Verbrauchertelegramm
Katastrophen: richtig spenden

Seriöse Organisationen erkennen und Trittbrettfahrern ausstellen

Leider gibt es keine öffentliche Stelle die dafür sorgt, dass die Spenden auch wirklich da ankommen, wofür sie gespendet wurden. Um den schwarzen Schafen auszustellen und seriöse Organisationen zu erkennen, hat die Verbraucherzentrale einige Tipps zusammengestellt:
Bereits bekannten Organisationen sollte der Vorzug gegeben werden.
Geldspenden sind besser als Sachspenden. Geldspenden können von den Hilfsorganisationen zumeist flexibler und effizienter eingesetzt werden als etwa gespendete Kleidung oder andere Sachspenden. Spenden Sie Sachgüter nur dann, wenn seriöse Organisationen gezielt darum bitten.
Schnell, aber nicht übereilt spenden. Gerade bei großen Katastrophen gibt es auch „Trittbrettffahrer“, die mit Spendenaufrufen an die Öffentlichkeit treten, aber gar nicht über die nötige Kompetenz verfügen, um wirksam und effizient helfen zu können. Lassen Sie sich deswegen nicht zum Spenden überrumpeln.
Seien Sie zurückhaltend bei Spendenaufrufen, die Sie über soziale Netzwerke erreichen.
Und nicht vergessen:
nachverfolgbare Spenden (Überweisung, Kartenzahlung, ...) an viele Hilfsorganisationen sind von der Steuer absetzbar. Erkundigen Sie sich, und bitten Sie um eine gültige Spendenquittung.

Weitere Infos: www.verbraucherzentrale.it

Verbrauchertelegramm
Sonntagsbraten

Rückverfolgbar dank neuer Verordnung

Seit 1. April neue Regelung für die Etikettierung von bestimmten Fleischsorten
Seit 1. April 2015 gelten neue Etikettierungsregeln für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel. Mit diesem Datum tritt die EU-Verordnung Nr. 1337/2013 in Kraft. Auf den Etiketten finden VerbraucherInnen ab dem heutigen Tag eine der zwei folgenden Angaben:
„Aufgezogen in“: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands, gefolgt von der Information „Geschlachtet in“, mit Angabe des Mitgliedstaats bzw. Drittlands;
„Ursprung“: Name des Mitgliedstaats oder Drittlands, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigen Mitgliedstaat bzw. Drittland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
Leider bleiben derzeit Pferdefleisch, Hasenfleisch sowie das verarbeitete Schweinefleisch (also Schinken, Salami, usw.) von der Verordnung ausgenommen.