Handwerk

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk sichert das Einkommen der Arbeitnehmer und dient zur Unterstützung der Betriebe und deren Entwicklung, sowie der Weiterbildung und Sicherheit.
Kürzlich wurden neue Leistungen ausgehandelt, die wir euch untenstehend erläutern:
1. Berufliche Weiterbildung
1. 1 Titel des Handwerksmeisters bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils 350 Euro und weitere 650 Euro bei der Erlangung des Diploms.
1.2 Teilnahme an Kursen Beitrag von jeweils fünf Euro pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
a) die Teilnahme an Kursen, welche von den Berufsgruppen der unterzeichnenden Parteien organisiert werden
b) die Teilnahme an Kursen, welche von den Gründungsparteien jährlich organisiert werden
2. Arbeitsschutz
2.1 Verpflichtende Arztvisiten Rückerstattung von 25 Euro pro Visite und pro Mitarbeiter
3. Krankheit und außerordentliche Unterstützung
3.1 Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit
Ab dem 181. Krankheitstag im Kalenderjahr
für maximal 60 Tage:
dem Arbeiter 15 Euro für jeden Arbeitstag
dem Lehrling 10 Euro für jeden Arbeitstag
3.2 Bestattungsgeld - einmaliger Gesamtbetrag
in Höhe von 1.000 Euro für:
- die Hinterbliebenen des Eingeschriebenen
- die Eingeschriebenen selbst bei Ableben der Verwandten im ersten Grad oder des Ehepartners
(auch unverheiratete Partner)
4. Betriebsaltersprämie
4.1 Betriebsaltersprämie - 750 Euro
nach 20 Jahren Betriebsangehörigkeit
- 1.250 Euro nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
- 1.750 Euro nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
5. Unterstützung der Familie
5.1 Erlangung eines Führerscheins
Einmaliger Beitrag 150 Euro
5.2 Außerschulische Tätigkeiten
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder bis zu 14 Jahren für:
- sportliche Aktivitäten
- kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.)
- Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten
Beitrag bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Ansuchen müssen innerhalb sechs Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber. Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.

Antragsformulare findet ihr unter der
Internet-Adresse: www.bkh-bz.it

Landesbedienstete
Interview-Ecke

Welche Zukunft hat der öffentliche Dienst?

Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht. Interview mit Generaldirektor Herr Dr. Hanspeter Staffler

Dr. Hanspeter Staffler, GeneraldirektorDr. Hanspeter Staffler, Generaldirektor

Zuallererst gratulieren wir Ihnen herzlich zu Ihrem neuen Mandat. Wir freuen uns Sie als neuen Generaldirektor im AKTIV vorstellen zu dürfen.

ASGB-LB: Wie sieht die Zukunft der Südtiroler Landesverwaltung aus?

GD Staffler: Herzlichen Dank für die Glückwünsche!
Die Südtiroler Landesverwaltung ist das Ergebnis einer kontinuierlichen und gewissenhaften Aufbauarbeit über Jahrzehnte und steht meiner Meinung nach gut da. Sie zeichnet sich durch ein hohes Maß an Kompetenz in fast allen Bereichen des täglichen Lebens aus.
Wie jedes große Unternehmen tut sich auch die Landesverwaltung nicht leicht, mit den rasanten gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. Deshalb sind wir stark gefordert, zukünftig Personal und Geldmittel flexibel und gezielt dort einzusetzen, wo sehr hoher gesellschaftspolitischer Bedarf herrscht. Bei der Umsetzung von Neuerungen innerhalb der Verwaltung ist mir eine kontinuierliche Kommunikation ein Herzensanliegen.

ASGB-LB: Das Image der Landesverwaltung, bzw. der Landesbediensteten, wurde in den letzten Jahren oft in Frage gestellt. Was könnte die Landesverwaltung unternehmen um die Landesdienste, bzw. die Arbeit der Landesbediensteten aufzuwerten?

GD Staffler: Die Landesverwaltung wurde in den vergangenen Jahren manchmal zu Recht aber auch oft zu Unrecht kritisiert. Vieles ist gut, einiges natürlich verbesserungswürdig. Es ist deshalb ein schiefes Bild entstanden, weil von außen ständig mit dem Finger auf unsere vereinzelten Schwächen gezeigt wurde und weil wir vielleicht zu wenig auf unsere vielen Stärken hingewiesen haben. Unsere Stärken sind eine klare, korrekte, kompetente und nachvollziehbare Verwaltung.

ASGB-LB: Was verstehen Sie unter Sozialpartnerschaft?

GD Staffler: Die Sozialpartnerschaft ist eine große Errungenschaft unserer Zivilgesellschaft. Gespräche auf Augenhöhe zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Politikern schaffen Ausgleich der Interessen und sind Garant für den sozialen Frieden. In Zukunft gilt es die Sozialpartnerschaft zu stärken und auszubauen.

ASGB-LB: Wie werden in Zukunft die Vertragsverhandlungen ablaufen, da die Verhandlungsagentur aufgelöst wurde?

GD Staffler: Nachdem die bisherigen Verhandlungsführer Engelbert Schaller und Anton Gaiser im Laufe des Jahres ausscheiden, werde zukünftig ich mit dem Team der Personalabteilung an den Verhandlungen teilnehmen. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Verhandlungsführung an Experten zu delegieren, wovon ich höchstwahrscheinlich Gebrauch machen werde.

ASGB-LB: Was möchten Sie unseren Leserinnen und Leser auf dem Weg mitgeben?

GD Staffler: Die Landesbediensteten sind Garant für die Bewahrung und den Ausbau unserer Autonomie. Darauf sollten wir stolz sein! Mit auf dem Weg gebe ich uns allen eine Portion Selbstvertrauen, das Prinzip des kundenorientierten Handelns, den sparsamen Umgang mit den öffentlichen Ressourcen und den Wunsch, ein hohes Maß an Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen.

Vielen Dank für die Zusammenarbeit! Wir wünschen viel Erfolg in Ihrer neuen Arbeit.