Öffentlicher Dienst

Spendenaktion der Fachgewerkschaften des
Öffentlichen Dienstes im ASGB für Familie
Perkmann aus Obertall/Schenna

Ein harter Schicksalsschlag hat Familie Perkmann aus Schenna unerwartet getroffen. Seit Mai 2012 leidet Alvin Perkmann, Vater von vier Kindern, an einer mysteriösen Krankheit, welche ihn zu 100 Prozent arbeitsunfähig macht. Keine Therapie und Behandlung konnte bisher gefunden werden. Diese Krankheit verlangt eine 24-stündige Betreuung vonseiten seiner Frau. Die Familie bestreitet ihren Lebensunterhalt mit der Invalidenrente und dem Pflegegeld der Stufe drei, doch sie kommen damit kaum über die Runden, denn die Raten für das Haus können nicht mehr beglichen werden. Nun riskiert die Familie durch eine Zwangsversteigerung das Haus zu verlieren. Die Versicherungen zahlen nicht, weil die Krankheit nicht bekannt ist.
Auf Initiative von Petra Nock, der Koordinatorin des Öffentlichen Dienstes im ASGB, startete beim 1. Mai Fest in Völs die Spendenaktion für Familie Perkmann aus Schenna. Diese wurden während der gesamten Steuererklärungszeit bis Ende August auch in den verschiedenen Bezirksbüros fortgeführt.
Am Samstag, den 26.09.2015, konnte der Ehefrau Carmen der stolze Betrag von 2.770 Euro übergeben werden. Ein herzliches Dankeschön allen Spendern!
Alvin hatte leider kurz zuvor aufgrund eines Anfalls das Bewusstsein verloren und musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.


Die Familie ist nach wie vor auf Hilfe angewiesen. Für weitere Spenden bzw. Informationen wenden Sie sich an: ssg@asgb.org

Handwerk

Neue Leistungen des Gesundheitsfonds für das Handwerk

Sani-Fonds ist der kollektivvertragliche lokale Gesundheitsfonds für das Südtiroler Handwerk, mit Ausnahme des Bauhandwerks. Seit 1. August 2013 erbringt der von den Sozialpartnern (Handwerkerverbände und Gewerkschaften), gegründete Fonds Leistungen für die Eingeschriebenen. Nach zweijähriger Laufzeit wurden nun mit dem 01. August die Leistungen überarbeitet und erweitert.
Zusammenarbeit mit der Südtiroler Sanitätsdirektion
In enger Zusammenarbeit mit der Südtiroler Sanitätsdirektion wurde das neue Leistungspaket geschnürt. Durch diese Zusammenarbeit ist es gelungen, die vom Fonds angebotenen Leistungen mit jenen des öffentlichen Sanitätsdienstes abzustimmen. Da Sani-Fonds nur jene Leistungen zurückerstattet, welche nicht bereits kostenlos durch das Südtiroler Gesundheitswesen erbracht werden, hat man eine gute Aufteilung der Leistungen zwischen Fonds und öffentlichem Gesundheitswesen gefunden.
Freie Arztwahl: Keine Beschränkung
auf vertragsgebundene Strukturen
Bei der Auswahl der Leistungen war es den Sozialpartnern wichtig, dass die Eingeschriebenen die vorgesehene Rückerstattung unabhängig davon erhalten, ob es sich um eine mit dem Fonds vertragsgebundene Struktur handelt oder nicht. So kann sich ein Eingeschriebener an seinen eigenen Vertrauensarzt (beispielsweise Zahnarzt) wenden und erhält in jedem Fall die vorgesehene Rückerstattung.
Vergrößerung der möglichen Nutznießer der Leistungen
Mit der Erneuerung der Leistungen kann die vorgesehene Rückerstattung in vielen Kategorien nicht nur für die Eingeschriebenen, sondern auch, ohne zusätzliche Beitragszahlung, von den zu Lasten lebenden Ehepartnern bzw. deren Kindern im Alter bis zu einem Jahr, beantragt werden.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Zahnmedizinischen Leistungen:
Wurzelbehandlungen
> Maximale Rückerstattung je nach Anzahl der betroffenen Wurzelkanäle pro Zahn von 242,26 Euro;
Füllungen;
> Maximale Rückerstattung je nach Tiefe pro Zahn von 71,78 Euro.
Zahnextraktion
> Maximale Rückerstattung je nach Art der Extraktion pro Zahn von 116,64 Euro
Implantate werden bis zu 897,26 Euro pro Element bis zu einer Höchstsumme von 2.000 Euro zurückerstattet.
Augenheilkunde:
Teilweise Rückerstattung der anfallenden Kosten bei der Korrektur von Fehlsichtigkeit („Augenlasern“)
Der dabei vorgesehene Höchstbetrag beträgt 750 Euro pro Auge.
Physiotherapeutischen Leistungen und Thermalkuren:
In Bezug auf Erkrankungen des Bewegungsapparats;
> Hierzu zählen unter anderem Meniskusverletzungen, Skoliose, Bandscheibenvorfall;
In Folge schwerwiegender Krankheiten;
> Auch für postoperative Behandlungen
In Folge eines Unfalls;
Es können jährlich bis zu 350 Euro zurückerstattet werden.
Vorsorgepakets für die Versicherten in den Bereichen:
Dermatologie
Urologie
Gynäkologie
Weitere wichtige Leistungen, welche bereits in der vorhergehenden Leistungsordnung enthalten waren sind:
Vollständige Rückerstattung des „Tickets“
Für den Aufenthalt im Krankenhaus 60 Euro pro Tag.
Die Rückerstattung für Sehbrillen in Höhe von max. 120 Euro.