Aktuell
1.Mai-Feier 2015

„STOP dem Abbau sozialer Errungenschaften“

so lautete das Motte der 1. Mai-Feier 2015. Trotz des regnerischen Wetters kamen wieder hunderte von Mitgliedern und Freunden des ASGB nach Völs, um mit uns den Tag der Arbeit gebührend zu feiern.

Ehrengäste
Priska Auer konnte eine Reihe von Ehrengästen begrüßen, darunter den Bürgermeister von Völs, Othmar Stampfer, den Altlandeshauptmann Luis Durnwalder, Landesrätin Waltraud Deeg, die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Walter Blaas, die ehemaligen ASGB-Vorsitzenden Hans Widmann und Georg Pardeller, den Herausgeber der Tageszeitung, Arnold Tribus, den Abteilungsdirektor des Amtes für Arbeit, Helmuth Sinn, den Direktor des AFI, Stefan Perini, den Direktor des Arbeitsmarktservice, Michl Mayr und den Direktor des KVW, Werner Atz.
Nach den Grußworten von Bürgermeister Stampfer und der Landesrätin Walter Deeg hielt der der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett sein Referat zum Tagungsmotto, welches wir etwas gekürzt wiedergeben:
„Wir erleben gegenwärtig nicht nur in Italien, sondern auch in unserem Land einen zum Teil umfassenden Angriff auf die Lebensbedingungen aller Menschen, die ihre Einkünfte aus Erwerbsarbeit, Renten, Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe beziehen, also der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung.
Viele Familien stehen vor großen Problemen, die öffentlichen Ressourcen schwinden, die Verteilungskämpfe werden härter, die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt ist augenscheinlich. Es geht um die Verteidigung der kleinen und mittleren Einkommen, den Kampf gegen die schleichende Verarmung der Bevölkerung, die Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit und insgesamt um die Wahrung und die zukünftige Gestaltung grundlegender sozialer Errungenschaften und Sicherheiten.
So werden z.B. im Gesundheitsbereich, unter dem Deckmantel der Erhöhung der Qualität, Dienste abgebaut und ausgelagert, im Bereich Wohnbau werden, wie z.B. beim Mietbeitrag, die Ausgaben reduziert, obwohl mehr Menschen davon Gebrauch machen; Bei der Pflegesicherung weiß man nicht, ob diese in dieser Form noch finanzierbar ist.
Die Politik und auch die Wirtschaft sehen diese Maßnahmen als notwendig an, um den „Standort Südtirol“ zu retten. Es wird ständig behauptet, die sozialen Errungenschaften der vergangenen Jahre seien in dieser Form nicht mehr zu finanzieren, weil der Landeshaushalt weniger wird. Diese Behauptung trifft nicht zu, im Gegenteil, der Landeshaushalt 2015 ist im Vergleich zu 2014 größer.
Zu den von mir aufgezeigten Punkten haben
wir folgende Vorschläge erarbeitet:
1. Zur Pflegesicherung
Die Pflegesicherung, die 2008 eingeführt wurde und jetzt scheinbar wackelt, wurde von der Politik und den Sozialpartnern gemeinsam beschlossen. Die Unternehmen haben damals als Gegenleistung eine beträchtliche Senkung der IRAP erhalten, davon redet heute niemand mehr. In den letzten Jahren erfolgte eine weitere IRAP-Reduzierung und ab 2014 werden nun auch die Personalkosten für unbefristete Arbeitsverträge bei der Bemessungsgrundlage der IRAP nicht mehr berücksichtigt. Wir begrüßen diese Maßnahme seitens der Landesregierung, fordern aber gleichzeitig, dass die Pflegesicherung weiterhin eine Grundsicherung bleibt, die das Land gewährleistet. Deshalb muss sie ein fixer Ausgabenposten im Landeshaushalt bleiben und es muss eine regelmäßige Aufwertung des Pflegegeldes erfolgen.
Außerdem ist für den ASGB wichtig:
das Modell der Nachbarschaftshilfe, wie in einigen Gemeinden unseres Landes bereits praktiziert, ist anzustreben und diese Maßnahme zu fördern;
Freiwilligenarbeit muss langfristig gestärkt werden, auch durch finanzielle Unterstützung für Weiterbildung;
die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals müssen verbessert werden;
Angehörige brauchen mehr Entlastung bei der Pflege;
Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Mitbürger, sie haben Anspruch auf gleiche Rechte und gleiche Chancen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft.
2. Zur Gesundheitspolitikin unserem Land
Auch im Gesundheitsdienst werden unter dem Deckmantel der Erhöhung der Qualität Dienste abgebaut und ausgelagert. Die Folge ist, dass die Menschen längere Wartezeiten, höhere Kosten, weitere Wege in Kauf nehmen müssen und wir von einer Zweiklassen Medizin nicht mehr weit entfernt sind; viele sprechen bereits von einer Zwei-Klassen-Medizin.
Das absolute Ziel muss aber weiterhin die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Südtirol auf hohem Niveau sein. Dies ist mit der geplanten Gesundheitsreform 2020, die von der Landesregierung beschlossen wurde, nicht gewährleistet. Das Gesundheitswesen ist für den ASGB eine öffentliche Zuständigkeit, weil nur dadurch garantiert wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen gleichberechtigten Zugang zu den Gesundheitsleistungen haben.
Wir erinnern daran, und betonen es immer wieder, dass die Ausgaben für das Südtiroler Gesundheitswesen im mitteleuropäischen Vergleich im unteren Drittel liegen (6,1 Prozent BIP 2011). Um zu verhindern, dass die Sparwut die Qualität der Gesundheitsleistungen verschlechtert, müssen die notwendigen Maßnahmen zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden. Im Vordergrund muss dabei die Steigerung der Qualität für die Patienten stehen.
Südtirol ist es bisher durch eine weitsichtige Politik und im Unterschied zu den Nachbarprovinzen und Regionen gelungen, eine Abwanderung in den Tälern zu verhindern. Dafür sind große Investitionen getätigt worden. Es wurden alle notwendigen Infrastrukturen geschaffen, die heimische Wirtschaft gefördert und Betriebe angesiedelt. In diesem Kontext stehen auch die Grundversorgungskrankenhäuser. Sie gewährleisten eine kapillare medizinische Versorgung des Bürgers direkt vor Ort und garantieren qualifizierte Arbeitsplätze.
Der ASGB sieht sich bei dieser Diskussion nicht nur als Vertretungsorganisation der Arbeitnehmer/innen in den Krankenhäusern Südtirols, sondern auch der Familien, der Rentner/innen und der Jugend und sieht sich somit als Interessenvertretung, die sich für das Gemeinwohl einer breiten Bevölkerungsgruppe einsetzt. Grundlegend für das Gemeinwohl ist ein gut funktionierendes und allgemein zugängliches öffentliches Gesundheitswesen.
3. Zur Wohnbaupolitik
Ich kann Euch sagen, dass sich der ASGB wie keine andere Gewerkschaft derzeit für den Bereich Wohnbau einsetzt.
Warum ist das für den ASGB wichtig? Unsere Gesellschaft ändert sich laufend, Migration und Mobilität sind gestiegen, aber auch die gesetzlichen Vorgaben und die Ansprüche sind andere als noch vor wenigen Jahren. Das Wohnen ist teurer geworden, die Gehälter stagnieren. Was den Wohnbau betrifft, so haben in den letzten Jahren auch wegen der Wirtschaftskrise mehr Menschen von den Unterstützungen Gebrauch machen müssen; die öffentlichen Mittel hierfür wurden aber weniger, auch durch die Anwendung der EEVE im Wohnbau. Die Ausgaben für das Wohngeld bzw. für den Mietbeitrag für die Wohnungsnebenkosten beliefen sich im Jahre 2013 auf 51,48 Millionen, im Jahr 2014 lag der Betrag bei 44,7 Millionen. Es wurden also ca. 6,5 Millionen Euro eingespart, obwohl, wie gesagt, mehr Menschen davon Gebrauch gemacht haben.
Wer Familie hat, wer ein Bauvorhaben verwirklichen möchte, oder einfach eine leistbare Wohnung für sich und seine Familie sucht, sieht sich in unserem Land mit stark überhöhten Preisen konfrontiert. Man kann zusammenfassend sagen, dass durch die Einführung der EEVE die Eigenständigkeit und primäre Zuständigkeit im Bereich Wohnbau freiwillig an Rom abgegeben wird. Es wird keinen fließenden Übergang von der gering verdienenden Bevölkerung zur Mittelschicht mehr geben, sondern einen sozial ungerechten Schnitt.
Deshalb spricht sich der ASGB ganz klar gegen die Anwendung der EEVE im Wohnbereich aus und hat dies der Landesregierung in einem Offenen Brief bereits mitgeteilt.
Von der viel gepriesenen Sozialpartnerschaft der neuen Landesregierung spüren wir recht wenig; es bringt nicht viel, wenn man zu Treffen einlädt und die Vorschläge des ASGB dann unter den Tisch fallen lässt, wie es im Bereich Wohnbau und Sanität passiert.
Der ASGB begrüßt die Einberufung eines Reformkonventes um das Autonomiestatut auszubauen und den geänderten politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der ASGB warnt aber davor, den ethnischen Proporz und die Zweisprachigkeit bei der Vergabe der öffentlichen Stellen aufzugeben, der nachweislich zur Befriedung unseres Landes beigetragen hat. Es ist unerlässlich, dass ein Vertreter des ASGB im Autonomiekonvent mitarbeitet, damit die Interessen der Südtiroler Arbeiterschaft gewahrt und ausgebaut werden können.
Wir fordern von der Landesregierung deutlich mehr Mut bei der Verteidigung der Südtirol-Autonomie gegenüber Rom. Wir beobachten mit großer Sorge, wie die zentralistische Politik der vergangenen römischen Regierungen und insbesondere der aktuellen Regierung Renzi ohne überzeugenden Widerstand unserer Landespolitik immer mehr Kompetenzen des Landes nach Rom verlagert und immer mehr Südtiroler Steuergelder zurückbehält.
Südtirol hat seine Hausaufgaben für die Sanierung Italiens bereits zur Genüge erledigt:

Gehaltsstopp im öffentlichen Dienst seit nunmehr fünf Jahren

Einsparungen im Südtiroler Gesundheitswesen

Reduzierung des Wohngeldes/Mietbeitrages

Reduzierung des Pendlergeldes

um nur einige zu nennen. Diese Einsparungen in zig-facher Millionenhöhe und noch weitere gehen in erster Linie auf Kosten der Arbeitnehmer- und Rentner/innen in unserem Lande. Wir stellen fest, dass die Landespolitik zur Rechtfertigung dieser drastischen Einsparungen ständig auf die Vorgaben aus Rom verweist, anstatt die Einhaltung der gültigen und verbindlichen Landes- und Autonomiebestimmungen einzuklagen.
Die letzten Entscheidungen im Südtiroler Gesundheitswesen, welche nach und nach die Schließung von Abteilungen mit sich bringen wird, haben klar gezeigt, dass sich die Landespolitik den nationalen Vorgaben gebeugt hat, anstatt die eigenen geltenden Landesbestimmungen durchzusetzen. Mit einer solchen politischen Grundausrichtung sind auch andere soziale Errungenschaften unseres Landes in Gefahr. Daher komme ich abschließend auf unser heutiges Motto zurück, welches gleichzeitig ein klarer Appell an unsere Landesregierung ist: STOP dem Abbau sozialer Errungenschaften!
Wie ihr sicher bemerkt habt, lassen wir uns von niemandem einen Maulkorb verpassen. Wir zeigen Ungerechtigkeiten auf, bringen unsere Vorschläge ein und geben unser Bestes, um euch gut zu vertreten. Wir sind niemandem verpflichtet, außer unseren Mitgliedern.“

Verbrauchertelegramm
Wann kommt die Kennzeichnungspflicht für Eier in Fertigprodukten?

Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kritisiert die Kennzeichnungslücke bei verarbeiteten Käfigeiern

Viele VerbraucherInnen legen großen Wert auf eine tiergerechte Hühnerhaltung. Bei rohen Eiern informiert der aufgestempelte Erzeugercode über die Herkunft der Legehennen und wie diese gehalten werden. Doch verarbeitete Eier sind von dieser Vorschrift ausgenommen. In Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise stecken Käfigeier, ohne dass VerbraucherInnen dies erkennen können. Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass auch bei Fertigprodukten mit Ei die Haltungsform von Legehennen angegeben werden muss. Einige Hersteller und Supermarktketten wie „Coop“ kommen den VerbraucherInnen entgegen und setzen auf die Positivkennzeichnung. Doch dies ist zu wenig. Laut Schätzung von Experten ist der Anteil verarbeiteter Eier in Lebensmitteln bei 50% des Gesamtmarkts. Ein großes Reservoir für Käfigeier, das den VerbraucherInnen „verschwiegen“ wird. Für den tierschutzgerechten Einkauf empfiehlt die Verbraucherzentrale - bis die Kennzeichnungslücke nicht aufgehoben wird – auf Produkte mit der freiwilligen Kennzeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ zu achten. Auch bei Bio-Produkten müssen die Eier nach den tierfreundlicheren Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt sein.