Handel

Lohnerhöhung im Sektor Handel und Dienstleistungen

Am 30. März 2015 wurde nach monatelangen Verhandlungen der gesamtstaatliche Kollektivvertrag des Handelssektors erneuert. Dieser gilt vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2017. Insgesamt wurden fünf Lohnerhöhungen in der Gesamthöhe von durchschnittlich 85 Euro brutto bemessen auf die 4. Kategorie, vereinbart, welche für die jeweilige Kategorie in folgenden Raten ausbezahlt werden:
Kategorie Ab 1.4.2015 Ab 1.11.2015 Ab 1.6.2016 Ab 1.11.2016 Ab 1.8.2017 Gesamtbetrag in Euro
Q 26,04 26,04 26,04 27,78 41,67 147,57
1 23,46 23,46 23,46 25,02 37,53 132,93
2 20,29 20,29 20,29 21,64 32,47 114,99
3 17,34 17,34 17,34 18,50 27,75 98,28
4 15,00 15,00 15,00 16,00 24,00 85,00
5 13,55 13,55 13,55 14,46 21,68 76,80
6 12,17 12,17 12,17 12,98 19,47 68,94
Handelsvertreter
I 14,16 14,16 14,16 15,10 22,66 80,24
II 11,89 11,89 11,89 12,68 19,02 67,36

Handwerk

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk sichert das Einkommen der Arbeitnehmer und dient zur Unterstützung der Betriebe und deren Entwicklung, sowie der Weiterbildung und Sicherheit.
Kürzlich wurden neue Leistungen ausgehandelt, die wir euch untenstehend erläutern:
1. Berufliche Weiterbildung
1. 1 Titel des Handwerksmeisters bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils 350 Euro und weitere 650 Euro bei der Erlangung des Diploms.
1.2 Teilnahme an Kursen Beitrag von jeweils fünf Euro pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
a) die Teilnahme an Kursen, welche von den Berufsgruppen der unterzeichnenden Parteien organisiert werden
b) die Teilnahme an Kursen, welche von den Gründungsparteien jährlich organisiert werden
2. Arbeitsschutz
2.1 Verpflichtende Arztvisiten Rückerstattung von 25 Euro pro Visite und pro Mitarbeiter
3. Krankheit und außerordentliche Unterstützung
3.1 Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit
Ab dem 181. Krankheitstag im Kalenderjahr
für maximal 60 Tage:
dem Arbeiter 15 Euro für jeden Arbeitstag
dem Lehrling 10 Euro für jeden Arbeitstag
3.2 Bestattungsgeld - einmaliger Gesamtbetrag
in Höhe von 1.000 Euro für:
- die Hinterbliebenen des Eingeschriebenen
- die Eingeschriebenen selbst bei Ableben der Verwandten im ersten Grad oder des Ehepartners
(auch unverheiratete Partner)
4. Betriebsaltersprämie
4.1 Betriebsaltersprämie - 750 Euro
nach 20 Jahren Betriebsangehörigkeit
- 1.250 Euro nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
- 1.750 Euro nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
5. Unterstützung der Familie
5.1 Erlangung eines Führerscheins
Einmaliger Beitrag 150 Euro
5.2 Außerschulische Tätigkeiten
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder bis zu 14 Jahren für:
- sportliche Aktivitäten
- kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.)
- Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten
Beitrag bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Ansuchen müssen innerhalb sechs Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber. Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.

Antragsformulare findet ihr unter der
Internet-Adresse: www.bkh-bz.it