Rechtschutz

Projektarbeit

Nachdem mit 24. Oktober 2005 die letzten bestehenden Verträge mit koordinierter und fortwährender freier Mitarbeit (Cococo), welche mit gewerkschaftlichen Vereinbarungen verlängert worden sind, ausgelaufen sind, und diese Verträge teilweise in Projektverträge umgewandelt werden, wollen wir noch einmal die wichtigsten Bestimmungen zur Projektarbeit wiedergeben:
Merkmale
Lt. Art. 61 des G.v.D. 273/2003 muss die Projektarbeit folgende Voraussetzungen erfüllen:
sie muss ein oder mehrere spezifische Projekte, Arbeitsprogramme oder einzelne Phasen davon beinhalten;
die Projekte oder Programme werden vom Auftraggeber festgelegt und vom Auftragnehmer selbstständig und persönlich ausgeführt, d.h. es darf kein untergeordnetes Arbeitsverhältnis bestehen;
der Mitarbeiter muss den Auftrag so durchführen, dass das angestrebte Ergebnis unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisation und unabhängig von der zur Durchführung benötigten Zeit erreicht wird;
die Koordinierung der Tätigkeit mit dem Auftraggeber ist nur soweit erforderlich vorgesehen. Die Koordinierung kann auch die Arbeitszeiten betreffen, allerdings ohne die Selbstständigkeit des Auftragnehmers zu beschneiden.
Vertragsdauer
Die Dauer des Projektvertrages, welche im Vertrag angeführt werden muss, muss entweder befristet oder unbefristet oder bestimmbar sein. Befristet heißt, dass eine Frist für die Abgabe der Arbeit festgelegt wird, während mit bestimmbar oder festsetzbar der Bezug auf besondere Ereignisse, Vorfälle oder andere Unterlagen für das Vertragsende gemeint ist. Es darf seitens des Auftraggebers keine im Vorhinein festgesetzte Arbeitszeit oder Arbeitsdauer geben. Benützt der freie Mitarbeiter allerdings die betrieblichen Strukturen zur Ausübung seines Auftrages, muss er die Arbeitszeiten und die Arbeitsweise mit dem Auftraggeber koordinieren. Die Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters bei der Ausführung des Projektes darf dabei aber nicht eingeschränkt werden.
Vertragsform
Der Projektarbeitsvertrag muss aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden. Er muss folgendes beinhalten:
die befristete oder die festsetzbare Dauer der Arbeitsleistung;
das Projekt bzw. das Programm davon;
die Vergütung und die Kriterien zur Festlegung derselben, die Zahlungsfristen und –modalitäten.
Die Art und Weise der Koordinierung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ohne die Selbstständigkeit des Auftragnehmers bei der Durchführung der Arbeiten zu beschränken;
Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit des Projektmitarbeiters.
Arbeitsunterbrechungen
Im Falle von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall wird der Projektvertrag nicht aufgelöst, sondern ausgesetzt. Für den entsprechenden Zeitraum steht kein Entgelt zu. Bei Krankheit und Unfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert, sondern endet mit dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt. Der Auftraggeber kann den Projektvertrag auflösen, wenn die Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall länger als ein Sechstel der vereinbarten Vertragszeit bei befristeten Verträgen bzw. länger als 30 Tage bei Verträgen mit bestimmbarem Vertragsende dauert.
Auch bei Schwangerschaft ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Der Projektvertrag wird in diesem Falle um 180 Tage verlängert, außer der individuelle Vertrag sieht eine günstigere Regelung vor.
Erneuerung und Verlängerung des Vertrages
Projektarbeitsverträge können grundsätzlich erneuert bzw. verlängert werden.
Pflichten des
Projektmitarbeiters
Ein Projektmitarbeiter kann gleichzeitig auch mehrere unterschiedliche Projektarbeitsverträge eingehen. Jeder einzelne Vertrag muss dabei die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bezahlung
Die Vergütung für die Leistung muss bei der Projektarbeit im Verhältnis zur Quantität und zur Qualität der durchgeführten Arbeit stehen und orientiert sich an der Vergütung für einen Selbstständigen mit ähnlicher Tätigkeit. Eine Bezahlung gemäß Kollektivvertrag für abhängig Beschäftigte ist nicht erlaubt. Die Vergütung erfolgt in der Regel monatlich pauschal und darf nicht auf Stundenbasis ermittelt werden.
Auflösung des Vertrages
Der Projektvertrag endet mit erfolgter Durchführung des Projektes bzw. Programms, welches den Gegenstand des Vertrages bildet. Vorzeitig kann das Vertragsverhältnis auch aus gerechtfertigten Gründen (analog zur „giusta causa" bei der lohnabhängigen Beschäftigung) aufgelöst werden oder aus anderen Gründen mit Kündigungsfrist, die im individuellen Vertrag vereinbart werden müssen.
NISF/INPS
Augrund einer bislang fehlenden spezifischen Regelung gelten für die Projektarbeitsverträge dieselben Bestimmungen wie für die Verträge für die koordinierte und fortwährende Mitarbeit.
Höhe der Sozialbeiträge an
den Sonderfonds beim NISF/INPS:
17,80 Prozent für alle Mitarbeiter, die nicht in einen obligatorischen Vorsorgefonds eingeschrieben sind und ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 37.883 Euro haben.
18,80 Prozent für die Vergütungen, die diese Obergrenze überschreiten. Diese Prozentsätze enthalten 0,50 Prozent zur Finanzierung des Mutterschaftsgeldes, des Krankengeldes bei Spitalaufenthalt sowie der Familienzulagen.
Zehn Prozent für Mitarbeiter, die in einen obligatorischen Vorsorgefonds eingeschrieben sind;
Die Einzahlung der Sozialbeiträge für die Projektmitarbeiter muss vom Auftraggeber innerhalb 16. des auf die Zahlung der Vergütung folgenden Monats getätigt werden. Die Sozialabgaben gehen zu 2/3 zu Lasten des Auftraggebers und zu 1/3 zu Lasten des Auftragnehmers.
Behandlung bei Krankheit/Unfall
Der Projektmitarbeiter muss dem Betrieb innerhalb von 24 Stunden die Meldung zukommen lassen. Die Vergütung wird auf Anfrage des Interessierten vom NISF/INPS nur für jene Tage ausbezahlt, für welcher der Antragsteller im Krankenhaus eingeliefert ist und zwar für höchstens 180 Tage.
Behandlung bei Mutterschaft
Die Projektmitarbeiter haben Anrecht auf ein Mutterschaftsgeld im Ausmaß von 80 Prozent, sofern sie mindestens drei Monatsbeiträge in den letzten 12 Monaten eingezahlt hat. Die Interessierte muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes direkt an das NISF/INPS die entsprechende Anfrage richten.
Es besteht die Möglichkeit, die nicht versicherten Zeiten der koordinierten und fortwährenden Mitarbeit vor Einrichtung des Sonderfonds (1996) im Ausmaß von bis zu fünf Jahren nachzukaufen. Der Nachkauf geht zur Gänze zu Lasten des freien Mitarbeiters.
INAIL
Folgende Tätigkeiten müssen INAIL-versichert sein:
die vom Gesetz zum Schutz der lohnabhängig Beschäftigten vorgesehenen Arbeiten;
die Benützung von Computern und anderen Büromaschinen;
die regelmäßige eigenhändige Benützung von Motorfahrzeugen zur Ausübung der Tätigkeit.
Die Unfallversicherungsprämie an das INAIL geht zu 2/3 zu Lasten des Auftraggebers und zu 1/3 zu Lasten des Projektmitarbeiters.
Besteuerung
Die Vergütungen aus Projektarbeitsverhältnissen unterliegen derselben Besteuerung wie die Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit. Bestehen mehrere Projektverträge, kann der Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr mit der Steuererklärung erfolgen.
Sanktionen
- Co.Co.Co.-Verträge, die ohne die Festlegung eines konkreten Projektes, Programms oder einer Phase davon abgeschlossen wurden, sind gemäß Art. 69 des G.v.D. 276/2003 von Beginn des Vertragsverhältnisses an automatisch als unbefristetes lohnabhängiges Arbeitsverhältnis zu betrachten.
- Falls der Richter feststellt, dass es sich beim Projektvertrag in Wirklichkeit um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis handelt, wird der Vertrag ebenfalls in ein unbefristetes lohnabhängiges Arbeitsverhältnis umgewandelt, das der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit entspricht.

Rechtschutz

Erbschaftsrecht

Mit dem Tod erlischt die Rechtsfähigkeit des Menschen. Was aber geschieht mit seinen Rechten und Pflichten. Was mit seinem Vermögen und Verbindlichkeiten?
Persönliche Rechte und Pflichten sowie einzelne Vermögensrechte z. B. Unterhaltspflicht, Fruchtgenuss erlöschen, Verträge wie Arbeitsvertrag sind aufgelöst. Im Allgemeinen geht jedoch der Nachlass (=das gesamte Vermögen mit Forderungen und Schulden) auf andere Personen über. Die gesetzlichen Vorschriften, die das Schicksal des Vermögens eines Verstorbenen regeln, bezeichnet man als Erbrecht. Bei der Eröffnung von Erbschaften stehen deshalb die Bürger des Öfteren vor Fragen, die Unsicherheiten hervorrufen.
Eröffnung einer Erbschaft
Mit dem Tode einer Person wird auch die Erbschaft eröffnet. Die Erbschaftserklärung ist innerhalb eines Jahres ab dem Todestag vorzunehmen. Die Meldung ist bei der Agentur der Einnahmen (vormals Registeramt) abzugeben und die Steuern sind im Voraus zu bezahlen.
Steuern
Die Erbschaftssteuern sind zwar abgeschafft, jedoch müssen für die Liegenschaften jeweils 3 Prozent des Katasterwertes an Hypothekar- und Katastersteuern eingezahlt werden.
Berufung zur Erbschaft
Um eine Erbschaft antreten zu können, muss man dazu berufen werden, d. h. eine rechtliche Grundlage (Berufungsgrund, Titel) haben. Das italienische Recht kennt zwei Berufungsgründe:
das Gesetz (gesetzliche Erbfolge)
das Testament (testamentarische Erbfolge)
Gesetzliche Erbfolge
Man spricht von gesetzlicher Nachfolge, wenn kein Testament vorliegt. In diesem Falle bestimmt das Gesetz, wer die Erben sind und welche Quoten einem jedem Erben zustehen. Sie tritt ein, wenn kein gültiges Testament vorhanden ist. Gesetzliche Erben sind Verwandte bis zum 6. Grad einschließlich, sowie der Ehegatte nach folgender Ordnung:
1. Nachkommen (eheliche, außereheliche,, Adoptivkinder) des Erblassers. Sie erben zu gleichen Teilen und schließen alle anderen Verwandten aus.
2. Eltern und Geschwister bzw. deren Nachkommen
3. Weitere Vorfahren
4. Alle übrigen Verwandten bis zum 6. Grad, wobei der nähere Grad den entfernteren ausschließt.
Wenn z. B. der Ehemann verstirbt, ist die Frau Erbin, wenn sie alleinige Hinterbliebene ist. Tritt die Ehefrau zusammen mit einem Kind die Erbfolge an, so steht ihr die Hälfte und dem Kind die andere Hälfte des Vermögens zu. Sind mehrere Kinder da, so gehen 2/3 der Erbschaft zu gleichen Teilen an die Kinder, 1/3 an die Ehefrau. Tritt die Ehefrau zusammen mit einem oder mehreren Vorfahren des Verstorbenen die Erbschaft an, so bekommt sie 2/3.
Testamentarische Erbfolge
Der Erblassers kann die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ändern: das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Erblasser über das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode verfügt. Grundsätzlich kann jeder über sein Vermögen frei verfügen, sofern keine Pflichtteilsrechte verletzt werden (in Südtirol muss auch das Gesetz über den geschlossenen Hof beachtet werden).
Das Testament ist jederzeit widerrufbar: entweder durch Errichten eines neuen oder durch Vernichtung des ursprünglichen. Von mehreren Testamenten gilt immer nur das letzte. Vereinbarungen, welche die Widerrufbarkeit ausschließen, sind nichtig.
Es gibt verschiedene Formen des Testaments:
Das eigenhändige Testament:
Der Erblasser verfasst, datiert und unterschreibt eigenhändig. Auf keinen Fall dürfen mehrere Personen ein Testament gemeinsam schreiben. Auch sollte darauf geachtet werden, dass ein Testament nach dem Ableben tatsächlich gefunden wird.
Das notarielle Testament:
Entweder wird ein geheimes Testament einem Notar zur Aufbewahrung übergeben oder das Testament wird vom Notar vor zwei Zeugen aufgenommen. Beide Formen des notariellen Testaments sind mit Kosten verbunden und auch nicht leicht abänderbar.
Veröffentlichung des Testaments
Damit das Testament wirksam ist, muss es nach dem Tode des Erblassers veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung besteht darin, dass jene Person, welche das Testament aufbewahrt hat, sich einen Totenschein besorgt und irgendeinen Notar um die Veröffentlichung ersucht. Der Notar verfasst eine Empfangsurkunde und verständigt die Personen, die im Testament aufscheinen.
Verzicht auf die Erbschaft
Jede Person kann auf die Erbschaft verzichten. Der Verzicht muss vor Gericht oder vor einem Notar erklärt werden. Hat die Person, welche auf die Erbschaft verzichtet, Nachkommen (Kinder, Enkelkinder), so fällt diesen automatisch die Erbschaft zu.
Erbschein
Sobald die Erbschaftsmeldung von der Agentur für Einnahmen (Registeramt) rückerstattet wird, muss um den Erbschein beim Landesgericht angesucht werden. Der Antrag um Ausstellung des Erbscheines muss von einem Notar beglaubigt werden. Mit dem Erbschein kann dann beim Grundbuch um die Eigentumsübertragung angesucht werden.