SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten VoraussetzungenAnträge ab Januar 2006 bis spätestens 31. März 2006

Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen,
Die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind
Wenigstens 78 Tage im Jahr 2005 sozialversichert gearbeitet haben.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen worden ist und nicht bei Selbstkündigung.
Höhe des Arbeitslosengeldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag des Arbeitslosengeldes mit verringerten Voraussetzungen ist ab Januar 2006 innerhalb 31. März 2005 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind euch die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind
Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiten 2005
Gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
Bankdaten
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzliche Dokumente mitzubringen und zwar:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Die Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre

Rechtschutz

Projektarbeit

Nachdem mit 24. Oktober 2005 die letzten bestehenden Verträge mit koordinierter und fortwährender freier Mitarbeit (Cococo), welche mit gewerkschaftlichen Vereinbarungen verlängert worden sind, ausgelaufen sind, und diese Verträge teilweise in Projektverträge umgewandelt werden, wollen wir noch einmal die wichtigsten Bestimmungen zur Projektarbeit wiedergeben:
Merkmale
Lt. Art. 61 des G.v.D. 273/2003 muss die Projektarbeit folgende Voraussetzungen erfüllen:
sie muss ein oder mehrere spezifische Projekte, Arbeitsprogramme oder einzelne Phasen davon beinhalten;
die Projekte oder Programme werden vom Auftraggeber festgelegt und vom Auftragnehmer selbstständig und persönlich ausgeführt, d.h. es darf kein untergeordnetes Arbeitsverhältnis bestehen;
der Mitarbeiter muss den Auftrag so durchführen, dass das angestrebte Ergebnis unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisation und unabhängig von der zur Durchführung benötigten Zeit erreicht wird;
die Koordinierung der Tätigkeit mit dem Auftraggeber ist nur soweit erforderlich vorgesehen. Die Koordinierung kann auch die Arbeitszeiten betreffen, allerdings ohne die Selbstständigkeit des Auftragnehmers zu beschneiden.
Vertragsdauer
Die Dauer des Projektvertrages, welche im Vertrag angeführt werden muss, muss entweder befristet oder unbefristet oder bestimmbar sein. Befristet heißt, dass eine Frist für die Abgabe der Arbeit festgelegt wird, während mit bestimmbar oder festsetzbar der Bezug auf besondere Ereignisse, Vorfälle oder andere Unterlagen für das Vertragsende gemeint ist. Es darf seitens des Auftraggebers keine im Vorhinein festgesetzte Arbeitszeit oder Arbeitsdauer geben. Benützt der freie Mitarbeiter allerdings die betrieblichen Strukturen zur Ausübung seines Auftrages, muss er die Arbeitszeiten und die Arbeitsweise mit dem Auftraggeber koordinieren. Die Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters bei der Ausführung des Projektes darf dabei aber nicht eingeschränkt werden.
Vertragsform
Der Projektarbeitsvertrag muss aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden. Er muss folgendes beinhalten:
die befristete oder die festsetzbare Dauer der Arbeitsleistung;
das Projekt bzw. das Programm davon;
die Vergütung und die Kriterien zur Festlegung derselben, die Zahlungsfristen und –modalitäten.
Die Art und Weise der Koordinierung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ohne die Selbstständigkeit des Auftragnehmers bei der Durchführung der Arbeiten zu beschränken;
Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit des Projektmitarbeiters.
Arbeitsunterbrechungen
Im Falle von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall wird der Projektvertrag nicht aufgelöst, sondern ausgesetzt. Für den entsprechenden Zeitraum steht kein Entgelt zu. Bei Krankheit und Unfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert, sondern endet mit dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt. Der Auftraggeber kann den Projektvertrag auflösen, wenn die Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall länger als ein Sechstel der vereinbarten Vertragszeit bei befristeten Verträgen bzw. länger als 30 Tage bei Verträgen mit bestimmbarem Vertragsende dauert.
Auch bei Schwangerschaft ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Der Projektvertrag wird in diesem Falle um 180 Tage verlängert, außer der individuelle Vertrag sieht eine günstigere Regelung vor.
Erneuerung und Verlängerung des Vertrages
Projektarbeitsverträge können grundsätzlich erneuert bzw. verlängert werden.
Pflichten des
Projektmitarbeiters
Ein Projektmitarbeiter kann gleichzeitig auch mehrere unterschiedliche Projektarbeitsverträge eingehen. Jeder einzelne Vertrag muss dabei die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bezahlung
Die Vergütung für die Leistung muss bei der Projektarbeit im Verhältnis zur Quantität und zur Qualität der durchgeführten Arbeit stehen und orientiert sich an der Vergütung für einen Selbstständigen mit ähnlicher Tätigkeit. Eine Bezahlung gemäß Kollektivvertrag für abhängig Beschäftigte ist nicht erlaubt. Die Vergütung erfolgt in der Regel monatlich pauschal und darf nicht auf Stundenbasis ermittelt werden.
Auflösung des Vertrages
Der Projektvertrag endet mit erfolgter Durchführung des Projektes bzw. Programms, welches den Gegenstand des Vertrages bildet. Vorzeitig kann das Vertragsverhältnis auch aus gerechtfertigten Gründen (analog zur „giusta causa" bei der lohnabhängigen Beschäftigung) aufgelöst werden oder aus anderen Gründen mit Kündigungsfrist, die im individuellen Vertrag vereinbart werden müssen.
NISF/INPS
Augrund einer bislang fehlenden spezifischen Regelung gelten für die Projektarbeitsverträge dieselben Bestimmungen wie für die Verträge für die koordinierte und fortwährende Mitarbeit.
Höhe der Sozialbeiträge an
den Sonderfonds beim NISF/INPS:
17,80 Prozent für alle Mitarbeiter, die nicht in einen obligatorischen Vorsorgefonds eingeschrieben sind und ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 37.883 Euro haben.
18,80 Prozent für die Vergütungen, die diese Obergrenze überschreiten. Diese Prozentsätze enthalten 0,50 Prozent zur Finanzierung des Mutterschaftsgeldes, des Krankengeldes bei Spitalaufenthalt sowie der Familienzulagen.
Zehn Prozent für Mitarbeiter, die in einen obligatorischen Vorsorgefonds eingeschrieben sind;
Die Einzahlung der Sozialbeiträge für die Projektmitarbeiter muss vom Auftraggeber innerhalb 16. des auf die Zahlung der Vergütung folgenden Monats getätigt werden. Die Sozialabgaben gehen zu 2/3 zu Lasten des Auftraggebers und zu 1/3 zu Lasten des Auftragnehmers.
Behandlung bei Krankheit/Unfall
Der Projektmitarbeiter muss dem Betrieb innerhalb von 24 Stunden die Meldung zukommen lassen. Die Vergütung wird auf Anfrage des Interessierten vom NISF/INPS nur für jene Tage ausbezahlt, für welcher der Antragsteller im Krankenhaus eingeliefert ist und zwar für höchstens 180 Tage.
Behandlung bei Mutterschaft
Die Projektmitarbeiter haben Anrecht auf ein Mutterschaftsgeld im Ausmaß von 80 Prozent, sofern sie mindestens drei Monatsbeiträge in den letzten 12 Monaten eingezahlt hat. Die Interessierte muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes direkt an das NISF/INPS die entsprechende Anfrage richten.
Es besteht die Möglichkeit, die nicht versicherten Zeiten der koordinierten und fortwährenden Mitarbeit vor Einrichtung des Sonderfonds (1996) im Ausmaß von bis zu fünf Jahren nachzukaufen. Der Nachkauf geht zur Gänze zu Lasten des freien Mitarbeiters.
INAIL
Folgende Tätigkeiten müssen INAIL-versichert sein:
die vom Gesetz zum Schutz der lohnabhängig Beschäftigten vorgesehenen Arbeiten;
die Benützung von Computern und anderen Büromaschinen;
die regelmäßige eigenhändige Benützung von Motorfahrzeugen zur Ausübung der Tätigkeit.
Die Unfallversicherungsprämie an das INAIL geht zu 2/3 zu Lasten des Auftraggebers und zu 1/3 zu Lasten des Projektmitarbeiters.
Besteuerung
Die Vergütungen aus Projektarbeitsverhältnissen unterliegen derselben Besteuerung wie die Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit. Bestehen mehrere Projektverträge, kann der Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr mit der Steuererklärung erfolgen.
Sanktionen
- Co.Co.Co.-Verträge, die ohne die Festlegung eines konkreten Projektes, Programms oder einer Phase davon abgeschlossen wurden, sind gemäß Art. 69 des G.v.D. 276/2003 von Beginn des Vertragsverhältnisses an automatisch als unbefristetes lohnabhängiges Arbeitsverhältnis zu betrachten.
- Falls der Richter feststellt, dass es sich beim Projektvertrag in Wirklichkeit um ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis handelt, wird der Vertrag ebenfalls in ein unbefristetes lohnabhängiges Arbeitsverhältnis umgewandelt, das der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit entspricht.