Energiewerker

Informationsgespräch über Energiepolitik in Südtirol

Am Sitz des ASGB in Bozen fand kürzlich eine Aussprache zwischen dem Landesrat für Energie und Umwelt, Dr. Michl Laimer und der Gewerkschaft der Energiewerker ASGB-GEW statt. Hauptanliegen der Gewerkschaft war es, auf den knappen Personalstand in der ENEL-Verteilung hinzuweisen. Lange schon laufen die Gespräche über einen Übergang der ENEL-Verteilung an eine landeseigene Gesellschaft. Solange keine endgültige Entscheidung getroffen wird, steht auch keine Aufstockung in Aussicht, beklagt die Gewerkschaft.
Folgende Themen kamen außerdem zur Sprache: die aktuelle Sachlage im Bereich Strom und im Bereich Gas und Umwelt, die Durchführungsbestimmungen zur Strompolitik in Südtirol, Erstellung eines Umwelt-Verteilerplanes. Auch das Thema Errichtung des Verbrennungsofens in Bozen Süd, der bis 2010 bereits stehen soll, kam zur Sprache. Weiters wurde über Versorgungssicherheit im Bereich Strom, Gas und Wasser, bzw. Abwasser gesprochen.

Transport

Recht auf volle Entlohnung bei Krankheit wiederhergestellt

Die monatelang geführten Verhandlungen um die Weiterzahlung des Krankengeldes für die Beschäftigten der Personentransportbetriebe (SAD, SASA, Mendel-, Rittner- und Vinschgerbahn sowie die Seilbahnen nach Ritten und Jenesien) und die damit zusammenhängenden Streiks haben eine positive Wende gebracht. Im September dieses Jahres wurde eine Einigung zwischen den Transportgewerkschaften und dem Arbeitgeberverband ASSTRA gefunden. Mit dem Abkommen, welches rückwirkend ab 1. Januar 2005 gültig ist (Datum mit welchem die Betriebe die wirtschaftliche Behandlung abändern wollten), werden die Krankentage nun wieder voll bezahlt.
Eine Änderung im Finanzgesetz 2005, mit welchem die italienische Regierung ab dem Jahr 2005 die bisherigen Bestimmungen über das Krankengeld abgeschafft hat, hatte die Unternehmerverbände ASSTRA und ANAV dazu bewogen, die Auszahlung des Krankengeldes in den nationalen und betrieblichen Verträgen einseitig aufzukündigen. Mit der Vereinbarung vom 19. September 2005 zwischen den Sozialpartnern konnte ein großer Einschnitt in die soziale Absicherung der Arbeitnehmer rückgängig gemacht werden. Somit muss auch jenen Arbeitnehmern, bei welchen die Kürzung des Krankengeldes bereits zur Anwendung kam, die Differenz nachgezahlt werden.