Handel

Offene Geschäfte am Sonntag braucht kein Mensch!

Mit dieser Feststellung startet die Allianz für den freien Sonntag eine landesweite Plakataktion. Anlass dafür ist die Erinnerung an das Edikt von Kaiser Konstantin vom 3. März 321, mit dem die gesetzliche Grundlage für den arbeitsfreien Sonntag gelegt wurde. Heute ist die Sonntagsruhe gefährdet und für manche ist das Einkaufen zum Sonntagsprogramm und der Gang zum Einkaufszentrum zum Sonntagsausflug geworden.
Weil der Mensch nie nur Wirtschaftstreibender, nie nur Arbeitskraft, nie nur Konsument ist, braucht es den Sonntag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben. Der Sonntag steht für Ruhe und Erholung, für das gemeinsame Familienleben, für die Pflege von Gemeinschaft und für die Teilnahme am kirchlichen Leben in der Pfarrgemeinde. Daher muss der arbeitsfreie Sonntag im Handel wieder als Gewinn für die Gesellschaft erkannt werden.
Mit diesem Ziel fordert die Südtiroler Allianz für den freien Sonntag die verantwortlichen Landespolitiker und die Südtiroler Parlamentarier dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit im Handel die Sonntagsruhe wieder zur Regel wird. Ebenso ruft sie die Wirtschafts­treibenden auf, nicht um jeden Preis Gewinnmaximierung zu betreiben. Schließlich ruft sie die Konsumentinnen und Konsumenten dazu auf, am Sonntag nicht einkaufen zu gehen, zum einen, um diesen Tag für sich selbst sinnvoller zu gestalten und zum anderen, um zu vermeiden, dass immer mehr Verkäuferinnen und Verkäufer sonntags hinter der Kasse stehen müssen.

Handel

Lohnerhöhung im Sektor Handel und Dienstleistungen

Am 30. März 2015 wurde nach monatelangen Verhandlungen der gesamtstaatliche Kollektivvertrag des Handelssektors erneuert. Dieser gilt vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2017. Insgesamt wurden fünf Lohnerhöhungen in der Gesamthöhe von durchschnittlich 85 Euro brutto bemessen auf die 4. Kategorie, vereinbart, welche für die jeweilige Kategorie in folgenden Raten ausbezahlt werden:
Kategorie Ab 1.4.2015 Ab 1.11.2015 Ab 1.6.2016 Ab 1.11.2016 Ab 1.8.2017 Gesamtbetrag in Euro
Q 26,04 26,04 26,04 27,78 41,67 147,57
1 23,46 23,46 23,46 25,02 37,53 132,93
2 20,29 20,29 20,29 21,64 32,47 114,99
3 17,34 17,34 17,34 18,50 27,75 98,28
4 15,00 15,00 15,00 16,00 24,00 85,00
5 13,55 13,55 13,55 14,46 21,68 76,80
6 12,17 12,17 12,17 12,98 19,47 68,94
Handelsvertreter
I 14,16 14,16 14,16 15,10 22,66 80,24
II 11,89 11,89 11,89 12,68 19,02 67,36