Aktuell
SBR

Neuerungen Rente und Arbeitslosenunterstützung

Abzug bei vorzeitiger Altersrente abgeschafft
Die Regierung Monti hatte eine Bestimmung erlassen, aufgrund welcher ein Abzug auf der Rente vorgenommen wird, wenn eine Person in die vorzeitige Altersrente (momentan ein Mann mit 42 Jahren und sechs Monaten an Beiträgen und eine Frau mit 41 Jahren und sechs Monaten an Beiträgen) geht und nicht ein Lebensalter von 62 Jahren aufweist. Der Absatz 113 des kürzlich verabschiedeten Stabilitätsgesetzes hat diesen Abzug auf der vorzeitigen Altersrente nun aufgehoben. Diese Bestimmung gilt momentan für alle Renten, die das Anlaufdatum ab dem 1.Jänner 2015 und innerhalb 31.Dezember 2017 haben.
Anpassung der Rentenvoraussetzungen an die Lebenserwartung
Die Regierung Berlusconi hatte bereits ab dem Jahre 2010 vorgesehen, dass die Voraussetzungen für die Rente laufend an die Lebenserwartung angepasst werden müssen. Die nächste Anpassung sollte im Jahr 2016 erfolgen. Kürzlich ist ein interministerielles Dekret erlassen worden, welches vorsieht, dass sämtliche Voraussetzungen ab 2016 um vier Monate angehoben werden.
So benötigt eine Frau beispielsweise für eine vorzeitige Altersrente ab dem Jahre 2016 insgesamt 41 Jahre und zehn Monate an Beiträgen, ein Mann hingegen 42 Jahre und zehn Monate.
Auch die Voraussetzungen für die Altersrente werden ab dem Jahre 2016 um vier Monate erhöht.
Aufwertung der Renten
Das kürzlich verabschiedete Stabilitätsgesetz hat eine gestaffelte Aufwertung der Renten vorgesehen und zwar bemessen auf der Mindestrente. Je höher die Rente desto geringer fällt die Aufwertung aus.
Für das Jahr 2015 ist eine Inflation von 0,3 Prozent programmiert. So erhält ab 2015 beispielsweise eine Rente bis zu 1.502,64 Euro eine Erhöhung von maximal 4,50 Euro.
Weiters ist auch die reelle Inflation für das Jahr 2014 festgelegt worden. Diese liegt bei 1,1 Prozent. Leider war für das Jahr 2014 eine Inflation von 1,2 Prozent geplant. Dies hat zur Folge, dass 0,1 Prozent der im Jahre 2014 ausbezahlten Renten rückerstattet werden müssen.
Für das Jahr 2015 sind folgende Beträge festgelegt worden:
Sozialgeld: 448,51 Euro
Mindestrente: 502,38 Euro
Dauer der Arbeitslosenunterstützung
Der Zeitraum der Arbeitslosenunterstützung wird ab dem Jahre 2015 teilweise abgeändert und bleibt nach wie vor nach Lebensalter gestaffelt. Es gelten für alle Arbeitslosigkeiten, die sich am 01.01.2015 ergeben, folgende Voraussetzungen:

zehn Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die jünger als 50 Jahre (49 Jahre und 364 Tage) sind.
12 Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die ein Alter zwischen50 Jahren und 55 Jahren (54 Jahren und 364 Tagen) aufweisen.
16 Monate für alle „neuen Arbeitslosen“ die älter als 55 Jahre sind.

Aktuell

Unser Rechtsschutzbüro

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können sich Situationen ergeben, die die Hilfe des Rechtsschutzbüros verlangen. Der Aufgabenbereich dieses Büros ist sehr vielfältig und interessant, einerseits werden die Arbeitnehmer beraten, z. B. werden Auskünfte bezüglich der Kollektivverträge und des Arbeitsverhältnisses erteilt, auf der anderen Seite die Lohnstreifen überprüft, Berechnungen und Anträge erstellt. Im folgenden möchte ich einige Tätigkeiten im Rechtsschutzbüro aufzählen.

Ein abhängiges Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn sich jemand gegen Entgelt zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet. Es entsteht ein wechselseitiges Rechtsverhältnis das den Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Bezahlung des Lohnes verpflichtet. Für die geleistete Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer die Entlohnung.
Aufgabe des Rechtsschutzbüros ist die Überprüfung der Arbeitsverträge ob es sich z. B. um einen unbefristeten, einen befristeten, einen Saisonsvertrag, Lehrlingsvertrag usw. handelt. Wir überprüfen, ob eine Probezeit einzuhalten ist oder nicht.
Beim Lohnstreifen handelt sich um eine Aufstellung des Entgelts, das der Arbeitnehmer für seine Arbeit monatlich erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn zusammen mit dem Lohnstreifen auszuhändigen. Bezüglich des Lohnstreifens kontrollieren wir unter anderem die Richtigkeit
des Grundlohn (paga base)
der Kontingenzzulage
der Dienstalterszulage (scatti di anzianità)
der Außendienstzulage
der Mensazulage
der Produktionsprämie
andere Zulagen (z.B die Kassazulage)
das Familiengeld
der 13.te Monatslohn (entspricht meistens einem Monatslohn)
der 14.te Monatslohn (einige Kollektivverträge oder Betriebsabkommen sehen diesen vor).
Wir überprüfen den Urlaub und die Freistunden, Ruhetage, Feiertage, Nachtarbeit, Kranken- und Unfallgeld. Weiters berechnen wir die Überstunden und auch die Abfertigung. Falls sich Unregelmäßigkeiten ergeben wie z. B. fehlende Lohnzahlungen, Lohndifferenzen oder Überstunden, so können wir dies für den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einfordern. Diesbezüglich verhandeln wir mit dem Arbeitgeber bzw. mit dem Lohnbüro.
Wir beraten bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Entlassung) und schreiben den Mitgliedern die Kündigungsschreiben. Falls es sich um eine ungerechtfertigte Entlassung handelt, so fechten wir dieselbe an.
Falls ein Betrieb in Konkurs geht, so werden den Forderungen der Arbeitnehmern eine Reihe von Privilegien gegenüber anderen Forderungen eingeräumt. Für die Mitglieder erstellen wir die Forderungsanmeldungen bei Gericht und weiters die Anträge für den Garantiefonds (fondo di garanzia) bzw. den Fondo di Tesoreria.
Ein weiterer Punkt ist die Beratung der werdenden Mütter. Ganz wichtig ist dabei der Entlassungsschutz, den die werdenden Mütter genießen. Wir geben Auskunft über die Pflichtenthaltung der Arbeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) und den Elternurlaub sowie bei Wiedereintritt in den Betrieb nach der Mutterschaft.
Weiters geben wir Kurzinformationen über die Kündigungsfristen, ASPI, Lohnausgleichskasse usw.
Die Arbeit im Rechtsschutzbüro ist interessant und vielfältig, da wir ständig in Kontakt mit Menschen sind und es keine Routine gibt. Durch unsere Arbeit erhalten wir einen guten Einblick in die Arbeitswelt Südtirols.