Aktuell

Unser Rechtsschutzbüro

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können sich Situationen ergeben, die die Hilfe des Rechtsschutzbüros verlangen. Der Aufgabenbereich dieses Büros ist sehr vielfältig und interessant, einerseits werden die Arbeitnehmer beraten, z. B. werden Auskünfte bezüglich der Kollektivverträge und des Arbeitsverhältnisses erteilt, auf der anderen Seite die Lohnstreifen überprüft, Berechnungen und Anträge erstellt. Im folgenden möchte ich einige Tätigkeiten im Rechtsschutzbüro aufzählen.

Ein abhängiges Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn sich jemand gegen Entgelt zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet. Es entsteht ein wechselseitiges Rechtsverhältnis das den Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Bezahlung des Lohnes verpflichtet. Für die geleistete Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer die Entlohnung.
Aufgabe des Rechtsschutzbüros ist die Überprüfung der Arbeitsverträge ob es sich z. B. um einen unbefristeten, einen befristeten, einen Saisonsvertrag, Lehrlingsvertrag usw. handelt. Wir überprüfen, ob eine Probezeit einzuhalten ist oder nicht.
Beim Lohnstreifen handelt sich um eine Aufstellung des Entgelts, das der Arbeitnehmer für seine Arbeit monatlich erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn zusammen mit dem Lohnstreifen auszuhändigen. Bezüglich des Lohnstreifens kontrollieren wir unter anderem die Richtigkeit
des Grundlohn (paga base)
der Kontingenzzulage
der Dienstalterszulage (scatti di anzianità)
der Außendienstzulage
der Mensazulage
der Produktionsprämie
andere Zulagen (z.B die Kassazulage)
das Familiengeld
der 13.te Monatslohn (entspricht meistens einem Monatslohn)
der 14.te Monatslohn (einige Kollektivverträge oder Betriebsabkommen sehen diesen vor).
Wir überprüfen den Urlaub und die Freistunden, Ruhetage, Feiertage, Nachtarbeit, Kranken- und Unfallgeld. Weiters berechnen wir die Überstunden und auch die Abfertigung. Falls sich Unregelmäßigkeiten ergeben wie z. B. fehlende Lohnzahlungen, Lohndifferenzen oder Überstunden, so können wir dies für den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einfordern. Diesbezüglich verhandeln wir mit dem Arbeitgeber bzw. mit dem Lohnbüro.
Wir beraten bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Entlassung) und schreiben den Mitgliedern die Kündigungsschreiben. Falls es sich um eine ungerechtfertigte Entlassung handelt, so fechten wir dieselbe an.
Falls ein Betrieb in Konkurs geht, so werden den Forderungen der Arbeitnehmern eine Reihe von Privilegien gegenüber anderen Forderungen eingeräumt. Für die Mitglieder erstellen wir die Forderungsanmeldungen bei Gericht und weiters die Anträge für den Garantiefonds (fondo di garanzia) bzw. den Fondo di Tesoreria.
Ein weiterer Punkt ist die Beratung der werdenden Mütter. Ganz wichtig ist dabei der Entlassungsschutz, den die werdenden Mütter genießen. Wir geben Auskunft über die Pflichtenthaltung der Arbeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) und den Elternurlaub sowie bei Wiedereintritt in den Betrieb nach der Mutterschaft.
Weiters geben wir Kurzinformationen über die Kündigungsfristen, ASPI, Lohnausgleichskasse usw.
Die Arbeit im Rechtsschutzbüro ist interessant und vielfältig, da wir ständig in Kontakt mit Menschen sind und es keine Routine gibt. Durch unsere Arbeit erhalten wir einen guten Einblick in die Arbeitswelt Südtirols.

Aktuell

Die Südtiroler Mietervereinigung im ASGB berät, hilft und informiert

Die Südtiroler Mietervereinigung des ASGB steht für folgende Bereiche zur Verfügung:
Wohnbauförderung bei Bau, Kauf und Sanierung
Wohnbaugenossenschaften
Sozialwohnungen
Mietverträge
Kondominiumsangelegenheiten
Steuervergünstigungen bei Sanierung
Wo findet man uns?
Beratungen finden im ASGB in Bozen und (mit Vormerkung) in den Bezirksbüros von Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders statt.
TABELLEN DER STEUERABZÜGE FÜR SANIERUNGEN
(ajourniert laut Stabilitätsgesetz vom Dezember 2014)
Allgemeine Sanierung - Art.16 bis
Dpr 917/86 (TUIR)
2014 2015 2016
Steuerabzug 50 Prozent 50 Prozent 36 Prozent
Maximaler Rechnungsbetrag 96.000 Euro 96.000 Euro 48.000 Euro
Möbel - Art.16 bis Dpr 917/86
(TUIR); Ges. 63/2013
2014 2015 2016
Steuerabzug 50 Prozent 50 Prozent Abgeschafft!
Maximaler Rechnungsbetrag 10.000 Euro 10.000 Euro Abgeschafft!
Energetische Sanierung
(Ges. 296/2006)
2014 2015 2016
Steuerabzug 65 Prozent 65 Prozent 36 Prozent
Maximaler Rechnungsbetrag
Gesamtsanierung
153.846,15 Euro 153.846,15 Euro 48.000 Euro
Maximaler Rechnungsbetrag Dämmung
der Außenhülle (inkl. Fenster)
92.307,69 Euro 92.307,69 Euro 48.000 Euro
Maximaler Rechnungsbetrag
Montage von Sonnenkollektoren
92.307,69 Euro 92.307,69 Euro 48.000 Euro
Maximaler Rechnungsbetrag
Austausch der Heizanlage
46.153,85 Euro 46.153,85 Euro 48.000 Euro