Handel

Kollektivvertrag erneuert

Am 30. März 2015 wurde in Rom der gesamtstaatliche Kollektivvertrag des Sektors Handel und Dienstleistungen unterzeichnet. Wir fassen in diesem Artikel die wichtigsten Neuheiten zusammen:

Lockerung für flexible Arbeitszeiten: Betriebe haben die Möglichkeit, unter Ankündigung von mindestens 15 Tagen, in Zeiten mit einer höheren Arbeitsintensität die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf bis zu 44 Stunden zu erhöhen und zwar für maximal 16 Wochen pro Jahr. Das Jahr wird hierbei ab Beginn des flexiblen Arbeitsprogramms gezählt. Die somit mehr geleisteten Arbeitsstunden werden mit Wochen mit entsprechender reduzierter Arbeitszeit ausgeglichen. Die Arbeitnehmer erhalten sowohl in den Wochen mit Mehrstunden als auch in den Wochen mit reduzierter Arbeitszeit den normalen vollen Lohn ausbezahlt.

Eventuell nicht ausgeglichene Arbeitsstunden des Flexibilitätsprogrammes werden am Ende des vorgesehenen Zeitraums als Überstunden ausbezahlt.

Weitere Flexibilitätsprogramme können auf der zweiten Verhandlungsebene, also auf Landes- oder Betriebsebene ausgehandelt werden.

Ausnahmen bei befristeten Verträgen: Zur Feststellung der Obergrenze für befristete Verträge in einem Betrieb (maximal 20 Prozent) gemessen am unbefristet angestellten Personal) werden folgende Vertragsarten nicht berücksichtigt:

Befristete Verträge zur Förderung der Beschäftigung (12-Monats-Verträge für Arbeitnehmer, die seit mehr als 6 Monaten arbeitslos sind; Lehrlinge, die nach Abschluss der Lehrzeit vom Lehrbetrieb nicht übernommen wurden; ehemalige Scheinselbständige mit geringem Einkommen; Arbeitnehmer, die kein Anrecht mehr auf öffentliche Lohnunterstützungen haben).

Befristete Verträge in Betrieben, die in touristischen Gemeinden angesiedelt sind. Die Entscheidung, welche Gemeinden als touristisch gelten, treffen in diesem Falle die Sozialpartner auf Landesebene.

Sonntagsarbeit: Arbeitnehmer, welche das Gesetz Nr. 104/1992 (Behinderung) in Anspruch nehmen, sind nicht verpflichtet, Sonntagsarbeit zu leisten.

Freistellungen für Eltern mit Kindern mit Behinderung: diese Regelung wurde an die gesetzlichen Neuerungen angepasst, wodurch nun der Elternurlaub bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beansprucht werden kann. Alternativ dazu können täglich zwei bezahlte Freistunden (zu Lasten des NISF/INPS) beansprucht werden und zwar bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Handel

Öffentlich Bedienstete - alles Bürokraten und Privilegierte?

Selten war das Image des Öffentlichen Diensts so angeschlagen wie heute. Hartnäckig hält sich das Bild, die öffentliche Verwaltung sei „aufgebläht“ bzw. die in diesem Sektor Beschäftigten seien im Vergleich zur Privatwirtschaft rundum privilegiert. Eine Grundlagenstudie des AFI deckt nun auf: Auch im öffentlichen Dienst ist nicht alles Gold ist, was glänzt.
Der Öffentliche Dienst: Das ist ein Gebilde, in dem in Südtirol 44.300 Personen ihre Arbeit finden (Situation: 31.12.2013). Der Begriff Öffentlicher Dienst umfasst insgesamt sieben Bereiche. Die vier dominierenden sind die Bildung (darunter, vor allem Lehrer), die Verwaltung (u.a. Landesverwaltung, Gemeinden), die Sanität (u.a. Sanitätseinheiten) und die Pflege (u.a. Altersheime). Dazu kommen noch die etwas kleineren Bereiche Kultur und Sport, Beratung und die Sonderbetriebe.
Der Öffentliche Dienst ist Dienst am Menschen
Der öffentliche Dienst wird sehr oft in Verbindung mit ausufernder Bürokratie gebracht. Der genauere Blick auf die Daten zeigt jedoch, dass der Großteil der Beschäftigten „Dienst am Menschen“ erbringt. Man denke an die wertvolle Tätigkeit der Kinderbetreuung, der Bildung, der Pflege von Senioren oder der Betreuung von sozialen Randgruppen. In Zeiten der Sparpolitik ist die Versuchung groß, gerade in diesen Bereichen die Ressourcen zu kürzen. Dies wird allerdings durch zwei Faktoren erschwert. Zum einen wird bedingt durch die demographische Entwicklung der Bedarf nach Pflege sogar noch ansteigen. Zum zweiten sind Personalkürzungen gerade im Bereich der persönlichen Dienstleistungen schwierig.
Rundum privilegiert?
„Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet ist gegenüber den Beschäftigten der Privatwirtschaft privilegiert“, so eine weitere Behauptung. Je nachdem, worauf man den Schwerpunkt legt – behaupte ich. Für den arbeitsrechtlichen Teil mag es zutreffen, zumindest für jene, die über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verfügen: ein fixer Job, großzügige Möglichkeiten von Freistellungen und Warteständen, ein fixes Gehalt, relativ unabhängig von der Leistung. Doch, das gilt nicht für alle im Öffentlichen Dienst. Wie eine Studie des AFI belegt, sind mittlerweile in Südtirol 22 Prozent der öffentlich Bediensteten nur mit befristeten oder Projektverträgen beschäftigt. Also, der öffentliche Dienst ist schon lange nicht mehr der Hort der Sicherheit, entgegen der geläufigen Meinung.
Willkommen bei den Lückenbüßern
Ein Merkmal des Öffentlichen Dienstes ist die starke weibliche Präsenz. Ausfälle wegen Mutterschaft, Warteständen u. ä. werden mit Ersatzkräften ausgeglichen. Dennoch muss der Öffentliche Dienst nicht von jeder Kritik ausgespart bleiben: Bedingt durch die unzureichende räumliche und berufliche Mobilität der Bediensteten, aber auch durch wechselnde politische Entscheidungen, wurden die nötige Flexibilität und neues Knowhow zu selten durch eine Reorganisation bzw. eine Aktivierung interner Ressourcen freigemacht. Vielmehr wurde auf externe Lieferanten, befristete Verträge und Projektverträge zurückgegriffen. Anders ausgedrückt: Die ausgebliebene interne Reorganisation hat dazu geführt, dass heute ein beachtlicher Teil an Beschäftigten im Öffentlichen Dienst als „Lückenbüßer“ dasteht. Das hat auch im Öffentlichen Dienst zu einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ geführt.
Wann ist Arbeit gute Arbeit?
Ganz allgemein muss man sich der Frage stellen: Wann ist Arbeit eigentlich gute Arbeit? Angesprochen auf die Erwartungen über ihr Berufsleben wissen Jugendliche recht genau, was ihnen wichtig ist: sich zu entfalten, etwas Sinnvolles zu tun, Eigengeninitiative zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Studien der Österreichischen Arbeiterkammer zeigen, dass die Zufriedenheit am Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst stets geringer eingestuft wird als in der Privatwirtschaft. Offensichtlich bietet die Privatwirtschaft gerade jene Elemente, die für die Arbeitszufriedenheit ausschlaggebend sind, in wesentlich höherem Maße als im Öffentlichen Dienst. Kurzum, die Zufriedenheit am Arbeitsplatz hat mehrere Einflussfaktoren. Sicherer Job und fixe Entlohnung sind nur zwei davon und darüber hinaus lange nicht die wichtigsten. Sieht man es in dieser Optik, sind Öffentlich Bedienstete alles andere als privilegiert. Die AFI-Studie „Atypische Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst (2009-2013)“ kann von der Internetseite des Instituts www.afi-ipl.org heruntergeladen werden.
Zur Person
Stefan Perini, 42 Jahre alt, gebürtiger Sterzinger, wohnhaft in Klausen. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Trient arbeitet er an Projekten im Ökoinstitut Südtirol/Alto Adige und im Landesamt für Statistik (ASTAT). Im August 2000 tritt er im Wirtschaftsforschungsinstitut der Handelskammer Bozen ein. Ab 15. Oktober 2012 leitet er das AFI | Arbeitsförderungsinstitut und betreut dort die Themen Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsmarkt.