Verbrauchertelegramm
Brathuhn und Tomatensugo
Rechtzeitig zur Angst vor der Vogelgrippe hat das Gesundheitsministerium nun auch für Hühnerfleisch die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung eingeführt. (Veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr.204 vom 2. 9. 05). Transparenz auch beim Tomatenmark: Die Bezeichnung „Passata/o di pomodoro" dürfen nur Produkte tragen, die direkt aus frisch gepressten Tomaten und mit der Zugabe von Gewürzen, Kräutern, aromatischen Pflanzen, bzw. deren Extrakten, sowie Salz und Säureregulator hergestellt wurden. Eventuelle Schalen oder Kerne dürfen nicht mehr als vier Prozent des Endgewichtes ausmachen. (Veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 232 vom 5.10.05)