Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB
Unterschreibe auch du das Volksbegehren zur Pflegevorsorge!
Die Pflegebedürftigkeit schafft Italien weit finanzielle und psychische Probleme für Millionen von älteren aber auch jungen Menschen und ihre Familien.
Um die Probleme anzugehen, ist im Parlament bereits 2003 ein Gesetzesvorschlag eingebracht worden, dem alle Parlamentsfraktionen zugestimmt hatten. Die Regierung ist aber nie darauf eingegangen, weil angeblich die Finanzierung fehlt und so wurde der Vorschlag absichtlich von einer Parlamentsfraktion zur nächsten verschoben, ohne je gutgeheißen zu werden.
Um diese Versäumnisse aufzuholen, streben die nationalen Rentnerorganisationen, denen wir im ASGB uns in dieser Sache anschließen, ein Volksbegehren für einen Gesetzentwurf zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit an. Hierzu sind 50 000 Unterschriften nötig, aber um der Öffentlichkeit und den politischen Instanzen die Dringlichkeit dieses Anliegens deutlich zu machen, wird eine sechs- oder sogar siebenstellige Unterschriftenzahl angepeilt.
Jeder ist aufgerufen, mit seiner Unterschrift den Gesetzesvorschlag zu unterstützen. Deine Unterschrift kannst du im ASGB-Gewerkschaftshaus in Bozen und im Patronat sowie bei allen ASGB-Bezirksbüros abgeben und zwar ab sofort bis Ende Jänner 2006.
Zudem werden in den größeren Städten in den einzelnen Stadtvierteln Stände errichtet, wo du wenn es für dich bequemer, für dieses Volksbegehren deine Unterschrift leisten kannst.
Der Gesetzestext ist im Unterschriftenverzeichnis integriert und kann also vor Ort eingesehen werden. Auch werden Flugblätter aufliegen, die stichwortartig auf die Problematik hinweisen.
Wichtiger Hinweis: Art. 10 dieses Gesetzesvorschlags sieht ausdrücklich vor, dass die autonomen Provinzen Bozen und Trient eigene zusätzliche Fonds für die Pflegebedürftigkeit errichten können.
Sollte es zur „nationalen Regelung" kommen, könnte dadurch der noch ausstehende „zusätzliche Landesfonds" für die Pflegevorsorge mit geringerem Aufwand finanziert werden als ursprünglich vorgesehen.
Zum Hauptargument der Solidarität mit der übrigen Bevölkerung tritt dieser Nebenaspekt, beides spricht dafür, das Volksbegehren zu unterstützen.
Natürlich kann der Einzelne hierzu nur einmal seine Unterschrift abgeben, wozu für die Richtigkeit der Personaldaten möglichst der Personalausweis (Identitätskarte) vorgelegt werden sollte.