Chemie

Plattformen zur Erneuerung der Kollektivverträge
Chemie und Gummi-Plastik

Ende 2015 laufen die Kollektivverträge der Sektoren Chemie und Gummi-Plastik aus. Die Gewerkschaften haben nun Vorschläge für die Erneuerungen (Plattformen) ausgearbeitet und den Unternehmerverbänden zugeschickt.
In beiden Forderungsplattformen wird ein besonderes Augenmerk auf die sogenannte zweite Verhandlungsebene gelegt. Das bedeutet, dass die Gewerkschaften auf Landesebene oder Betriebsräte auf Betriebsebene vermehrt Zusatzabkommen abschließen sollten, welche die nationalen Kollektivverträge ergänzen.
Da eine gute Aus- und Weiterbildung für Arbeitnehmer und Betrieb von Vorteil ist, fordern die Gewerkschaften die Unternehmen auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Mitarbeiter/innen zu schulen. Dabei wird auch den Betriebsräten eine wichtige Rolle zugeteilt.
Bei der Arbeitssicherheit sollten den Sicherheitssprechern die Zugänge zu Informationen erleichtert werden. Um den Familien die Organisation ihres Alltages zu erleichtern, sollten die Punkte flexible Arbeitszeit, Telearbeit und Elternurlaube überarbeitet werden. Bei der Anpassung der Löhne für die Jahre 2016-2018 werden für den Sektor Chemie 123 Euro und für den Sektor Gummi-Plastik 105 Euro pro Monat gefordert.
In den anstehenden Belegschaftsversammlungen werden die Plattformen ausführlich vorgestellt.

Jugend

Hick-Hack um Forschungsstipendien

Das Hick-Hack rund um die Forschungsstipendien erinnert an eine Tragikkomödie und wäre wohl filmreif. Zum Lachen ist uns trotzdem nicht zumute, da rund 300 Studenten, die seit 2012 vom Land ein Stipendium für ein Forschungsdoktorat erhalten haben, bangen müssen, tausende von Euros an Steuern ans Finanzamt zurückzubezahlen.
Die leidige Geschichte nahm 2012 ihren Anfang, als die Südtiroler Hochschülerschaft (SH) bei der Agentur für Einnahmen in Rom um Klarheit ersucht hat, warum Stipendien von einem Studendenhilfswerk einer x-beliebigen Universität steuerbefreit waren, Stipendien für Forschungsdoktorate die vom Land vergeben wurden, jedoch in der Höhe von 25 Prozent besteuert wurden. Da die SH jedoch niemals eine Antwort aus Rom erhielt, wandten sie sich an die Agentur der Einnahmen in Bozen, die ein Gutachten erstellte, das eindeutig feststellte, dass Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate steuerbefreit sind. Fortan wurden die Stipendien auch von der Steuer befreit und es gab bis 2015 auch niemals Beanstandungen von Seiten des Finanzamtes.
Seit Frühjahr dieses Jahres lehnt die Agentur der Einnahmen die Rückerstattung der Steuern aber ab und fordert Forschungsstipendiaten auf, die bereits gewährten Steuerrückerstattungen zurückzuzahlen.
Der Grund für diese absurde Aktion ist die Tatsache, dass die Agentur der Einnahmen in Rom das Gutachten für nichtig erklärt hat.
Die Leidtragenden dieser Komödie sind nun die Stipendiaten, die pro Studienjahr rund 2000 Euro zurückzahlen müssen. Die Tatsache, dass die Agentur der Einnahmen auf Nachfragen nicht antwortet, sorgt für weitere Unsicherheit bei den Ansuchenden. Der ASGB und die SH werden diese Thematik weiterhin begleiten und alles daran setzen, dass die Stipendiaten zu ihren Recht kommen.