Aktuell
Mod. 730/2015

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/14, bzw. Unico 2014
Mod. C.U. 2015 ( vormals Mod. CUD - auch vom Ehepartner und Kindern)
Mod. C.U. 2015 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Mod. C.U. 2015 Unfallgelder: bei INAIL besorgen, wird nicht zugeschickt!
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2014
Für Bauarbeiter: Mod. C.U. 2015 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Im Jahr 2014 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie
Zinsbestätigung der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietverträge (Vermieter und Mieter)
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) + Einzahlungsbelege der Miete
Begräbnisspesen 2014
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2014 an den „ex“-Ehepartner und Urteil
Einschreibegebühren Universität Jahr 2014
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent, bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten bei Sanierung
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55, bzw. 65 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2014 (nicht Kindergartenbeitrag!) bis zum dritten Lebensjahr
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Saldo 2013 und Akkonti 2014 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) für IRPEF, cedolare secca
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen
zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren
Pflegespesen abzüglich des Pflegegeldes
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren + Zusammenlegung von Versicherungszeiten
Zusätzliche Einzahlungen für Zusatzrente
Einkommensbestätigungen (C.U. Oder Ähnliches) der Kinder

Aktuell
SBR

Das Patronat Sozialer Beratungsring (SBR) stellt sich vor

Das Patronat SBR ist ein eigenständiger Dienstleistungsbetrieb und ist in den 80er Jahren aus der Taufe gehoben worden; es kann als Errungenschaft der Gründerväter angesehen werden. Es ist ihnen 1989 gelungen, in Anwendung des Autonomiestatutes, die Anerkennung und die Genehmigung auf staatlicher Ebene zu erlangen, Patronatstätigkeit zu verrichten. Erst damit ist es möglich geworden, dass das Patronat SBR eigenständig auftreten kann.

Durch diese Anerkennung auf staatlicher Ebene finden jedoch auch sämtliche Bestimmungen des Staates in diesem Bereich Anwendung. Diese sehen u.a. vor, dass das Patronat seine Leistungen kostenlos für alle Bürger anbieten muss und dass auch keine Anfrage verweigert werden kann. Die Art der zu erbringenden Leistungen ist in entsprechenden Tabellen des Ministeriums festgelegt und umfassen den Bereich der Renten und der Beiträge (z.B. Rentengesuche, Neufestsetzungen, Sozialgeld, Nachkäufe, Zusammenlegungen, Beitragsrichtigstellungen, Gutschrift figurativer Beiträge, Arbeitslosengesuche, Mutterschaftsgesuche, u.a.m.) und den Bereich der Arbeitsunfälle (inklusive biologischer Schaden).
Außerdem besteht auch eine Konvention mit der Verwaltung auf lokaler Ebene und somit kann jeder Bürger beim Patronat die EEVE-Erklärung (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) und die FWL-Erklärung (Faktor der wirtschaftlichen Lage) abfassen lassen. Natürlich können über das Patronat auch die Gesuche bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) eingereicht werden. Zu diesen zählen u.a. die Gesuche um das regionale Familiengeld, das Landesfamiliengeld, das Pflegegeld, das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld, usw.Oberstes Gremium des Patronates ist das Präsidium, welches sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt (Präsident und zwei Vize-Präsidenten). Weiters hat das Patronat ein Rechnungsprüferkollegium und einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus 16 Mitgliedern (je ein Vertreter der 16 Fachgewerkschaften des ASGB) und gibt die Richtlinien vor, die der Direktor des Patronates umsetzten muss. Offiziell hat das Patronat SBR einen Sitz. Dieser befindet sich in Bozen in der Bindergasse. Nichtsdestotrotz war es schon immer ein Anliegen des Patronates, seine Dienste möglichst flächendeckend in ganz Südtirol anzubieten. So gibt es heute Mitarbeiter des Patronates jeweils in den Bezirksbüros des ASGB von Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den Sozialsprengeln, der Raiffeisenkassen und den Gemeinden Sprechstunden in besonders entlegenen Gebieten angeboten.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Patronat ein Dienstleistungsbetrieb und deshalb spielt die Finanzierung eine nicht unwesentliche Rolle. Angesichts der Tatsache, dass die Leistungen für jeden Bürger kostenlos angeboten werden müssen erfolgt die Finanzierung über die öffentliche Hand und zwar nach einem Punktesystem. Leider ist es heute so, dass nur ganz wenige Leistungen mit Punkten versehen sind. Der Großteil der Leistungen muss zwar angeboten werden, wird aber nicht finanziert. Daraus lässt sich schließen, dass es angesichts dieser Rahmenbedingungen schwierig ist für ein Patronat, in den Bilanzen keine rote Zahlen zu schreiben.
Kürzlich ist noch erschwerend dazugekommen, dass die Regierung Renzi die Finanzmittel auch in diesem Punkt zurückgefahren hat und dies bei steigender Nachfrage an Leistungen. Es ergibt sich somit die Situation, dass die Patronate in Zukunft für mehr Arbeit weniger Geld bekommen werden. Dies hat dann leider wieder zur Folge, dass es in Zukunft schwierig sein wird, das aktuelle Leistungsangebot zu halten.
Genau darin liegt die Herausforderung, der sich das Patronat SBR auch in den nächsten Jahren stellen will, denn es gilt, speziell den Mitgliedern des ASGB, die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen.