Dienstleistungen des ASGB

Neues und Verbesserungswürdiges im Bereich Wohnbau

Was kommt im Wohnbaubereich auf uns zu?

Im sozialen und geförderten Wohnbau hat das Land Südtirol die primäre Zuständigkeit, und deshalb ist die Bewahrung der Eigenständigkeit von grundlegender Bedeutung. Die Freibeträge auf die Förderungen sind ein Teil dieser Eigenständigkeit, sollen mit der geplanten Einführung des EEVE-Systems aber gekürzt bzw. gestrichen(!) werden.
Deshalb unsere Forderungen:
1. Arbeitnehmer-Freibetrag
Der ASGB fordert im Rahmen einer Überarbeitung des EEVE-Systems die Einführung des Arbeitnehmerabzuges von 25 Prozent für alle Wohnbaubereiche, um Planbarkeit und Stabilität zu erhalten, und sich nicht von staatlichen Vorgaben abhängig zu machen. Es kann nicht sein, dass bei jeder Änderung (z.B. 80 Euro-Bonus) weniger Transparenz, Rechtsunsicherheit, Nachteile für die arbeitende Bevölkerung und mehr Bürokratie entstehen.
2. Der Faktor wirtschaftliche Lage muss für alle Leistungen der gleiche sein,
ansonsten kommt es zu Falschinformationen an die Bürger. Die EEVE- Erklärungen müssen übersichtlicher, verständlicher, und nicht zuletzt einheitlich für alle Leistungen sein, so wie sie einst angedacht waren.
3. Vermögensbewertung
A) Freibeträge bei der Vermögensbewertung auf 50.000 (Mieten und Mietbeitrag) und auf 100.000 Euro bei Kauf, Bau, Sanierung. Dieser Betrag könnte an den Landesbaukostenpreis für eine Wohnung, die dem Grundwohnbedarf entspricht, gekoppelt werden. Auch eine Erhöhung des Freibetrages für volljährige Familienmitglieder wäre denkbar.

B) Bei Überschreitung sollte das Vermögen wie ein Einkommen bewertet, und zwar nach einem gestaffelten Prozentsatz von 5-10 Prozent.

C) Offenlegung des Vermögens aller Gesuchsteller und volljähriger Familienmitglieder
4. Bürokratie-Abbau
Mietenbeitrag und Sozialmieten: Erst- und Erneuerungsgesuche sollten für vier Jahre gültig sein, mit der Verpflichtung, außerordentliche Familienereignisse zu melden. Dadurch würde der bürokratische Aufwand stark reduziert, und die frei werdenden Kräfte könnten für Kontrolltätigkeit eingesetzt werden.
5. Selbsterklärungen von Zuwanderern, Pflicht zur Dokumentation.
„Es gibt nichts Ungerechteres als Ungleiches gleich zu behandeln“.

Dazu gehört auch die Angabe und Bewertung des Eigentums und anderer Angaben im Ausland. Der ASGB fordert eine neue Anwendung der bestehenden Bestimmungen, so dass Eigentum im Ausland nicht mehr selbst erklärt werden darf, sondern dokumentiert werden muss und eingestuft werden kann. Ziel der Maßnahme ist es, einerseits zu erheben, ob die soziale Treffsicherheit auch tatsächlich gegeben ist, andererseits Zuweisung von Wohnungen und Beiträgen an vermögende Gesuchsteller mit Migrationshintergrund zu vermeiden. Diese würde dazu beitragen, eine Steigerung der sozialen Gerechtigkeit zu erreichen, und auch Vorurteile auszuräumen.

Nach der Erhebung wird erwogen werden müssen, ob eine Änderung des Landeswohnbaugesetzes Nr. 13/98 notwendig wird, und wie der Besitz einer Liegenschaft im Herkunftsland zu bewerten ist. Die Maßnahme kann auch in Absprache mit den Ausländerbeiräten erfolgen und wird auch zu einer höheren sozialen Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe der Nicht-EU- Bürger, aber auch innerhalb der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinne führen.

Bei Nicht-Angabe Ausschluss von der Förderung bzw. Anwendung der Landesmiete bei bereits zugewiesenen Wobi-Wohnungen. Eine Arbeitsgruppe leitet die Erhebungsphase, koordiniert die Einhaltung und Übereinstimmung mit den Staats- und Landesgesetzen, wertet aus, und unterbreitet der Landesregierung gegebenfalls Vorschläge.
6. Sozialmieten
Eine Mindestmiete kann festgelegt werden, aber geschützte Kategorien und Senioren müssen davon ausgenommen werden, wenn sie mit ihrem Einkommen in der Nähe des Lebensminimums stehen. Ansonsten würden wir öffentliche Gelder transferieren, und Bürokratie aufbauen.
7. Reduzierung der Anfragen um Wohngeld durch rasche Sanierung der freien Institutswohnungen
(Institutionelle Veröffentlichung und Ausgleichszahlungen in den Fond für Mietenbeitrag) .
Betroffen sind nahezu alle Wohnbau-Bereiche
Das ehemalige Wohngeld wurde seit 2013 schrittweise der EEVE-Erklärung unterworfen – mit all seinen Nachteilen. In naher Zukunft sollen auch die Beiträge für Bau, Kauf, Sanierung sowie die Sozialmieten der EEVE- Erklärung unterworfen werden.

Rentnergewerkschaft im ASGB

Neuwahlen des Landevorstandes erfolgreich durchgeführt

Am 12. November 2014 wurde vom Landesvorstand der Rentnergewerkschaft im ASGB, nach der Mitteilung des Rücktrittes des langjährigen Obmannes Adolf Buratti von allen Gewerkschaftsämtern, der Beschluss gefasst Neuwahlen zu organisieren.

Landessekretär Gottfried von Dellemann wurde beauftragt diese in enger Absprache mit dem Vorsitzenden des ASGB Tony Tschenett durchzuführen.

Die laut Statut vorgesehene Briefwahl wurde für die Bezirke Bozen-Unterland und Brixen-Eisacktal durchgeführt da sich mehr Kandidaten zur Verfügung gestellt haben, als dem Bezirk im Landesvorstand Sitze zustehen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Briefwahlen sind folgende:
Bezirk Bozen-Unterland (495 gültige Wahlscheine)
5 Sitze im Landesvorstand
Obkircher Siegfried, 391 Stimmen = gewählt
Egger Johann, 385 Stimmen = gewählt
Vieider Stephan, 363 Stimmen = gewählt
Stuefer Franz, 347 Stimmen = gewählt
Widmann Hans, 344 Stimmen = gewählt
Parteli Alfred, 91 Stimmen
Bezirk Brixen-Eisacktal (217 gültige Wahlscheine)
2 Sitze im Landesvorstand
Gruber Siegfried, 119 Stimmen = gewählt
Tartarotti Paul, 103 Stimmen = gewählt
Niedrist Karl, 97 Stimmen
Stuffer Peter, 66 Stimmen
Gasser Albuin, 49 Stimmen

In den Bezirken Vinschgau (Landesvorstandsmitglied Erwin Steiner), Burggrafenamt (Landesvorstandsmitglieder Günther Schnitzer und Josef Pernthaler), Wipptal (Landesvorstandsmitglied Wilhelmine Tschenett) und Pustertal (Landesvorstands mitglieder Max Mitterhofer und Ambrosius Steuerer) wurde nicht gewählt, da die Anzahl der Kandidaten gleich groß oder geringer (Fall Pustertal zwei Kandidaten für drei Sitze) war, als die zustehenden Sitze im Landesvorstand. Dies bedeutet, dass für das Pustertal zu einem späteren Zeitpunkt, sofern sich ein geeignetes Mitglied findet, noch ein weiteres Landesvorstandsmitglied kooptiert werden kann. Für den 10. April wurde die konstituierende Sitzung des neuen Landesvorstandes einberufen. An diesem Datum wird der neue Obmann aus den Reihen der Landesvorstandsmitglieder gewählt und es werden auch alle anderen Gremien und Funktionen der Rentnergewerkschaft im ASGB neu bestellt. Wir werden im nächsten Aktiv ausführlich darüber berichten.