die Agentur der Einnahmen in Bozen, die ein Gutachten erstellte, das eindeutig feststellte, dass Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate steuerbefreit sind. Fortan wurden die Stipendien auch von der Steuer befreit und es gab bis 2015 auch niemals Beanstandungen von Seiten des Finanzamtes.
Seit Frühjahr dieses Jahres lehnt die Agentur der Einnahmen die Rückerstattung der Steuern aber ab und fordert Forschungsstipendiaten auf, die bereits gewährten Steuerrückerstattungen zurückzuzahlen.
Der Grund für diese absurde Aktion ist die Tatsache, dass die Agentur der Einnahmen in Rom das Gutachten für nichtig erklärt hat.
Die Leidtragenden dieser Komödie sind nun die Stipendiaten, die pro Studienjahr rund 2000 Euro zurückzahlen müssen. Die Tatsache, dass die Agentur der Einnahmen auf Nachfragen nicht antwortet, sorgt für weitere Unsicherheit bei den Ansuchenden. Der ASGB und die SH werden diese Thematik weiterhin begleiten und alles daran setzen, dass die Stipendiaten zu ihren Recht kommen.

Jugend

Ferialjobs kein Ausschlusskriterium mehr für den Einkommenssteuer-Bonus für Akademiker

Das Gesetz „rientro dei cervelli“ von Matteo Renzi, das Akademikern, die nach einem Auslandsstudium nach Italien zurückkehren, Steuerbegünstigungen zugesteht, sollte einer der wichtigen Zukunftsinvestitionen in Italien sein, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen.
Die Steuerersparnis ist beträchtlich: Frauen müssen nur 20 Prozent, Männer nur 30 Prozent ihres Bruttoeinkommens besteuern. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass keine oder nur eine sehr geringe Einkommenssteuer (Irpef) bezahlt werden muss.
In Südtirol wird dieses Gesetz, aufgrund der vielen Studenten, die im benachbarten Ausland studieren, rege in Anspruch genommen und gilt gemeinhin als großer Wurf der Regierung Renzi. Nun war es aber so, dass in der Vergangenheit viele Studienabsolventen aus dem Raster gefallen sind, weil das Gesetz ursprünglich vorgesehen hatte, dass die Studenten ununterbrochen 24 Monate im Ausland weilen mussten. Diese Einschränkung fällt nun flach, was für die Akademiker heißt, dass sie während der Studienferien durchaus auch jobben und gejobbt haben dürfen. Viele Studenten, die aufgrund des obengenannten Kriteriums den Einkommenssteuer-Bonus nicht in Anspruch nehmen konnten, haben aufgrund dieser Neuregelung Anspruch darauf und sollten sich beim ASGB melden, denn der Einkommensteuerbonus gilt von 2011 bis 2015 und es können Anträge auf Rückerstattung gestellt werden.
Die übrigen Kriterien für die Inanspruchnahme des Steuerbonus bleiben dieselben wie ursprünglich vorgesehen.