Verbrauchertelegramm
Kassation
Lebensversicherungen dürfen Auszahlung
nicht „künstlich“ verzögern
nicht „künstlich“ verzögern
Viele Personen besitzen eine Ablebensversicherung: bei dieser Art von Verträgen verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, den Begünstigten im Todesfall des Versicherten eine bestimmtes Kapital auszuzahlen. In der Theorie muss der Begünstigte den Todesfall der Versicherung melden und bekommt innerhalb 30 Tagen ab Anfrage das Kapital ausbezahlt. Leider war die Wirklichkeit eine andere, und die Versicherungsgesellschaften nahmen den Antrag nur an, wenn dieser mit einem speziellen Formular gestellt wurde und diverse Dokumente beigelegt wurden (die man teilweise nur schwer beschaffen konnte). Aus den vertraglich vorgesehenen 30 Tagen wurden mehrere Monate, bis das Kapital ausbezahlt wurde. Nun hat der Kassationsgerichtshof festgelegt, dass diese Praktiken nicht mehr zulässig sind, und der Begünstigte zügig zu seinem Geld zu kommen hat.
Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale.it/21v1461d101628.html
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