Verbrauchertelegramm
Darlehen und Verbraucherkredite, Abi – Verbraucherverbände
Auch VZS unterzeichnet Ratenunterbrechung
Die Ratenunterbrechung kann von den VerbraucherInnen im Fall von Verlust der Arbeit, Tod, schwerem Unfall oder in Fällen der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bzw. bei sozialen Gegenmaßnahmen beantragt werden, auch wenn ein Zahlungsverzug von bis zu 90 Tagen besteht. Die Unterbrechung zieht keine Kommissionen oder Verzugszinsen nach sich; bezahlt werden nur die Zinsen auf die Restschuld, und zwar zur jeweiligen vertraglich festgelegten Fälligkeit. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Familien im Bereich des Verbraucherkredits über mittlere und längere Zeiträume wurden erweitert, und nunmehr können auch jene zugreifen, deren Arbeitszeiten aufgrund der Wirtschaftskrise verkürzt oder unterbrochen wurden. Beide Maßnahmen gab es in dieser Form noch nicht. Durch dieses Abkommen können auch jene Familien, die bereits in den vergangenen Jahren die Ratenzahlung unterbrochen hatten, erneut von der Maßnahme profitieren (vorausgesetzt, in den vergangenen 24 Monaten wurde keine Unterbrechung beantragt).