Handel

Feiertagsarbeit im Dezember

Für die Beschäftigten der Handelsbetriebe, welche im Dezember an den vorgesehenen Sonntagen und am 8. Dezember arbeiten, gelten folgende Bestimmungen:
Die Arbeitsleistung, die an dem als wöchentlicher Ruhetag vorgesehenen Goldenen Sonntag und am Silbernen Sonntag und am 8. Dezember erbracht wird, muss mit einem Aufschlag von 95 Prozent auf den Stundensatz vergütet werden; zusätzlich besteht für die beiden Sonntage Anspruch auf einen Ersatzruhetag unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung wird hingegen eine höhere Anzahl von bezahlten Freistellungen gewährt.
Etwaige andere Arbeitsleistungen an Sonn- und/oder Feiertagen während des Jahres werden mit einem Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundensatz vergütet. Der Ersatzruhetag muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für Arbeitnehmer, bei denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen der normalen Wochenarbeitszeit entspricht, da als wöchentlicher Ruhetag ein anderer Tag vorgesehen ist, gilt ein Aufschlag von 30 Prozent.

Öffentlicher Dienst
Ministerialbeamte

Erneuerung des wirtschaftlichen Teiles des gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrages unterzeichnet

Am 3. Oktober 2005 wurde die Erneuerung des wirtschaftlichen Teiles des gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrages 2004/2005 von den Sozialpartnern unterzeichnet. Im Durchschnitt werden die Grundgehälter rückwirkend um 90 Euro (ca. 40 Euro ab 1. Jänner 2004 und ca. 50 Euro ab 1. Februar 2005) monatlich brutto erhöht. Außerdem werden die Produktivitätsprämien um ca. 10 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung um 0,7 Prozent, wie in dem von der Regierung und den Gewerkschaften im Mai 2005 unterzeichneten Abkommen vorgesehen, kann erst nach Genehmigung eines entsprechenden Artikels im Haushaltsgesetz, welcher die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt ausbezahlt werden. Die Kriterien für die Auszahlung sollen in einem eigenen Abkommen festgelegt werden, wobei jetzt schon feststeht, dass 0,2 Prozent für die Erhöhung des Grundgehaltes und 0,5 Prozent für die Erhöhung der Produktivitätsprämien verwendet werden müssen.
Ab Jänner 2006 wird der Betrag des Mensabons von 4,65 Euro auf sieben Euro erhöht.
Trotz der Unterzeichnung des GAKV werden die Ministerialbediensteten allerdings noch längere Zeit auf die effektive Auszahlung der zustehenden Gehaltserhöhung warten müssen. Allem Anschein nach versucht die Regierung, wegen der Ebbe im Staatshaushalt die Zahlungen bis zum nächsten Jahr zu verzögern, was unweigerlich zu einem weiteren Kaufkraftverlust der Gehälter der Bediensteten führen wird. Diese Verzögerungstaktik kann von den Gewerkschaften nur auf das Schärfste verurteilt werden. Die Misswirtschaft der italienischen Regierung darf nicht auf dem Rücken der Bediensteten saniert werden.