Verbrauchertelegramm
Einseitige Abänderungen des Zinssatzes auf Bankkonten

Banken müssen gewisse Regeln einhalten!

In diesen Tagen wandten sich einige VerbraucherInnen an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), die von ihrer Bank die Nachricht erhalten hatten, dass der Habenzinssatz auf den Kontokorrenten abgesenkt wird. Die VerbraucherInnen wollten wissen, ob diese Mitteilung den Vorgaben entspräche. Das Bankeneinheitsgesetz sagt: ändert die Bank einen ihrer Zinssätze aus „geldpolitischen Gründen“, so muss dies auch den jeweils anderen betreffen. Im Klartext: wenn ich weniger Zinsen auf dem Konto erhalte, muss ich im Falle von Schulden auf dem Konto auch weniger bezahlen.
KonsumentInnen, aber auch UnternehmerInnen, deren Konto sich derzeit im Minus befindet, und die eine solche Mitteilung erhalten haben, ist anzuraten, auf die gleichzeitige Senkung des Sollzinssatzes von Seiten der Bank zu pochen. Die VZS wird den Fall auch den zuständigen Stellen zur Begutachtung vorlegen.
Wann dürfen die Banken die Zinssätze einseitig abändern?
Bei zeitlich begrenzten Verträgen (also z.B. Darlehen) dürfen die Rahmenbedingungen der Zinssätze nicht geändert werden; wenn z.B. die Zinssatzklausel „Euribor drei Monate + drei Prozent“ vorsieht, kann die Bank diese nicht einseitig in „Euribor drei Monate + fünf Prozent“ abändern.
Bei zeitlich unbegrenzten Verträgen (wie z.B. Kontokorrenten) dürfen die Zinssätze mit gewissen Auflagen einseitig geändert werden.

Verbrauchertelegramm
Frische Sprossen

Kann man Sprossen und Keimlinge roh essen?

Frische Sprossen und Keimlinge sind ballaststoffreich, liefern Vitamine und Eiweiß. Besonders beliebt sind sie als Zutat in Salaten. Sie können jedoch mit Bakterien belastet sein. Sprossen und Keimlinge roh zu essen, ist daher nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Möglich ist, dass die Samen bereits in den Herkunftsländern verunreinigt werden. Auch während der Produktion und Lagerung können Keime wachsen.
Um die Keimbelastung zu verringern, sollte man rohe Sprossen vor dem Verzehr gründlich waschen und zügig aufbrauchen. Im Kühlschrank lassen sie sich ein bis zwei Tage aufbewahren. Kinder, Senioren, Schwangere und Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten auf den Verzehr roher Sprossen verzichten. Gründliches Erhitzen dagegen tötet Bakterien sicher ab. Sprossen von Hülsenfrüchten müssen grundsätzlich in kochendem Wasser blanchiert werden, um unerwünschte Pflanzenstoffe zu „deaktivieren“.