Landesbedienstete

Haftpflichtversicherung für Landesbedienstete

Ab sofort können wir unseren Mitgliedern eine Haftpflichtversicherung anbieten, welche nicht nur Personen- und/oder Sachschäden versichert, sondern auch Vermögensschäden. Die Mitglieder der ASGB-Landesbedienstete, unabhängig von ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich), können sich jetzt gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern. Diese Versicherungspolizze wurde über den Raiffeisen Versicherungsdienst mit der Gesellschaft Assimoco abgeschlossen und enthält folgenden Schutz:
Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sog. buchhalterische Haftung / responsabilità contabile versichern (Option b). Diese betrifft die Rechnungsführer und bezieht sich auf die Überprüfung der vom Rechnungsbeamten / Buchhalter vorgelegten Abrechnung. Die Deckung beträgt 1.500.000 Euro.
Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:
a) 70 Euro pro Angestellten in der öffentlichen
Verwaltung ohne buchhalterische Haftung
b) 125 Euro pro Angestellten in der öffentlichen
Verwaltung – inklusive buchhalterische Haftung
c) 175 Euro pro Führungskraft
in der öffentlichen Verwaltung
Nähere Informationen dazu
ASGB-Landesbedienstete, E-Mail: asgbl@asgb.org, Tel. 0471/974598, Landhaus, 3/b, Silvius Magnag Platz, 3, 39100 Bozen. Facebook: www.facebook.com/#!/AsgbOffentlicherDienst
FACEBOOOK - Wenn du stets auf dem aktuellen Stand der Dinge sein willst, dann suche uns in Facebook unter ASGB Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes' und klicke auf 'gefällt mir'

Transport & Verkehr

Preissteigerung im öffentlichen Nahverkehr

Angestellte fordern Qualitätsverbesserungen

Obwohl eine Preissteigerung und somit eine zusätzliche ökonomische Belastung in der heutigen Zeit alles andere als zu befürworten ist, kann diese im öffentlichen Nahverkehr unter Berücksichtigung, dass der Bürger den Rest der benötigten finanziellen Mittel aufzubringen hat und die EU Vorgaben noch bei weitem nicht erreicht werden, als vertretbar angesehen werden. Allerdings sollte davon auch das durchführende Personal profitieren, fordert der zuständige Fachsekretär, Richard Goller.
Um einerseits eine noch größere Benutzerfreundlichkeit zu erreichen, vor allem aber, um den Dienst in Zukunft kostengünstig durchführen zu können, müssen dringend einige Verbesserungen angestrebt werden, erklärt Goller. In erster Linie sind hierfür die Preise der Touristen- und Mobilitätskarten anzupassen und insbesondere deren Handhabung zu verbessern. Die derzeitigen Kosten dieser Karten stehen nämlich nicht im Verhältnis eines Inhabers des „Südtirol-Passes“. Auch die entsprechenden Kontrollen sollten verstärkt werden.
Die Kontrollen der Überlandlinien lassen sehr zu wünschen übrig. Zahlreiche Leerfahrten und nicht notwendige Linien-Dienste müssen möglichst vermieden werden und in Zukunft soll die Kontrolle der Dienste­ von landeseigenem Personal durchgeführt werden. Dies würde erhebliche Einsparungen ermöglichen. Das benachbarte Nordtirol praktiziert dies in vorbildlicher Art und Weise.
Bei der Ausschreibung im Jahr 2018 muss eine weitere Zersplitterung der Konzessionen unbedingt vermieden werden. Der neue Gesetzestext schließt dies nämlich nicht aus und die teilweise notwendige Nachbesserung der Anschlüsse in den Knotenpunkten, aber auch der Anschlüsse bei Zug-Bus bzw. Bus–Bus würde sich sehr schwierig gestalten.
In diesem Zusammenhang fordert der ASGB-GTV die Landesabteilung für Mobilität auf, den Angestellten im öffentlichen Nahverkehr und zwar für alle Konzessionäre, eine längst fällige ökonomische Aufbesserung zu gewähren.
Der derzeitige angewandte nationale Kollektivvertrag ist seit mehr als sieben Jahren nicht mehr erneuert worden. Hier besteht aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Inflation der vergangenen Jahre ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf. Auch dies sollte als Investition in eine verbesserte Dienstleistung angesehen werden, so Goller abschließend.