Nahrungsmittel

Lohnerhöhungen

Am 17.09.2005 haben die Gewerkschaften und Confindustria eine Einigung über die Erneuerung des wirtschaftlichen Teiles des Kollektivvertrages für die Nahrungsmittelindustrie, Kellereien und Sennereien unterzeichnet. Alle Arbeitnehmer, welche im Zeitraum 01.06.2005 bis 31.08.2005 ohne Unterbrechung des Dienstverhältnisses in demselben Betrieb beschäftigt sind, haben eine einmalige Zahlung (Una Tantum) von 160 Euro mit dem Oktobergehalt 2005 erhalten. Die Lohnerhöhung beträgt 96 Euro und ist wie folgt in drei Raten aufgeteilt: 40 Euro ab 01.09.2005, 40 Euro ab 01.03.2006 und 16 Euro ab 01.01.2007.

Nahrungsmittel

Der normative und wirtschafliche Teil

Der normative Teil gilt vom 01.06.2003 bis zum 31.05.2007
Der wirtschaftliche Teil läuft vom 01.09.2005 bis 28.02.2006
Probezeit
1Super und 1. Kategorie 6 Monate
2., 3A und 3. Kategorie 3 Monate
4. und 5. Kategorie 1 Monat
6. Kategorie 12 Arbeitstage
Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden auf fünf Tage aufgeteilt. Ausnahmsweise kann eine Ausdehnung auf sechs Tage die Woche erfolgen, wenn es im Betrieb nachweislich um technische, organisatorische oder produktionsmäßige Erfordernisse handelt.
Urlaub
22 Arbeitstage (173 Stunden), wenn die Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche aufgeteilt ist
26 Arbeitstage (173 Stunden), wenn die Arbeitszeit auf sechs Tage pro Woche aufgeteilt ist
22 Arbeitstage für Reisende und Handelsvertreter bei fünf ganzen Tagen pro Woche oder bei vier ganzen Tagen und zwei halben Tagen pro Woche.
Freistunden
76 Freistunden für Arbeitszeitverkürzung
32 Freistunden für die abgeschafften kirchlichen Feiertage
Urlaub insgesamt
35,5 Tage bei fünf Tage pro Woche
39,5 Tage bei sechs Tage pro Woche
Für Beschäftigte, welche das ganze Jahr Schichtarbeiten, reifen zusätzlich acht Stunden Arbeitszeitverkürzung an.
Überstunden
Krankheit
Bis zu fünf vollendeten Dienstjahren, sechs Monate mit 100 Prozent Entlohnung
Mehr als fünf Dienstjahre, sechs Monate 100, weitere sechs Monate 50 Prozent
Monatslöhne
13. Monatslohn im Dezember
14. Monatslohn im Juni
Kündigungsfrist
Mutterschaft und Elternurlaub
In diesem Fall ist folgende Entlohnung vorgesehen:
100 Prozent des Gehalts für den obligatorischen Mutterschaftsurlaub (fünf Monate), wobei der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld des INPS ergänzt.
30 Prozent Entlohnung für sechs Monate Elternurlaub.
Heiratsurlaub
Beschäftigte außerhalb der Probezeit haben bei Heirat Anrecht auf bezahlten Urlaub von 15 aufeinander folgenden Kalendertagen. Der Antrag muss vom Betreffenden mindesten sechs Tage vor Urlaubsbeginn gestellt (außer in Ausnahmefällen) und bescheinigt werden.
Recht auf Studium
Beschäftigte mit zeitlich unbegrenztem Vertrag, die zur persönlichen Bildung und mit Bezug auf die Produktion des Betriebes in öffentlichen bzw. gesetzlich anerkannten Einrichtungen Studienkurse frequentieren möchten, haben Anrecht auf bezahlte Freistellungen bis zu einem gewissen Stundenausmaß von höchstens 150 Stunden, das innerhalb von drei Jahren allen Beschäftigten zusteht.