Metall

Gewerkschaftstag des ASGB-Metall, Vorankündigung

Die Gewerkschaft der Metallarbeiter im ASGB wird am Freitag, 20. November 2015 ihren 11. Gewerkschaftstag abhalten. Betriebsräte und Vertrauensleute des ASGB-Metall werden auf der Haselburg bei Bozen über die vergangenen fünf Jahre Bilanz ziehen, den gegenwärtigen Standort erörtern und die Ausrichtung für die kommenden Jahre festlegen.
Alle Mitglieder der Metallgewerkschaft sind dazu herzlich eingeladen.

Dienstleistungen des ASGB

Nachzahlungen auf die Renten

Das Verfassungsgericht erklärt mit Urteil Nr. 70/2015 die Blockierung der automatischen Inflationsanpassung der Renten über den monatlichen Bruttobetrag von 1.443,00 Euro in den Jahren 2012 und 2013 als verfassungswidrig. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 65 vom 21. Mai 2015 reagiert die Regierung darauf. Die Art und Weise der Nachzahlungen erfolgt unter starker Berücksichtigung der damit verbundenen Mehrausgaben für den öffentlichen Haushalt, der Stabilitätspakt darf nicht gefährden werden.

Einkommensstufen aus Rente
vom Jahr 2011
Lebensminimum
481,00 €
Index für die
Neubewertung
1 über 1.443,00 bis 1,873,00 € zwischen 3x und 4x 40 %
2 über 1.873,00 bis 2.341,75 € zwischen 4x und 5x 20 %
3 über 2.342,75 bis 2.810,00 € zwischen 5x und 6x 10 %
4 über 2.810,00 € mehr als 6x null
Übersicht von einigen Beispiel-Berechnungen
monatliche
Rente*
im Jahr 2011
Rückzahlung
für die Jahre
2012 - 2015
in Euro*
Steuersatz was der
Rentner
effektiv in Euro erhält
eigentlicher zustehender Betrag* laut Urteil 70/2015 wegen
Verfassungswidrigkeit des Fornerogesetzes
Differenz in Prozent monatliche Differenz in Euro ab dem Jahr 2016 *
1.450,00 644,73 23 % 496,44 1.919,65 -66,41 % 46,70
1.650,00 724,31 23 % 557,72 3.406,90 -78,74 % 95,66
1.800,00 790,16 23 % 608,42 3.689,57 -78,58 % 103,59
1.850,00 812,11 24 % 617,20 3.783,79 -78,54 % 106,24
2.050,00 448,83 24 % 341,11 4.156,10 -89,20 % 116,38
2.250,00 492,62 25 % 369,47 4.532,57 -89,13 % 126,92
2.350,00 348,96 25 % 261,72 4.602,52 -92,42 % 125,26
2.450,00 267,95 26 % 198,28 4.743,31 -94,35 % 122,06
2.550,00 271,81 26 % 206,32 5.024,63 -94,45 % 140,11
2.650,00 289,74 27 % 211,51 5.180,99 -94,41 % 144,47
2.750,00 300,67 27 % 213,48 5.337,36 -94,37 % 148,83
2.850,00 111,18 29 % 78,94 5.212,97 -97,87 % 136,63
2.900,00 0,0 29 % 0,00 5.286,28 -100,00 % 138,52

* Beträge in Brutto, ohne Steuerabzug
Berechnungsgrundlage für die Nachzahlungen
Mit einer Neuformulierung der gesetzlichen Grundlage wird die Blockierung für die Jahre 2012 und 2013 zum Teil aufgehoben bzw. nach hinten verschoben. Ausgehend vom Jahr 2011 werden vier Einkommensstufen vorgesehen, innerhalb welchen ein unterschiedlicher Prozentsatz vom Verbraucherindex für die Haushalte der Arbeitnehmer und Angestellten für die Aufwertung angewandt wird. Renten aus den Jahren 2012 und 2013, welche über 1.443 Euro (Brutto pro Monat), aber nicht über 2.810 Euro (Brutto pro Monat) liegen, werden zum Teil aufgewertet. Somit erfüllt die Regierung aus ihrer Sicht die Auflagen des verfassungswidrigen Urteils. In der Folge müssen die Rentenanpassungen auch für die darauffolgenden Jahre gemacht werden. Für die Jahre 2014 und 2015 sind Rückzahlungen von 20 Prozent vorgesehen. Für das Jahr 2016 wird eine Inflationsanpassung von 50 Prozent vorgenommen, was wiederum Auswirkungen auf die nachfolgenden Jahre haben wird.
Die derzeit geltenden Bestimmungen laut Stabilitätsgesetz 2014 über die Inflationsanpassung der Renten in absteigender Form bleiben weiterhin aufrecht. Somit laufen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 zwei parallele Systeme mit verschiedenen Berechnungsgrundlagen, die sich auf die Aufwertung der Renten unterschiedlich auswirken.
Wenig Spielraum für eine rückwirkende Neuberechnung der Rente
Rentner, die im Jahr 2011 monatlich mehr als 1.443 Euro und weniger als 2.900 Euro erhalten haben, haben mit Stichtag 1. August 2015 ausschließlich ein Anrecht auf die Auszahlung der Rücklagen in einem einmaligen Betrag, nicht aber auf die rückwirkende Neubewertung ihrer Rente im Sinne einer automatischen Inflationsanpassung. Trotz des unangetasteten Rechtes auf eine rückwirkende Neuanpassung der Renten an die effektive Inflation muss hervorgehoben werden, dass mit diesem Gesetz ein neues Instrument für rückwirkende Ausgleichszahlungen eingeführt wird, ohne damit eine explizite Einschränkung der Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungen festzulegen. Eine buchstabengetreue Interpretation führt zu einem nachvollziehbaren Recht für eine rückwirkende Neuberechnung der Renten. Bei einer Interpretation in einem weiteren Sinn schließt das Gesetz 65/2015 aber eine strukturelle Anwendung der Anpassung aus, denn sie limitiert auf eine effiziente Art und Weise den Berechnungsmodus der Rückzahlungen.
Besteuerung der Rückzahlungen
Alle Rückzahlungen sind der ordentlichen Besteuerung unterworfen (tassazione seperata). Diese Vorgehensweise ist sehr umstritten, denn die Rückzahlungen haben eigentlich nichts mit dem Steuerjahr 2015 zu tun. Bei dieser Zahlung handelt es sich ganz klar um Rückzahlungen von geschuldeten Beträgen der vergangenen Jahre und kann somit nicht als Einkommen für das Steuerjahr 2015 gewertet werden.
Vorgaben der EU, Stabilitätsgesetze
und ihre Auswirkungen auf die Renten
Besser als jegliche Beschreibung belegen Zahlen die Auswirkungen des Einsparungszwanges der letzten Jahre für die Rentner, die sich in der Zukunft unwiederbringlich weiterhin summieren.
Bei dieser Übersicht besteht kein Zweifel, dass die Regierung vom Indikator eines ausgewogenen Haushaltes geleitet wurde und nicht von der effektiven Anwendung des Urteils wegen Verfassungswidrigkeit.
Noch deutlicher geht das über die Auflistung der Beträge hervor, welche laut geltender Regelung über ordentliche Rückzahlungen gemäß Art. 69 des Gesetzes 388/2000 angewandt hätten werden müssen, hätte die Regierung nicht dieses Gesetzesdekret erlassen. Zudem wird auch die Differenz der Rentenanpassungen laut geltenden Bestimmungen im Unterschied zu einer natürlichen Anpassung aufgezeigt, wie sie vor dem „Fornero-Gesetz“ bei allen Renten jährlich automatisch vorgenommen worden ist.