Thema
ASGB hilft, Formulare auszufüllen

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2005

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2005 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Kilometer zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als fünf Kilometer zurückgelegt haben und auf diese Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war.
Wie hoch ist der Beitrag?
Pro Kilometer ca. 0,03676 Euro.
Das Gesuch ist mit den persönlichen Bankkoordinaten sowie mit einer Stempelmarke von 10,33 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2006 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, 39100 Bozen, einzureichen.
Die neu einzureichenden Anträge sind nicht von der Gemeinde zu beglaubigen. Es genügt, eine Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers beizulegen.
Für weitere Informationen wendet Euch an Arthur Stoffella, ASGB, Bindergasse 30. Tel. 0471/308228 bzw. 333/6830519.

aktuell
Zeit für sich selbst, für die Familie, für die Gemeinschaft

Ein Appell gegen die Sonntagsarbeit

Die vier Fachgewerkschaften Handel im ASGB, AGB-CGIL, SGB-CISL und SGK-UIL, der KVW, die ACLI und der KFS (Katholische Familienverband) sind die Promotoren einer Initiative für den arbeitsfreien Sonntag im Handel.
Wir haben Zeit… nicht die Zeit hat uns…. so lautet der gewählte Slogan, er bringt die Vorstellungen der Promotoren sehr gut zum Ausdruck.
Die tiefen Veränderungen der Wirtschaft und der traditionellen Erwerbsarbeit haben zu einer Ausuferung der Arbeitszeiten geführt: längere Wochenarbeitszeiten und immer mehr individuelle Arbeitszeiten mit dem Ziel, Produktion und Dienstleistungen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu gewährleisten.
Von dieser Ausuferung der Arbeit ist auch der Sonntag nicht ausgenommen. Seine ursprüngliche Bedeutung wird immer mehr verwässert.
Während die Sonntagsarbeit früher die Ausnahme bildete und nur in wirklich notwendigen Fällen zu leisten war (unverzichtbare öffentliche Dienste, Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Unversehrtheit von Personen), wird sie heute immer mehr zum Regelfall – auch in Bereichen, in denen dies nicht unbedingt erforderlich wäre.
Es geht dabei ausschließlich um die Schaffung zusätzlicher Konsummöglichkeiten. Als Beispiel seien die großen Einkaufszentren im norditaliensichen Raum genannt.
Diese Tendenz ist Teil eines umfassenden Umwandlungsprozesses, der die gesamte Wirtschaft und Arbeitswelt betrifft. Da die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Flexibilisierung erhebliche Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Erwerbstätigen hat, braucht es eine bessere gesetzliche und vertragliche Regulierung der Arbeitszeiten. Flexibilisierung darf nicht unkontrolliert erfolgen, sie muss sozialverträglich gestaltet werden.
Wir appellieren daher an die Institutionen, an die Legislative, an ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, am Sonntag als Feiertag festzuhalten.
Hinter diesem Appell steht die Überzeugung, dass ökonomische Rationalität in Einklang gebracht werden kann mit einer Vision des gesellschaftlichen Zusammenlebens, in dem Wert und Würde des Menschen und dessen soziale und spirituelle Dimension ebenso zur Geltung kommen wie die Bedeutung der Beziehung Mensch-Gemeinschaft, angefangen bei deren ursprünglichster Form, der Familie. Unser Leitbild sind solidarische Beziehungen zwischen den einzelnen Personen und den sozialen Gruppen.
Unsere Forderungen lauten:
1. Sonntagsarbeit muss die Ausnahme bleiben, entgegen allen Tendenzen, sie zum Regelfall zu machen, indem als wöchentlicher Ruhetag jeder x-beliebigen Wochentag in Frage kommt.
2. Überdacht werden müssen jene gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, die von dem Grundsatz abgerückt sind, dass der wöchentliche Ruhetag auf den Sonntag fallen sollte, insbesondere aber jene Bestimmungen, die alle möglichen Ausnahmen von der Sonntagsruhe zulassen und damit die Sonntagsarbeit faktisch sanktionieren, wie es zum Beispiel im Handel erfolgt.
3. Überdacht werden müssen auch die Handelsordnungen. Wir fordern die Rückkehr zu den bis vor ein paar Jahren geltenden Bestimmungen, die eine Geschäftsöffnung am Sonntag nur in der Weihnachtszeit und an weiteren acht Sonntagen im Jahreslauf erlaubten.
Für die konkrete Umsetzung dieser (arbeits)zeitpolitischen Forderungen gilt es, Interessenverbände und Institutionen einzubeziehen. Lösungsansätze mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz, die ökonomisch sinnvoll und zugleich sozialverträglich sind, können nur auf dem Verhandlungsweg erzielt werden. Auch muss endlich dem Gesetz Nr. 53/2000 volle Geltung verschafft werden. Neben Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitszeiten in den Betrieben, sieht dieses Gesetz eine umfassende und koordinierte Zeitpolitik auf Gebietsebene vor, mit dem Ziel:
Arbeits- und Lebenszeiten besser aufeinander abzustimmen;
einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen der Konsumenten und den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen;
Zeitwohlstand zu schaffen im Sinne von mehr Zeit, die der Familie und den persönlichen, kulturellen und sozialen Interessen gewidmet werden kann.